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Originally Posted by IncenD-RaveN
Du langweilst mich, ganz ehrlich =).
AGB = Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGBs = lediglich die mehrzahl, wo ist dein Problem?
Wieso hab ich mich ausgeknockt?
Accountsharing ist zudem verboten, ich weis einfach nicht was du erreichen willst.
Willst du dich selbst zudem in die Pfanne hauen?
Solangsam solltest du aus deiner Traum und Scheinwelt aufwachen und einfach mal in der Realität leben.
Du glaubst echt noch du bist sicher mit allem was du machst oder?
Ob du Jurist bist oder nicht, mir egal.
Apropo, es gibt fähige Juristen?
mfg I*
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Sorry Incend,
aber ich stimme Asdrubal vollkommen zu.
Es spielt keine Rolle in diesem Fall, dass das Accountsharing von Blizzard untersagt ist.
Man kann, falls der Verkäufer sich den Account wiederholt, eine zivilrechtliche Klage gegen den Ebay User veranlassen.
Wichtige dabei ist, dass man soviele Informationen wie möglich preisgibt, da die Beamten bei der Polizei selbst meisst nicht viel Ahnung davon haben.
Ein Sachbearbeiter, der mit der Sache vertraut ist, wird sich dann um alles kümmern.
Apropro beweisen - Du musst nur sagen, dass nur der "richtige Besitzer" den Account sich zurückholen kann, mit gültigen Personalausweiss.
Viele meinen zwar es spielt keine Rolle, aber das ist Schwachsinn, da es sehr viel ausmacht. Du kannst den Verkäufer somit "veranlassen" den Account wieder zurückzuholen, falls er es wirklich nicht war.
Falls er sich streubt, bekommst du 100% dein bezahltes Geld zurück, sofern du dich mit dem Verkäufer einigst.
Falls nicht, wird ein Termin beim Gericht veranlasst.
Mfg,
pand0r