Und wie sieht es aus mit anderen Spielen bei OVH ?
Nicht ganz, sie dürfen deine persönlichen Daten nur rausgeben wenn sie von einem Anwalt der Firma GF 4D kontaktiert werden.Quote:
Falls doch erlauben Sie sich euch zu Melden oder falls ihr gemeldet worden seid von der GF 4D GmbH eure Persönlichen Daten Preis zu geben.
Wollt Ich gerade tuen .__.Quote:
Blubb
So Herr Mister ober alles Wisser.Quote:
Blubb
Lies bitte mal was ich geschrieben habe -.-Quote:
So Herr Mister ober alles Wisser.
Damals als ich diesen Brief erhalten habe.
Habe ich mich mit der GF in Kontakt gesetzt Telefonisch der Fach Arbeiter sagte auch zu mir ja dieser Brief ist von uns und sie haben eine Mahnung bis zum ...S.
Siehe Bild... Zeit ,dass sie alle Urheberrrechtlichen Dateien entfernen daher tuh mir ein gefallen bevor du so etwas Postest und denkst ,dass es eine Fake Mail ist von mir Informieren dann Fragen...
Denn ich glaube kaum ,dass die GF 4D GmbH mir sagen würde das diese E-Mail Fake ist.
Ach ja die E-Mail kam direkt von dem Virtuellen Server Vermieter.
Daher Infinity bevor du einen auf Besser wisser tuhst Informierst du dich und dies können viele Leute dir sagen ,dass es kein Fake ist.
Best Regards,
.Dark.
Quote:
Was ich dazu noch mal Anmerken darf zu diesem "Brief" der eigentlich eine E-Mail ist diese ist nicht Rechtskräftig. Mahnungen per E-Mail sind also eher sinnlos ...
Erst wenn es ein richtiger Brief ist muss darauf überhaupt reagiert werden.
Desweiteren sollte man halt wenn man schon da rauf antwortet mit einbeziehen das der Client frei verfügbar ist. Und da die meisten Privat Server eigene Texturen verwenden fällt dort auch das Urheberrecht weg. Wer natürlich seinen Server Hallo-Metin2 nennt der hat eher schlechte Karten da es von der GF eventuell registriert wurde. Die Grafiken auf der Metin2 Homepage des offiziellen Deutschen Server sollten auch nicht genutzt werden hier werden aber meist einfach aus dem Spiel Client Grafiken genommen. Und man bedenke GF hat nicht das Urheberrecht auf den Client sondern Ymir Entertainment. Die E-Mail soll einem also nur Angst einjagen das einzige was wirklich stimmt ist das die Software genutzt wird. Allerdings wird wieder rum KEINE GF Software sondern Ymir Entertainment Software benutzt. Also darf nur Ymir Entertainment rechtliche Schritte einleiten. Oder die GF im Auftrag von Ymir Entertainment oder mit Unterstützung von Ymir. Aber wer sagt das die Offizielle Software benutzt wird keiner weiß genau ob ihr nicht vielleicht einen Emulator habt oder eine Software die nicht Offiziell von Ymir stammt. Aktuell kann keiner beurteilen ob wir nicht nur einen sehr guten Emulator haben. Ein Freier Client und eine unbekannte Server-Software das selbe wie bei WoW da kann rechtlich nicht viel passieren. Das einzige ist halt das die meisten das einkommen durch Itemshops und dergleichen nicht anmelden. Und dadurch Steuerhinterziehung betreiben.
Und wie gesagt wir haben keinen Beweis das es die Offizielle Software ist genauso wenig wie GF es nachweisen kann. Außer wenn ein vergleich angefordert wird und sie die Software sehen. Aber dann kann es trotzdem noch sein das es keine Offizielle Software ist. Vielleicht ist jemand auch nur an die Datenbank gekommen und hat was er konnte nachgebildet.
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Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.
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Aus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden.
Es wird emfohlen sie nicht per Email zu schicken da sie so z.B. vor Gericht nicht zu gebrauchen ist aber trotzdem sollte man drauf reagieren!Quote:
Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.