Quote:
Originally Posted by That'sMe
Was wollt ihr mit Wikischei*.. Nie was von einem Grunggesetzbuch gehört?
Ich kann in Wikischei* auch reinschreiben das du mir 5€ geben musst wen du das liest...
Dort kann jeder ich sags mal so "Nicht so schlaue", reinschreiben was er will.
Er kann Schmerzensgeldeinklagen! Wiso er hat Geistigen/Psychischen Schaden erlitten hatte Schlaflose Nächte, zu dem wie schon gesagt wurde geht das Gesetz vor die AGB. Er wird den Account bekommen, sammt den Sachen.
Ich Studiere Jura ;). Und habe selbst schon jemanden angezeigt.
Vorgeschichte:Ich wollte mir einen Acc kaufen, bla bla hab ich gemacht...
50€ hingeblättert... 1 Woche gings gut.. Hupala weg war er..
Anzeige erstattet, Den Account wieder zurück bekommen+er musste mir eine Entschädigung in Höhe von 175€ bezahlen und ein Bußgeld :awesome:
|
Psychischen Schaden?
Das ich nicht Lache.....
Wenn dich in der Schule jemand einschüchtert (ohne mobbing und gewalt :)) und du dadurch schlaflose Nächte hast, dann wirst du ihn wohl auch nicht anzeigen können.
Es gibt auch personen die schon bei Anwesenheit anderer Personen Angst verspüren, anzeige? Er hat sich mir genährt und ich hab Psychischen Schaden davongetragen :facepalm:
Auch wenn das BGB über den AGB's steht ändert es nichts daran das der Account nicht sein Eigentum ist.
Der 2. Teil mit dem Accountkauf hört sich zudem nicht wirklich real an :)
1. Der Account wird nicht gesperrt - Wenn sie es einem erlauben wirds jeder machen was heißt das dies wohl kaum eintrifft.
2. Wofür der Schadensersatz?
Du hast nichtmal Schaden genommen.....
Wenn dir etwas weggenommen wird, was im grunde nicht dir gehört kannst du auch kein Schaden davontragen.
Zudem ist eine Klage wegen lächerlichen 50€..... naja :)