Quote:
Originally Posted by invisible
Die Kernfrage bleibt die gleiche - wie willst du überhaupt zu dem Schild kommen wenn dort doch "Einfahrt verboten" gilt?
|
Indem ich gelesen habe, dass Besucher dort parken dürfen.
Ich dachte dann also, dass dies Schild eben eine Ausnahme angab, welche zum Verbotsschild zugehörig ist. Jedoch stehen Ausnahmen immer direkt darunter. Und in dem Fall hat jemand mit Absicht Verwirrung gestiftet. Diesen würde ich gerne dafür haftbar machen. Aber da gibt es wohl keinen Weg, der klappen könnte, was? Also steht jedem dann wohl frei Leute mit Absicht zu verwirren und wenn sie nicht aufpassen, sind die selbst Schuld.. einerseits plausibel, andererseits komplett absurd, wenn man noch bedenkt, dass das Ordnungsamt dort nicht reagiert hat und den Eigentümer nur drum gebeten hat das abzunehmen.
Ordnungsamt: Nimm das Schild weg!
- keine Reaktion -
Ordnungsamt: Ja, ok, dann nicht.