Das mit der Unterlassungsklage hast du falsch verstanden.
Eine Unterlassungsklage bezieht sich immer auf das derweilige Objekt nicht auf eine Richtung. Er darf sehrwohl einen neuen Bot entwickeln, allerdings darf er keine Teile des HB Bots benutzen z.B. Teile vom Sourcecode. Sollte er diese benutzen Verstößt er als private und jursitische Person gegen diese Klage.
Das wäre das gleiche, wenn man einem Wischeschaftler verbietet zu forschen. Man kann ihm allerdingsverbieten in Sachen Atomenergie zu forschen. (Als Beispiel)
Quote:
Originally Posted by Carnex
Edit: Und wie sieht es eigentlich aus, sollte Blizzard die einstweilige Verfügung in DE durchbringen? Wäre nur der Verkauf untersagt, oder wären auch diejenigen, die den Bot bereits besitzen, automatisch ausgeschlossen?
Da Blizzard das schon mit dem D3 Bot anscheinend durchgebracht hat, wäre es doch interessant zu erfahren, was mit den deutschen Nutzern passiert ist :)
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Mit dem Bot kann das keiner sagen, da ich nur mitbekommen habe, dass Blizzard gegen den Verkauf klagt, allerdings nicht gegen den Vertrieb (wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, wenn der Verkauf eingestellt werden muss)
Blizzard hat ja heute einen Termin mit Blizz wegen Demonbuddy soweit ich es verstanden habe.
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