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Originally Posted by FiireLove
Hey com,
heute morgen gab es einen Vorfall in unserer Schule. Paar Freunde von mir (Türken) wurden von einem Deutschen angestresst. Das ging eigl. paar Tage so, aber es kam nie zur gewalt. Wir haben uns lediglich nur Wörter an den Kopf geschmissen und das wars. Heute morgen in der großen Pause, nach dem klingeln, hat der nochmal gestresst. Wir wollten den eigl. ignorieren und in die Klasse gehen, natürlich haben wir den zurückbeleidigt. Auf einmal kam er aber angerannt und wollte mir eine Faust geben. Zum glück konnte ich noch ausweichen und er hat meine Nase nur leicht gestriffen. Er wollte schon zum zweiten ausholen, da gab ich ihm eine harte Faust auf die Nase und er ging erstmal zurück und taumelte etwas. Wir sahen das er Nasenbluten hatte. Er rannte gleich davon. In der nächsten Stunde kam der Rektor in unsere Klasse und holte mich aus dem Unterricht. Der Penner hatte mich gepetzt. Der Rektor meinte, seine Nase sei angebrochen und er würde Anzeige gegen mich erstatten.
Also meine Frage:
Darf er mich Anzeigen, da er mit der Schlägerei angefangen hat. Außerdem was ist die Strafe für das brechen/anbrechen der Nase?
PS: ich war heute bei der Polizei und wurde erstmal abgehört. :/
Mfg FiireLove
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Was für eine Frage. Hast du noch nie gehört, dass es scheiß egal ist, wer angefangen hat?
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Originally Posted by OnkelCharlie
Notwer, wenn du Zeugen hast, hast du gute chancen
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Schwachsinn, Notwehr ist unmittelbar wenn Gefahr besteht, wenn man zurückschlägt, nachdem man geschlagen wurde, ist das Körperverletzung, nicht mehr und nicht weniger.
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Ausserdem wird das Lügen als Zeuge nicht auch bestraft? Das wäre nämlich besser für mich.
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doch!
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Zeugen müssen einen Eid ablegen, die Wahrheit zu sagen das stimmt wohl.
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nein, die richter entscheiden in der situation, ob der zeuge vereidigt wird, aber auch ohne eid ist lügen strafbar.
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Aber er hat angefangen und er hat mich berührt auch wenn nur leicht. Im grunde wehre ich mich ja
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völlig egal, es interessiert niemanden, wer angefangen hat.
ihr könnt euch beide gegenseitig wegen körperverletzung anzeigen.
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Egal wie doll, solange er dich auch nur Ansatzweise in
der Situation angefasst hat, war es Notwehr,
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nein!
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Bevor er mir die 2. Faust verpassen konnte. Hab ich ihm eine reingehauen.
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in diesem fall könnte es evtl. doch als notwehr durchgehen, da er dabei war dich zu schlagen und du damit den schlag verhindert hast. da käme es dann wahrscheinlich darauf an, ob man das nicht noch anders hätte verhindern können.
es liegt dann letztendlich bei der polizei (sollte es vor gericht gehen beim richter).
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hmm
also wenn er als erstes zugeschlagen hat
dann is er doch dafür verantworltich xDDDDD
wenn er net mit der konsequenz leben kann soll er sich nen strick nehmen
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was für geistreiche aussagen hier doch kursieren :facepalm:
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Also eigentlich darf er dich nicht anzeigen du hast dich ja nur verteidigt nennt man auch notwehr und deine kollegen sind doch Zeugen also dürftest du eigentlich keine großen Probleme bekommen...
Aber der Polizei ist sowas oft auch scheiß egal...
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1. kann man vorher nicht unbedingt sagen, dass es notwehr war, habe es ja ein bisschen weiter oben in diesem post schon geschildert
2. man darf in deutschland alles und jeden anzeigen, ob man damit auch was erreicht, ist ne andere sache.
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du bist im recht
es war notwehr
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das hat der richter zu entscheiden, falls es soweit kommt.
das lässt sich nicht unbedingt vorher sagen.