Anzeige?

03/29/2012 19:29 Dυтυ#31
Ich weiß das du keine Anzeige erstatten kannst !

1. Kauf vom Account -> Verboten
2. Der Verkäufer hat den Account zurückgeholt -> Darf er machen, er meldet es als Accountdiebstahl.
3. Wenn du Anzeige erstattest, sagt die Polizei das es deine Schuld ist da auch die Regeln beinhalten, dass ein Account Kauf oder Verkauf Verboten ist.
03/29/2012 20:21 Zatam#32
Accountverkauf ist nur durch die Spielregeln dort verboten!
Du hast den Account gekauft und er hat ihn durch den Support wahrscheinlich wieder zurückgeholt.
Meiner Meinung nach ist das Betrug und du solltest es auf jeden Fall mit einer Anzeige versuchen!
03/29/2012 21:28 Tütensuppe#33
Warum meldet ihr euch hier eigentlich, wenn ihr überhaupt gar keine Ahnung habt?^^

Nur, weil er gegen die AGB verstoßen hat, darf man ihm jetzt etwas klauen oder was? :DD

Ihr dürft ja auch nicht jemanden schlagen, nur weil er zuerst etwas verbrochen hat..
Da kriegt er dann ne Strafe, ihr aber auch.

Und da die AGB kein Gesetzt ist, kriegt nur der, der ihm den Account geklaut hat, eine Strafe.


Ich finds richtig gut, dass du eine Anzeige erstattet hast. Wenn sich mehr Leute wehren, hören auch mehr auf zu betrügen, weiel sie Angst bekommen^^
03/30/2012 01:39 Deledt#34
Quote:
Ihr dürft ja auch nicht jemanden schlagen, nur weil er zuerst etwas verbrochen hat..
Da kriegt er dann ne Strafe, ihr aber auch.
Klar darf man das !

Quote:
Ich finds richtig gut, dass du eine Anzeige erstattet hast. Wenn sich mehr Leute wehren, hören auch mehr auf zu betrügen, weiel sie Angst bekommen
Weil es ihn ja auch soviel bringt das Geld und den Account kann er so oder so abschreiben ich denke mal die Polizeit hat mehr zutuhen als sich mit einen Online Spiel zu beschäftigen , wenn sowas passiert geht man zum anwalt dieser setzt ein schriftstück auf dies sendet er zu der GF und diese muss wenn der Anwalt mehr drück macht die IP raus geben und mit der IP kann man wenn der Anwalt es richtig macht eine Ortung durch führen, besser gesagt sogar bei den Provider anfragen
den ist die chance 10% das er vlt ganz vlt sein Geld wieder bekommt , und ich denke mal das

der Täter noch keine 18 ist und wenn der Anwalt ein schriftstück zu seiner adresse aufsetzt und die
Eltern das sehen gibt es da schon mal eins auf den pooo :)
03/30/2012 01:41 Meiko​#35
Ja, du kannst ihn anzeigen.
/thread

Da braucht auch keiner von euch Nachwuchsjuristen was anderes behaupten. Gesetz>AGB
Punkt.
03/30/2012 01:44 Deledt#36
Quote:
Da braucht auch keiner von euch Nachwuchsjuristen was anderes behaupten. Gesetz>AGB
Punkt.
AGB Gesetz Okay !!

Aber in dieser steht das Account weitergabe(Handel) verboten ist , also hat er gegen das AGB Gesetzt xD Verstoßen weil er ja weiss das dies Verboten ist xD

Also macht deine aus sage mal kein sinn mister Gesetz ;D

Lg.Deledt
03/30/2012 02:18 Cy#37
Quote:
Originally Posted by Deledt View Post
AGB Gesetz Okay !!

Aber in dieser steht das Account weitergabe(Handel) verboten ist , also hat er gegen das AGB Gesetzt xD Verstoßen weil er ja weiss das dies Verboten ist xD

Also macht deine aus sage mal kein sinn mister Gesetz ;D

Lg.Deledt
Schreiben kannst du schonmal nicht und lesen anscheinend auch nicht.
Die Hausordnung, in dem Falle die AGB's, stehen sicherlich nicht vor dem deutschen Gesetz und somit bleibt Diebstahl Diebstahl, egal ob virtuell oder real.
Im schlimmsten Falle wird der Account gesperrt aber das ist nur der nebensächliche Part, da der Angeklagte dann Schadensersatz zahlen darf und sonstige Maßnahmen.
Dennoch wird es schwierig sein die Anzeige nicht fallenzulassen, da dein Tradingpartner dir nicht direkt die 500€ abgezogen hat sondern indirekt, indem du diese in den von ihm ertauschten Account investiert hast und er sich den Account durch den Support wieder erschliechen hat, somit kannst du ihn höchstens wegen dem Diebstahl des Account's festnageln und nicht durch Missbrauchung deines EQ or whatver aber dies ist nur eine Theorie von mir, kann natürlich auch anders sein.
03/30/2012 09:27 Asuramaru#38
Quote:
Originally Posted by That'sMe View Post
Was wollt ihr mit Wikischei*.. Nie was von einem Grunggesetzbuch gehört?
Ich kann in Wikischei* auch reinschreiben das du mir 5€ geben musst wen du das liest...
Dort kann jeder ich sags mal so "Nicht so schlaue", reinschreiben was er will.
Er kann Schmerzensgeldeinklagen! Wiso er hat Geistigen/Psychischen Schaden erlitten hatte Schlaflose Nächte, zu dem wie schon gesagt wurde geht das Gesetz vor die AGB. Er wird den Account bekommen, sammt den Sachen.
Ich Studiere Jura ;). Und habe selbst schon jemanden angezeigt.
Vorgeschichte:Ich wollte mir einen Acc kaufen, bla bla hab ich gemacht...
50€ hingeblättert... 1 Woche gings gut.. Hupala weg war er..
Anzeige erstattet, Den Account wieder zurück bekommen+er musste mir eine Entschädigung in Höhe von 175€ bezahlen und ein Bußgeld :awesome:
Psychischen Schaden?
Das ich nicht Lache.....

Wenn dich in der Schule jemand einschüchtert (ohne mobbing und gewalt :)) und du dadurch schlaflose Nächte hast, dann wirst du ihn wohl auch nicht anzeigen können.
Es gibt auch personen die schon bei Anwesenheit anderer Personen Angst verspüren, anzeige? Er hat sich mir genährt und ich hab Psychischen Schaden davongetragen :facepalm:


Auch wenn das BGB über den AGB's steht ändert es nichts daran das der Account nicht sein Eigentum ist.
Der 2. Teil mit dem Accountkauf hört sich zudem nicht wirklich real an :)
1. Der Account wird nicht gesperrt - Wenn sie es einem erlauben wirds jeder machen was heißt das dies wohl kaum eintrifft.
2. Wofür der Schadensersatz?
Du hast nichtmal Schaden genommen.....
Wenn dir etwas weggenommen wird, was im grunde nicht dir gehört kannst du auch kein Schaden davontragen.

Zudem ist eine Klage wegen lächerlichen 50€..... naja :)
03/30/2012 09:36 Schwalli!#39
Er hat doch schon geschrieben das er Anzeige erstattet hat, und die Polizei ihm gut zugesprochen hat^^
Wobei ich die Frage sowieso für unnötig halte, ne Anzeige kostet nichs außer der Weg zur Polizei und eine Stunde Zeit um den Sachverhalt zu schildern.
War selbst gestern bei der Polizei, es hieß die könnten nicht viel machen ( was auch meine Vermutung war, ging außerdem um 35€) aber was solls, hab keinen Nachtteil davon.
03/30/2012 10:23 Meiko​#40
Quote:
Originally Posted by Deledt View Post
Aber in dieser steht das Account weitergabe(Handel) verboten ist , also hat er gegen das AGB Gesetzt xD Verstoßen weil er ja weiss das dies Verboten ist xD
Und? Du kannst die AGB aufstellen wie du willst, das deutsche Gesetz steht immer über der Hausordnung.
Quote:
Originally Posted by Deledt View Post
Also macht deine aus sage mal kein sinn mister Gesetz ;D
Du machst keinen Sinn mister XDDDddDDDddddddDDDdddddDDDDdd
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
Wenn dich in der Schule jemand einschüchtert (ohne mobbing und gewalt :)) und du dadurch schlaflose Nächte hast, dann wirst du ihn wohl auch nicht anzeigen können.
Doch.
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
Es gibt auch personen die schon bei Anwesenheit anderer Personen Angst verspüren, anzeige? Er hat sich mir genährt und ich hab Psychischen Schaden davongetragen :facepalm:
Dann hat man bereits einen Schaden.
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
Auch wenn das BGB über den AGB's steht ändert es nichts daran das der Account nicht sein Eigentum ist.
Bullshit. Er hat den Account gekauft, es IST sein Eigentum.
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
Der 2. Teil mit dem Accountkauf hört sich zudem nicht wirklich real an :)
Bist du Richter oder warum hast du das plötzlich zu entscheiden?
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
1. Der Account wird nicht gesperrt - Wenn sie es einem erlauben wirds jeder machen was heißt das dies wohl kaum eintrifft.
Der Account wird nicht gesperrt weil ein großer Konzern auch keine 5 millionen Augen hat und jeden kleinen Deal sofort bemerkt.
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
2. Wofür der Schadensersatz?
Du hast nichtmal Schaden genommen.....
Sein Account wurde ihm gestohlen.
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
Wenn dir etwas weggenommen wird, was im grunde nicht dir gehört kannst du auch kein Schaden davontragen.
Bullshit. Er hat den Account gekauft, es war definitiv seiner. Du willst mir doch nicht erzählen dass die Ware dem Händler gehört auch nachdem der Kunde sie erworben hat?
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
Zudem ist eine Klage wegen lächerlichen 50€..... naja :)
Und als krönender Abschluss deines völlig undurchdachten Posts bestätigst du uns noch einmal, dass du nicht richtig lesen kannst.
03/30/2012 12:15 That'sMe#41
Ich sags mal so ich bin angehender Anwalt, habe selbst schon Anzeige deswegen erstattet.
Gesetz vor Agb.. Es geht hir nicht um den Account sondern um Betrug.
Du kaufst ein gestohlenes Auto es geht Kapput du zeigst ihn an.
Er bekommt doppelt Ärger.
1 Betrug
2 Diebstahl
3 Hehlerei

Auserdem wen ihr keinen Plan habt dan schreibt auch nichts, informirt euch vorher mein Gott.. :awesome: :facepalm: :facepalm: :facepalm:
03/30/2012 13:20 Trollface-#42
Quote:
Originally Posted by That'sMe View Post
Ich sags mal so ich bin angehender Anwalt, habe selbst schon Anzeige deswegen erstattet.
Gesetz vor Agb.. Es geht hir nicht um den Account sondern um Betrug.
Du kaufst ein gestohlenes Auto es geht Kapput du zeigst ihn an.
Er bekommt doppelt Ärger.
1 Betrug
2 Diebstahl
3 Hehlerei

Auserdem wen ihr keinen Plan habt dan schreibt auch nichts, informirt euch vorher mein Gott.. :awesome: :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Also wie ein angehender Anwalt wirkst du nicht,
aber Gesetz vor AGB's stimmt.
Und dein beispiel ist auch komisch, dann kauf ich mir demnächst halt ein neues/gebrauchtes/geklautes Handy wenn dieser Kaputt geht zeig ich den Verkäufer an weil es kaputt gegangen ist, interessant!
03/30/2012 13:57 Asuramaru#43
@Meiko
Wenn du von einer Person eingeschüchtert bist weil du weißt das diese Person zB. gewaltätig ist. (also du bist kein direktes Opfer!) dann kannst du diese Person sicherlich NICHT anzeigen.

Wenn ich etwas kaufe was nicht dem verkäufer gehört hat macht es das nicht zu meinem Eigentum.
Der Account war und wird nie Eigentum des Käufers/Verkäufers sein!
Der Eigentümer der Accounts ist die GF und da kann auch das Gesetz nichts dran ändern.
Dir wird der Account ledeglich zum Spielen bereitgestellt.


Wie soll er deiner Meinung denn den Account zurückbekommen haben OHNE das der Konzern was davon mitkriegt?
Es geht hierbei immerhin um die Plattform des Konzerns um den Täter zu finden wird man dort sicherlich angefragt haben.

Ich habe nicht geschrieben das es nicht real ist, sondern ledeglich das es sich nicht real anhört.

Ich gebe zu die Beispiele waren nicht gut durchdacht, aber sagen wirs so.
Wenn jemand krank wird weil er sich um etwas Sorgen macht was nicht annährend sein Leben beeinflusst dann hat derjenige selber schuld...
Es ist ja nicht so das er den Account zum überleben oder sonstiges gebraucht hat womit sorge berechtigt wäre.

Dann würd ich gerne wissen was ich denn genau nicht gelesen haben soll.
Wenn durch die Anzeige ein Urteil verstreckt wurde dann wird es doch wohl zu einer Klage gekommen sein odernicht?
Sollte ich falschliegen bitte ich um eine Erklärung :)
03/30/2012 14:07 Meiko​#44
Quote:
Originally Posted by *_Kenshi_* View Post
Wenn ich etwas kaufe was nicht dem verkäufer gehört hat macht es das nicht zu meinem Eigentum.
Du solltest dir mal die Bedeutung vom Wort "kaufen" anschauen, dann reden wir erst weiter. Du stellst Behauptungen auf, dass der Account nicht dem Verkäufer gehört hat, ohne ihnen überhaupt so etwas wie einen Sinn zu geben.
Sorry aber ich kann dich nicht mehr ernst nehmen.
03/30/2012 19:07 Tekuzo#45
Die Straftat lautet ''Entwendung virtuellen Eigens''. Zeig ihn an.