Müll erzählen ist aber genau so schlimm.Quote:
Traeum weiter von deinen Gesetzen du grosser Rechtsversteher, es geht um VIRTUELLE Ware. Schlag nach, falls du nicht weisst was das bedeutet. WIE Soll der VK bitte den Versand nachweisen?
Ausserdem: Paypal=NICHT in Deutschland. VK=NICHT in Deutschland. Nun denkste fix selber nach und kommst nach einer Weile ganz alleine drauf: Wenn der Finanzdienstleister nicht in Deutschland seinen Amtssitz hat, und der VK auch nicht, wen interessieren dann deutsche Gesetze? RICHTIG, niemanden.
Nachdenken vor dem Schreiben tut nicht weh.
Ach und PS: Das es MOEGLICH ist, bei Paypal einen Fall zu eroeffnen, hat niemand bestritten. Es bringt nur eben genau 0,00 nichts, da man bei virtuellen Waren laut AGB von Paypal NICHT versichert ist. Ja die duerfen das, auch wenn du deswegen jetzt traurig bist.
Es spielt keine Rolle, ob Paypal oder der VK nicht in Deutschland sind.
So lang sie aber in Deutschland Geschäfte machen gilt auch das deutsche Recht und da ist es nicht von Bedeutung, wenn der Unternehmenssitz im Ausland sitzt.
Und in Deutschland gibt es ein Widerrufsrecht für Waren, die im Internet erstanden wurden. Diese Frist beträgt 2 Wochen.
Innerhalb dieser Frist kann man vom Kauf zurücktreten.
Nur wird es schwierig eine Firma, die ihren Sitz im Ausland hat deswegen zu verklagen und sein Geld zurückzuverlangen.
Aber du mit so provokanten Lappen wie dir zu diskutieren bringt ehh nichts.
Naja viel Spaß noch dabei Leute sinnlos zu beleidigen, darin bist du ja gut ;)