Ebay Kleinanzeigen - Betrug

08/08/2023 20:45 Kenzo Tenma#16
Manchmal reicht Karma nicht aus, wenn ein Arschloch sich die eigenen 500€ schmecken lässt.

Würde auch definitiv zur Anzeige raten. Mehr kannst du wahrscheinlich sowieso nicht mehr tun. Mit etwas Glück hat die Person wirklich seine echten Daten verwendet und kann zurückverfolgt werden. Kriegt er zumindest ne gerechte Strafe im Zweifel.

Viel Erfolg!
08/08/2023 21:01 Zihex#17
Ich wurde um 230€ bei Kleinanzeigen gescammt. Anzeige erstattet, nach ca. 4 Wochen habe ich dann vom Betrüger mein Geld zurück bekommen über PayPal FF mit einer Entschuldigung im Verwendungszweck & dass ich bitte die Anzeige zurück ziehen solle (was ich nicht gemacht habe). Er hat eine Ladung erhalten und hat wohl Vorort gezeigt, dass mir das Geld zurück gezahlt wurde. Ich wurde anschl. kontaktiert ob es für mich in Ordnung sei, da mein Geld zurück ist. Verfahren wurde dann geschlossen.

Fazit: Ja, bring es zur Anzeige, aber wenn es wirklich ein Bankdrop ist, dann siehst du dein Geld nie wieder ^^
08/08/2023 23:12 Xenos#18
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Originally Posted by Aminmimo View Post
Ich wurde um 230€ bei Kleinanzeigen gescammt. Anzeige erstattet, nach ca. 4 Wochen habe ich dann vom Betrüger mein Geld zurück bekommen über PayPal FF mit einer Entschuldigung im Verwendungszweck & dass ich bitte die Anzeige zurück ziehen solle (was ich nicht gemacht habe). Er hat eine Ladung erhalten und hat wohl Vorort gezeigt, dass mir das Geld zurück gezahlt wurde. Ich wurde anschl. kontaktiert ob es für mich in Ordnung sei, da mein Geld zurück ist. Verfahren wurde dann geschlossen.

Fazit: Ja, bring es zur Anzeige, aber wenn es wirklich ein Bankdrop ist, dann siehst du dein Geld nie wieder ^^
Passiert oft genug sowas dummes. Ich hab auch mal ein Spielcode bei eBay verkauft, 60 € oder so waren das. Käufer halt erhalten und nach 2-3 Tagen Chargeback gedrückt. Käufer kontaktiert, der meinte er weiß von nichts und ich soll ihn in Ruhe lassen. Bei der Polizei Online eine Anzeige gestellt und Bild an ihn geschickt. Zack wurde der Chargeback zurückgezogen.

Interessant ist das die Polizei das trotzdem an die zuständige Staatsanwaltschaft? weitergeleitet hat obwohl ich die Anzeige nicht fortgeführt habe. Wird scheinbar in den Akten notiert.
08/09/2023 18:43 Drewfire#19
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Originally Posted by Xenos View Post

Interessant ist das die Polizei das trotzdem an die zuständige Staatsanwaltschaft? weitergeleitet hat obwohl ich die Anzeige nicht fortgeführt habe. Wird scheinbar in den Akten notiert.
Sobald die Polizei eine Strafanzeige erhält ist sie zur Ermittlung verpflichtet und es an die StA weiterzuleiten. Allein die StA ist Herrin des Verfahrens und darf über Einstellung oder Weiterverfolgung entscheiden. Das obliegt nicht der Polizei :)
08/09/2023 18:53 Nicht mein Selbst#20
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Originally Posted by Drewfire View Post
Sobald die Polizei eine Strafanzeige erhält ist sie zur Ermittlung verpflichtet und es an die StA weiterzuleiten. Allein die StA ist Herrin des Verfahrens und darf über Einstellung oder Weiterverfolgung entscheiden. Das obliegt nicht der Polizei :)
Muss da auch nicht der Strandantrag dabei sein, damit es auch wirklich in die Ermittlung mündet?
08/09/2023 18:58 Drewfire#21
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Originally Posted by Luzifero View Post
Muss da auch nicht der Strandantrag dabei sein, damit es auch wirklich in die Ermittlung mündet?
Betrug ist kein Antragsdelikt, daher wird hier garkein Strafantrag benötigt.
Hier eine Liste mit möglichen Delikten bei denen ein Strafantrag nötig wäre, WENN kein öffentliches Interesse vorliegen würde.
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08/09/2023 19:07 Nicht mein Selbst#22
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Originally Posted by Drewfire View Post
Betrug ist kein Antragsdelikt, daher wird hier garkein Strafantrag benötigt.
Hier eine Liste mit möglichen Delikten bei denen ein Strafantrag nötig wäre, WENN kein öffentliches Interesse vorliegen würde.
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Danke, sehr interessant. :bandit:
08/10/2023 00:58 Xenos#23
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Originally Posted by Drewfire View Post
Sobald die Polizei eine Strafanzeige erhält ist sie zur Ermittlung verpflichtet und es an die StA weiterzuleiten. Allein die StA ist Herrin des Verfahrens und darf über Einstellung oder Weiterverfolgung entscheiden. Das obliegt nicht der Polizei :)
Gut zu wissen. Mir wurde gesagt das die es halt auch machen damit es in den Akten vermerkt ist falls der Typ es auch bei anderen durchgezogen hat. Sollte auch trotzdem noch alle Beweise schicken die ich hatte (Screenshots usw)

Nehme mal an die meinen die Polizeiakte einer jeden Person. Dort werden ja auch Ermittlungen abgespeichert.
08/10/2023 03:49 pimob#24
Also ich würde nicht betrügen wollen.
Heute erst erlebt, ein FahrradDieb wurde von Polizei erwischt und hat sich vom Acker gemacht. Polizei konnte ihn nicht schnappen, 3min später war der Hubschrauber draußen. Und er wurde noch erwischt im Acker/Feldweg...

Die sind da schon hart unterwegs, und scheuen auch keine Kosten und Mühen.
08/10/2023 04:08 Nicht mein Selbst#25
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Originally Posted by pimob View Post
Also ich würde nicht betrügen wollen.
Heute erst erlebt, ein FahrradDieb wurde von Polizei erwischt und hat sich vom Acker gemacht. Polizei konnte ihn nicht schnappen, 3min später war der Hubschrauber draußen. Und er wurde noch erwischt im Acker/Feldweg...

Die sind da schon hart unterwegs, und scheuen auch keine Kosten und Mühen.
Also... Es wurde ein Fahrrad geklaut und die sind mit dem Hubschrauber raus um den Dieb ausfindig zu machen?
08/10/2023 04:12 pimob#26
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Originally Posted by Luzifero View Post
Also... Es wurde ein Fahrrad geklaut und die sind mit dem Hubschrauber raus um den Dieb ausfindig zu machen?
Ja in dem Fall war es wohl das Fahrrad eines Polizeibeamten :D.
Nein ich hab es nur später in den Nachrichten gelesen. Bei dem Dieb ging es um jemand, der sowieso per Haftbefehl gesucht wurde, wegen schwerem Diebstahl (Einbruch in öffentliche Gebäude, Raubüberfälle usw)
Wahrscheinlich wurde er erkannt von den Polizisten, deswegen der Hubschrauber, weil es sich um ein Schwerkriminellen gehandelt hat.
08/10/2023 04:38 vnmlike#27
Professionelle Betrüger finden irgendwelche Opfer, deren Konto und Ausweis korrekt sind. Das sind dann so Junkies, die für 10,15 Euro fast alles tun.

Die haben zwar Pkonto (Pfändungsschutzkonto, also alles über 1500 Euro wird eingefroren z.*B.) aber das reicht den Betrügern dann, die nehmen sich dann mehrere so Typen.

Polizei solltest du aber so oder so, auf sowas sind die teilweise geil es geht ja nicht nur darum das eine Einzelperson eine andere Einzelperson geprellt hat, sondern wer sowas 1x macht, der macht es locker 30x, und dann sind wir bei Gewerbemäßigem Betrug (eventuell) oder wenns mehrere Sind dann ist es gemeinschaftlicher Betrug, beides ist nichts für Bewährung, sprich beides wird Hardcore bestraft, wenn man die Täter kriegt, das ist kein Fahrrad Diebstahl.

Was du dagegen tun kannst, ist trotzdem zur Polizei gehen, der Kontoinhaber (sofern er in Realität auch vorhanden ist) wird kontaktiert und so nehmen die Dinge ihren lauf.

Ich hatte 15 Jahre ein Ladenlokal. Da kamen schon mal Kunden auf die Idee dinge nicht zu bezahlen, da bin ich dann auch zur Polizei und (was auch immer die Polizei dann tat) sie kamen und entschuldigten sich für ihr verhalten.

Du könntest Glück haben und der Typ hat sein wahres Konto angegeben, dann werden die Dinge schon geklärt werden.

Wo ist das Konto denn?
Deutsche Bank z.B, da kann man meines Wissens kein Online Konto erstellen, bei n24 oder so, könnte der Betrüger mit falschem Ausweis (und entsprechendem Hologramm) irgendwelche Fantasienamen benutzt haben zum Erstellen der Konten.

Ich weiß nicht, ob du mal eine online Verifikation gemacht hast bei irgendwas, da nimmst du deinen Führerschein oder Ausweis und blendest es durch die Kamera vom Handy, mit Licht, die überprüfen so auch Hologramme, nur könnte man das ja auch faken.

Sofern man sein echtes Gesicht nimmt, aber Fantasienamen, woher sollen die im ersten Moment wissen, dass du das bist?

Es ist ja auch immer eine Sache, wie viel Mühe sich der Scammer gemacht hat, es gibt solche und solche Scammer.

Es gibt welche, die würden das vielleicht über Mamas Konto machen, andere über den "besseren" Freund, andere über sich selbst, wieder andere kaufen dann Konten (die wohl blödeste Situation für dich)

Ich gehe aber davon aus das es organisierte Kids in den Wannsee Hackerforen sind, wo es nur um dummbatz scamming geht, so einer vergisst dann schon mal VPN, oder macht eben andere Flüssigkeitsfehler.

Halt uns auf dem Laufenden!
08/10/2023 07:52 Drewfire#28
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Originally Posted by Xenos View Post
Gut zu wissen. Mir wurde gesagt das die es halt auch machen damit es in den Akten vermerkt ist falls der Typ es auch bei anderen durchgezogen hat. Sollte auch trotzdem noch alle Beweise schicken die ich hatte (Screenshots usw)

Nehme mal an die meinen die Polizeiakte einer jeden Person. Dort werden ja auch Ermittlungen abgespeichert.
Es gibt keine Polizeiakte für jede Person. Ermittlungsakten werden einzeln für jeden Fall angelegt. Sprich jede Straftat hat eine eigene Akte.
08/10/2023 09:39 sL1Me#29
Das wird in keiner "Akte" vermerkt......

Es gibt unterschiedliche Systeme/Zeugnisse, in denen Eintragungen erfolgen können.

Beschreibung:

1. Polizeisystem (ISA): Hier können im Grunde genommen alle Informationen stehen. Offene sowie geschlossene Ermittlungsverfahren. Eigentlich gilt hier eine Löschpflicht, wenn das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde (zum Beispiel durch §173a ff.). Dies wird jedoch so gut wie immer ignoriert. Die Polizei handelt hier mehr oder weniger nach eigenem Ermessen. Es gibt viele Berichte darüber. Die Polizei löscht auch nicht von selbst. Du musst einen "Antrag" stellen, um Eintragungen, die mit Notizen verglichen werden können, löschen zu lassen. (Offene Ermittlungsverfahren sind natürlich ausgenommen). - Meist wird hier die Datenschutzregelungen als Grundlage genommen eine Löschung zu erwirken.

Beispiel: Du wurdest einmal wegen Besitzes von Betäubungsmitteln auffällig (z.B. Kiffen im Park), das Verfahren wurde eingestellt, aber der Eintrag bleibt bestehen. Wenn du jetzt im Auto angehalten wirst, wird dies über das "ISA"-System mitgeteilt, und du wirst höchstwahrscheinlich zu einem Urintest aufgefordert. Das ist ziemlich fragwürdig, unfair und wird oft kritisiert, aber das ist nicht das Hauptthema hier.

2. (Kleines) Führungszeugnis: Offizielle Beschreibung: "Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart 'N')." Hier werden Verurteilungen ab 90 Tagessätzen aufgeführt. Ein solches Zeugnis wird normalerweise von Arbeitgebern angefordert.

Beispiel: Du möchtest bei einem Arbeitgeber arbeiten, der sicherstellen möchte, dass du keine schweren Straftaten begangen hast. In diesem Zeugnis werden nur rechtskräftige Verurteilungen über 90 Tagessätzen aufgeführt.

3. Erweitertes Führungszeugnis: Offizielle Beschreibung: "Erweitertes Führungszeugnis (Belegart 'NE', 'OE', 'PE', 'NG')." Hier werden etwas mehr Informationen angezeigt, insbesondere Sexualdelikte und rechtskräftige Verurteilungen unter 90 Tagessätzen.

Beispiel: Dieses Zeugnis wird oft für Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen benötigt, wie z.B. in Schulen oder Jugendzentren.

4. O-Führungszeugnis: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dies wird benötigt, wenn man eine Fahrerlaubnis beantragen oder in einer Behörde, im öffentlichen Dienst oder in einem öffentlichen Amt arbeiten möchte.

Beispiel: Hier werden ähnliche Informationen wie im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt, jedoch mit Verweisen auf bestimmte arbeitsrelevante Aspekte. Zum Beispiel kann vermerkt sein, ob bestimmte Berufe nicht mehr ausgeübt werden dürfen.

5. Bundeszentralregister (BZR): Hier werden alle Einträge gespeichert, sowohl laufende als auch abgeschlossene Ermittlungsverfahren. (Ausnahme sind Einstellungen nach § 170 abs. 2 StPO) Es gibt Löschfristen, die im Allgemeinen eingehalten werden. Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter. Ein Antrag auf Löschung kann nur nach der jeweiligen Frist erfolgen. In 99% der Fälle wird es eh (automatisch) gelöscht. Hier haben tatsächlich ausschließlich Richter und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Staatsanwaltschaft.
Man selbst kann eine Einsicht beantragen. Man bekommt dann jedoch kein Dokument zugesendet. Man muss zum Zuständigen Amt und bekommt vor Ort Einsicht. Anschließend wird das Dokument vernichtet. Kopie, Foto, Mitnahme etc. = NOPE! (Jepp, sehr streng)

Es gibt also verschiedene Zeugnisse und Eintragungen, die vorgenommen werden können. Daher sollte man sich gründlich informieren, bevor man Probleme bekommt bzw. etwas anstellen will. Ein Eintrag im BZR kann viele Türen verschließen und langfristig negative Auswirkungen aufs gesamte Leben haben, insbesondere für Jobs im sicherheitsrelevanten Bereichen. Diese Stellen führen oft Überprüfungen durch. Wobei heutzutage niemand einen Langfinger, Scammer oder Grapscher beschäftigen will/wird!

Zum eigentlichen Thema zurückkehrend:

Ich schließe mich den Vorrednern an. Es ist sehr wahrscheinlich, dass du dein Geld nicht zurückerhalten wirst. Auf den ersten Blick scheint es, als handele es sich um ein gefälschtes Konto oder ähnliches. Das Geld ist wahrscheinlich bereits anderswo.

Trotzdem empfehle ich dir, Anzeige zu erstatten. Die Behörden können solche Transaktionen heutzutage gut nachverfolgen und sind international gut vernetzt. Kürzlich wurde eine größere Gruppe von "Amazon-Betrügern" bei mir in der Nähe festgenommen. Ein Jahr lang wurde ermittelt und 11 Personen verhaftet und teilweise echt schwer bestraft. Personen, die über eBay Scammen, sind in der Regel keine hochrangigen geschweige denn gute Hacker und hinterlassen daher auch viele Spuren. Falls es sich um einen Betrüger handelt, ist es wahrscheinlich nicht das erste Mal, und es geht möglicherweise um mehr als nur 500 €. Es könnte sich lohnen, dies den Ermittlungsbehörden zu melden. Ggf. gibt es Parallelen, andere Opfer - bereits Verdächtige... etc.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und hoffe, dass du deine Kohle zurück bekommst.

Bisschen was zu lesen:

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Löschfristen: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
08/30/2023 19:36 [C]oLLapse#30
Definitiv anzeigen!

Wurde auch gescammt und wie ein Vorredner habe ich tatsächlich, obwohl ich es aufgegeben hatte, das Geld zurückbekommen mit einer Entschuldigung