Das wird in keiner "Akte" vermerkt......
Es gibt unterschiedliche Systeme/Zeugnisse, in denen Eintragungen erfolgen können.
Beschreibung:
1. Polizeisystem (ISA): Hier können im Grunde genommen alle Informationen stehen. Offene sowie geschlossene Ermittlungsverfahren. Eigentlich gilt hier eine Löschpflicht, wenn das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde (zum Beispiel durch §173a ff.). Dies wird jedoch so gut wie immer ignoriert. Die Polizei handelt hier mehr oder weniger nach eigenem Ermessen. Es gibt viele Berichte darüber. Die Polizei löscht auch nicht von selbst. Du musst einen "Antrag" stellen, um Eintragungen, die mit Notizen verglichen werden können, löschen zu lassen. (Offene Ermittlungsverfahren sind natürlich ausgenommen). - Meist wird hier die Datenschutzregelungen als Grundlage genommen eine Löschung zu erwirken.
Beispiel: Du wurdest einmal wegen Besitzes von Betäubungsmitteln auffällig (z.B. Kiffen im Park), das Verfahren wurde eingestellt, aber der Eintrag bleibt bestehen. Wenn du jetzt im Auto angehalten wirst, wird dies über das "ISA"-System mitgeteilt, und du wirst höchstwahrscheinlich zu einem Urintest aufgefordert. Das ist ziemlich fragwürdig, unfair und wird oft kritisiert, aber das ist nicht das Hauptthema hier.
2. (Kleines) Führungszeugnis: Offizielle Beschreibung: "Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart 'N')." Hier werden Verurteilungen ab 90 Tagessätzen aufgeführt. Ein solches Zeugnis wird normalerweise von Arbeitgebern angefordert.
Beispiel: Du möchtest bei einem Arbeitgeber arbeiten, der sicherstellen möchte, dass du keine schweren Straftaten begangen hast. In diesem Zeugnis werden nur rechtskräftige Verurteilungen über 90 Tagessätzen aufgeführt.
3. Erweitertes Führungszeugnis: Offizielle Beschreibung: "Erweitertes Führungszeugnis (Belegart 'NE', 'OE', 'PE', 'NG')." Hier werden etwas mehr Informationen angezeigt, insbesondere Sexualdelikte und rechtskräftige Verurteilungen unter 90 Tagessätzen.
Beispiel: Dieses Zeugnis wird oft für Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen benötigt, wie z.B. in Schulen oder Jugendzentren.
4. O-Führungszeugnis: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dies wird benötigt, wenn man eine Fahrerlaubnis beantragen oder in einer Behörde, im öffentlichen Dienst oder in einem öffentlichen Amt arbeiten möchte.
Beispiel: Hier werden ähnliche Informationen wie im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt, jedoch mit Verweisen auf bestimmte arbeitsrelevante Aspekte. Zum Beispiel kann vermerkt sein, ob bestimmte Berufe nicht mehr ausgeübt werden dürfen.
5. Bundeszentralregister (BZR): Hier werden alle Einträge gespeichert, sowohl laufende als auch abgeschlossene Ermittlungsverfahren. (Ausnahme sind Einstellungen nach § 170 abs. 2 StPO) Es gibt Löschfristen, die im Allgemeinen eingehalten werden. Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter. Ein Antrag auf Löschung kann
nur nach der jeweiligen Frist erfolgen. In 99% der Fälle wird es eh (automatisch) gelöscht. Hier haben tatsächlich ausschließlich Richter und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Staatsanwaltschaft.
Man selbst kann eine Einsicht beantragen. Man bekommt dann jedoch kein Dokument zugesendet. Man muss zum Zuständigen Amt und bekommt vor Ort Einsicht. Anschließend wird das Dokument vernichtet. Kopie, Foto, Mitnahme etc. = NOPE! (Jepp, sehr streng)
Es gibt also verschiedene Zeugnisse und Eintragungen, die vorgenommen werden können. Daher sollte man sich gründlich informieren, bevor man Probleme bekommt bzw. etwas anstellen will. Ein Eintrag im BZR kann viele Türen verschließen und langfristig negative Auswirkungen aufs gesamte Leben haben, insbesondere für Jobs im sicherheitsrelevanten Bereichen. Diese Stellen führen oft Überprüfungen durch. Wobei heutzutage niemand einen Langfinger, Scammer oder Grapscher beschäftigen will/wird!
Zum eigentlichen Thema zurückkehrend:
Ich schließe mich den Vorrednern an. Es ist sehr wahrscheinlich, dass du dein Geld nicht zurückerhalten wirst. Auf den ersten Blick scheint es, als handele es sich um ein gefälschtes Konto oder ähnliches. Das Geld ist wahrscheinlich bereits anderswo.
Trotzdem empfehle ich dir, Anzeige zu erstatten. Die Behörden können solche Transaktionen heutzutage gut nachverfolgen und sind international gut vernetzt. Kürzlich wurde eine größere Gruppe von "Amazon-Betrügern" bei mir in der Nähe festgenommen. Ein Jahr lang wurde ermittelt und 11 Personen verhaftet und teilweise echt schwer bestraft. Personen, die über eBay Scammen, sind in der Regel keine hochrangigen geschweige denn gute Hacker und hinterlassen daher auch viele Spuren. Falls es sich um einen Betrüger handelt, ist es wahrscheinlich nicht das erste Mal, und es geht möglicherweise um mehr als nur 500 €. Es könnte sich lohnen, dies den Ermittlungsbehörden zu melden. Ggf. gibt es Parallelen, andere Opfer - bereits Verdächtige... etc.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und hoffe, dass du deine Kohle zurück bekommst.
Bisschen was zu lesen:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Löschfristen:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]