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Originally posted by Lowfyr+Jul 4 2005, 11:04--></span><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>QUOTE (Lowfyr @ Jul 4 2005, 11:04)</td></tr><tr><td id='QUOTE'> <!--QuoteBegin--Marie@Jun 30 2005, 15:18
Das ist falsch das die polizei nichts dagegen machen darf oder kann! Man sieht z.b schon eindeutig was die person von einem will, und das ist illegal.
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hab letztens eine reportage darüber im tv gesehen, die meinten dort das die polizei nichts machen kann, selbst wenns zum treffen kommt, sondern erst dann wenn sie den beischlaf (© by buu lolol) praktizieren
is auch wieder son fehler im rechtssystem imo [/b][/quote]
Ich würde mal sagen das verhält sich änlich wie z.B wenn ein Torrentsitebetrieber auf der Webiste sagt: "Dieses Programm darf nur zu Test- bzw. Studienzwecken benutzt werden, jeglicher anderer Gebrauch ist strafbar...." Ist doch irgendwie logisch, dass dort nicht die 600 MB großen Urlaubsvideos getauscht werden^^ Somit weiß zwar jeder, was wirklich passiert bzw. was die Folge von einem Treffen zwischen einem jungen Mädchen und einem alten Pedo ist, aber ANSICH ist es noch legal... *argh kompliziert* Ich hoffe ihr versteht was ich meine^^
:fedup: Nochwas dazu:
"Seltsam ist auch, daß Jugendliche ab 14 Jahren Sex haben dürfen (bis zum Alter von 16 Jahren allerdings mit gewissen Einschränkungen nach §182 StGB ),aber erst mit 18 Jahren Sex ansehen dürfen. Als Konsequenz folgt daraus, daß Personen unter 18 Jahren zwar Gruppensex haben dürfen, dies aber nur mit geschlossenen Augen :rolleyes: "