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Originally Posted by _Headsh0t_
Cod ist zwar ab 18, aber mit Erlaubnis der Eltern dürfte er das auch spielen.
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wasn schwachsinn oO
Die USK ist zwar eine freiwillige "Selbstkontrolle" dennoch richtet sich die Einstufung an das geltene Jugendschutzgesetz .. wer also einen jugendlichen unter 18 den Zugang und den Zugriff zu Software ab 18 ermöglicht kann mit erheblichen Konsequenzen rechnen auch wenn sich die Personen Eltern des Kindes "schimpfen", kommt da sehr schnell das Jugendamt mal vorbei spaziert.
Die USK und die BPjM sind meiner Meinung nach 2 Institutionen die in die Mülltonne gehören, aber dennoch haben sie eine rechtliche Wirkung und so sehr Sinnlos sind sie nicht, wie man heutzutage so einiges mitbekommt von der Jugend.