Kann er mich...?

01/31/2006 17:17 reaperanarchos8#16
Quote:
Ok, ich bin ein Kind mit dem Horizont eines 14 jährigen zockers
Quote:
Jugendstrafe, ich denke is nix großes oder? Kommt halt inne Akte und so, wäre mir persö(h?)nlich, sowas von Egal
rofl

natürlich kann er dich anzeigen aber er wird dadurch auch seinen account verlieren da accountsharing verboten ist...
01/31/2006 17:19 JohnDS#17
Quote:
aber ich denke das er 100% nich anzeigen kann, da er 0 Beweise hat, du kannst ja auch nich ohne Beweise sagen "XY hat im Laden YX was geklaut"
Du denkst das.

Und ich weiß, dass er eine Anzeige machen kann.

Ich könnte dich auch anzeigen, dass du Sex mit dem Meerschweinchen meiner Nachbarin gehabt hast.
Nur wird nicht viel dabei rauskommen. (Hoffe ich zumindest :) )

Quote:
Screenshot's sind meiner Meinung nach keine Beweise
Sicher sind das Beweise. Nur ob sie reichen ist eine andere Frage.
Ich kenne die genaue Sachlage nicht, aber der andere hat ja bereits bis März bezahlt. (Kreditkarte,ELV ka)
So könnte er zB nachweisen, dass er den Account gekauft hat.
Wenn man noch mehr wüsste würde man sicher auch auf mehr kommen als Screenshots.

Quote:
Jugendstrafe, ich denke is nix großes oder? Kommt halt inne Akte und so, wäre mir persö(h?)nlich, sowas von Egal ^^
Klar, bei dem derzeitigem Arbeitsplatzüberschuss hast dus mit einer Jugendstrafe sicherlich ungemein leichter einen Job zu finden.

:rolleyes:

@Mentax

Hm... hatte das irgendwie überlesen.

Du willst den bescheißen oder wie?
Ich dachte er hätte dich beschissen und du willst ihn deswegen wieder zurück.
Ka wie ich drauf gekommen bin.

Lass das lieber.
01/31/2006 18:04 Kaisaschnitt#18
Quote:
Originally posted by JohnDS@Jan 31 2006, 17:19
Quote:
aber ich denke das er 100% nich anzeigen kann, da er 0 Beweise hat, du kannst ja auch nich ohne Beweise sagen "XY hat im Laden YX was geklaut"
Du denkst das.

Und ich weiß, dass er eine Anzeige machen kann.

Ich könnte dich auch anzeigen, dass du Sex mit dem Meerschweinchen meiner Nachbarin gehabt hast.
Nur wird nicht viel dabei rauskommen. (Hoffe ich zumindest :) )

Quote:
Screenshot's sind meiner Meinung nach keine Beweise
Sicher sind das Beweise. Nur ob sie reichen ist eine andere Frage.
Ich kenne die genaue Sachlage nicht, aber der andere hat ja bereits bis März bezahlt. (Kreditkarte,ELV ka)
So könnte er zB nachweisen, dass er den Account gekauft hat.
Wenn man noch mehr wüsste würde man sicher auch auf mehr kommen als Screenshots.

Quote:
Jugendstrafe, ich denke is nix großes oder? Kommt halt inne Akte und so, wäre mir persö(h?)nlich, sowas von Egal ^^
Klar, bei dem derzeitigem Arbeitsplatzüberschuss hast dus mit einer Jugendstrafe sicherlich ungemein leichter einen Job zu finden.

:rolleyes:

@Mentax

Hm... hatte das irgendwie überlesen.

Du willst den bescheißen oder wie?
Ich dachte er hätte dich beschissen und du willst ihn deswegen wieder zurück.
Ka wie ich drauf gekommen bin.

Lass das lieber.
Maaan, musst du das mit dem Meerschweinchen jetz hier verbreiten? :'(
Jetz is mein Ruf hier als Meerschweinchenf... :(
^^'
Nee spaß, ich steh nich auf Tiere:P
01/31/2006 18:09 Kaisaschnitt#19
Quote:
Originally posted by reaperanarchos8@Jan 31 2006, 17:17
Quote:
Ok, ich bin ein Kind mit dem Horizont eines 14 jährigen zockers
Quote:
Jugendstrafe, ich denke is nix großes oder? Kommt halt inne Akte und so, wäre mir persö(h?)nlich, sowas von Egal
rofl

natürlich kann er dich anzeigen aber er wird dadurch auch seinen account verlieren da accountsharing verboten ist...
Najo, muss man halt sagen das man 14 und Zocker is, da is man nich so Hochentwickelt sondern eher dumm xD

Mich stört trotzdem keine Jugendstrafe, bevor ich nen Job suche jedenfalls xD
01/31/2006 18:20 Serv#20
die letzte aussage war echt nicht nötig... klar... man kann jeden anzeigen, den man will... wenn du einen grund hast, der hand und fuß hat zumindest, wenn du den typen mit dem meerschweinchen anzeigen würdest, müsstest du nur sagen, dass du fotos hättest und zeugen oder sowas in der art.... und die kontoauszüge sind glaube mehr als genug... schonmal ne bank versucht zu bestechen? ich nicht, aber glaube das geht nicht so einfahc, damit sind diese beweise ziemlich sicher und zuverlässig....

gb
01/31/2006 18:42 Mentax#21
... -.- das prob is er hat seinen acc back geholt! So mein ich das, und seiner is abgelaufen!Ich hab jez nix :(
01/31/2006 21:47 k!ddy#22
Dann hol ihn dir zurück, er kann nen scheißdreck machen, es kann maximal passieren das dein Acc gebannt wird (unwahrscheinlich...) Aber ansonsten egal... Und hört verdammt nochmal auf zu spammen -.-*
01/31/2006 21:59 reaperanarchos8#23
Quote:
Najo, muss man halt sagen das man 14 und Zocker is, da is man nich so Hochentwickelt sondern eher dumm xD

Mich stört trotzdem keine Jugendstrafe, bevor ich nen Job suche jedenfalls xD
was ist nur los mit dir??
02/09/2006 00:20 JaMaL#24
Willst du dir wirklich ne Anzeige wg einem verdammten WoW Account im Wert von 30? einfangen?
Dumme Idee, und Betrüger sind eh zum kotzen...
02/10/2006 23:09 maddin#25
Quote:
Originally posted by JohnDS@Jan 30 2006, 12:51
(...)
Ich weiß nur, wenn ich etwas stehle und dir verkaufe (du weißt nciht das es gestohlen ist) gehört es dir.

Und keine Macht der Wel kann dich zwingen es dem bestohlenen Besitzer zurückzugeben.(...)

...vollkommen falsch...glaubt sowas ja net...

...wenn du etwas klaust wird es zu diebesgut...es dann noch weiterverkaufst zu hehlerware und der käufer zum hehler aber keinesfalls zum besitzer...und klar kann dir das ganz einfach ein cop wieder abnehmen nämlich dann als beweismittel ;)

...also glaub ja net das wenn von wem was kaufst was geklaut du ausm schneider bist...im gegenteil...du machst dich mitschuldig...


...und von daher kann man das gar net auf das game umlegen da es ein komplett anderer sachverhalt is...aber mal im ernst...welches gericht bzw staatsanwalt würde denn hier in deutschland intensive nachforschungen betreiben um heraus zufinden wer da was mit geheim passwort zurück geholt hat...oder ob der acc vlt doch gehackt wurde...wobei man halt auch den acc gar net verkaufen darf...bzw ob derjenige den wirklich gekauft hat usw usf...

...aber is natürlich scheisse leute so zu verarschen wenn sie ihren teil erledigt haben...

mfg maddin
02/11/2006 15:40 JohnDS#26
Quote:
...wenn du etwas klaust wird es zu diebesgut...es dann noch weiterverkaufst zu hehlerware und der käufer zum hehler aber keinesfalls zum besitzer...und klar kann dir das ganz einfach ein cop wieder abnehmen nämlich dann als beweismittel
Falsch.

Der Käufer wird NIE UND NIMMER zum Hehler, wenn er (so wie ich oben geschrieben habe) NICHT weiß, dass es gestohlen ist.

Somit ist er der rechtmäßige Eigentümer.

Klar kanns ihm dann ein Polizist als Beweismittel abnehmen.
Nach Feststellung des Sachverhaltes wird er es aber wieder zurückbekommen.

Schau dir mal ein paar Entscheidungen an.

Es gibt genug gestohlene Autos, welche weiterverkauft wurden und die Käufer noch immer damit herumfahren.

Einfach mal nachlesen.
02/11/2006 15:44 vali#27
Quote:
Originally posted by Frozên0r+Jan 31 2006, 17:02--></span><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>QUOTE (Frozên0r @ Jan 31 2006, 17:02)</td></tr><tr><td id='QUOTE'> <!--QuoteBegin--maex@Jan 30 2006, 09:35
Na klar bekommt er dich, du gehst mit ihm sobald du das Geld annimmst einen Rechtsgültigen Vertrag ein. Diese Frage kann nur von einem kommen der in BWL nicht aufgepasst hat ;-).

Vermutlich hahaha ... 200%. Er bekommt auf jedenfall das Geld zurück und du eine Jugendstrafe wegen Betrugs.
Jugendstrafe, ich denke is nix großes oder? Kommt halt inne Akte und so, wäre mir persö(h?)nlich, sowas von Egal ^^
Anzeige auch ô0

Gibt schlimmeres! Will hier keinen Ermutigen oder so, aber mir wärs egal, wenn ich meinen Acc back will kriegter halt die 3 monate oder was er bezahlt hat zurück, oder auch nich ( Kommt auf den Typ an :P )^^

EDIT: Zum post von Intenso, ich finde deinen Post ein bisschen hart, wenn er den acc halt wieder will, soll er ihm das Geld überweisen oder sonst was, weil, naja ist eigentlich sein Eigentum, Der Account, da der Name von ihm etc drin steht, wer für den Acc zahlt, also welcher Name mit welcher Konto Nummer, ist doch im Endeffekt ziemlich sch...egal? ^^ [/b][/quote]
rofl.. jugendstrafe ist sehr wohl schlimm
bleibt ein leben lang in deiner "akte" stehen - und versuch erstmal einen job oder eine lehrstelle( die heutzutage eh schon nicht leicht zu suchen sind) zu finden, wenn du eine jugendstrafe wegen betrugs hast - jeder normale würde da wohl jeden anderen vor die vorziehen

da würd ich echt drauf verzichten!

btw hab sogar irgendwo gehört dass man mit jugendstrafe nicht studieren darf oder so ähnlich , glaub ich aber nicht ganz
02/11/2006 22:05 aprisma#28
Quote:
Originally posted by JohnDS@Feb 11 2006, 15:40
Quote:
...wenn du etwas klaust wird es zu diebesgut...es dann noch weiterverkaufst zu hehlerware und der käufer zum hehler aber keinesfalls zum besitzer...und klar kann dir das ganz einfach ein cop wieder abnehmen nämlich dann als beweismittel
Falsch.

Der Käufer wird NIE UND NIMMER zum Hehler, wenn er (so wie ich oben geschrieben habe) NICHT weiß, dass es gestohlen ist.

Somit ist er der rechtmäßige Eigentümer.

Klar kanns ihm dann ein Polizist als Beweismittel abnehmen.
Nach Feststellung des Sachverhaltes wird er es aber wieder zurückbekommen.

Schau dir mal ein paar OGH Entscheidungen an.

Es gibt genug gestohlene Autos, welche weiterverkauft wurden und die Käufer noch immer damit herumfahren.

Einfach mal nachlesen.
es tut mir leid john, aber was du da von dir gibst, ist absolut falsch!

ok, wenn ich etwas geklautes kaufe (ohne es zu wissen), mache ich mich natürlich nicht der hehlerei schuldig oder mich sonstwie zu einem mittäter.

kritisch wird es allerdings dann, wenn mir (als käufer) auffallen müsste, dass da was nicht mit rechten dingen zugehen kann. wenn dir z.b. jemand einen 2 jahre alten porsche für ? 1000,- verkauft...da würde der käufer der polizei schon ein paar fragen beantworten müssen.

kommen wir jetzt aber zum knackpunkt deiner falschen interpretation:

ein rechtswirksamer handel kann nur zwischem dem käufer und dem RECHTMÄSSIGEN besitzer eines artikels zustande kommen. da ein dieb/betrüger/abzocker aber nicht der rechtmässige besitzer ist, gilt der kaufvertrag zwischen dieb und käufer, im rechtlichen sinne, als null und nichtig. und natürlich darf der käufer den artikel NICHT behalten. es steht im aber natürlich frei, den kaufbetrag vom dieb zurück zu verlangen und diesen auch gerichtlich einzuklagen.

so sieht nunmal die rechtliche lage aus.
02/13/2006 13:16 JohnDS#29
OT:

Quote:
kritisch wird es allerdings dann, wenn mir (als käufer) auffallen müsste, dass da was nicht mit rechten dingen zugehen kann. wenn dir z.b. jemand einen 2 jahre alten porsche für ? 1000,- verkauft...da würde der käufer der polizei schon ein paar fragen beantworten müssen.
Einfach ausgedrückt, er hätte einen sog. 'bedenklichen Ankauf'. Richtig.

Quote:
kommen wir jetzt aber zum knackpunkt deiner falschen interpretation:
Ich interpretiere nicht, ich gebe Fakten weiter.
Sonst würde ich Phrasen wie: 'nach meiner Interpretation' oder 'ich glaube' verwenden.

Deine Interpretation, ist menschlich logisch.

Aber wir reden hier nicht von Logik.

Wir haben damals auch das Argument eingebracht, dass der Dieb ja nicht der rechtmäßige Eigentümer ist. Und somit das Gut nicht in das Eigentum des Käufers übergehen kann.

Antwort:

'Das ergibt sich aus dem Rechtsganzen. Der Käufer ist kein Hehler, da er davon nichts gewusst hat und bei einem normalen Preis nichts davon ahnen kann.
Somit darf er das gekaufte Gut behalten.'

Bestes Bsp waren die Autobiebstähle der Italiener.
Welche die Autos an Händler verkauft haben und die die Autos wieder nach Österreich.
Als man ihnen drauf kam durften sie die Autos behalten.

SO sieht die rechtliche Lage aus.
02/13/2006 13:25 intschu#30
Ok ganz einfach:

Mal zu den Beweisen, Kontoauszug reicht vollkommen!

Zweitens: Hat der Käufer deines Accounts es im guten Glauben getan und dachte somit er kaufe die Spielzeit die für den Charakter eingesetzt hat.

Drittens: Hast du somit einen rechtlichen Vertrag gebrochen und bist ganz klar anzeigbar und wenn er es will kriegt er dich auch.

P.S. Macht man soweis nicht.