Die Anzeige machst du aber auf jeden Fall aus Prinzip.
Wenn die RL Daten vorhanden sind, hat die Polizei es ziehmlich leicht.
Wenn die RL Daten vorhanden sind, hat die Polizei es ziehmlich leicht.
Auch über F&F kann man das Geld zurückholen. Man wird nur ermahnt, dass man zukünftig gefälligst Gebühren zahlen soll. Ich kann mir aber vorstellen, dass der Verkäufer ausdrücklich F&F verlangt hat, dann stehen die Chancen bei 100%.Quote:
Wenn du nicht per Freunde und Familie geschickt hast kannst du ja per Käuferschutz das Geld zurückholen.
Quote:
Ja aber will eig nur den Account kann ich den nicht recht belangen ich kann amrtuerlich Blizz melden aber bringt den account auch nimmer zurück :)