Kerzenständerbrand, ist grobe Fahrlässigkeit, da er ihn ja hätte auch ausmachen können.
Die Versicherung wird sich interessieren wie der Ablauf war, war er eingeschlafen? War er gar garnicht im Hause, etc. pp.
Soweit du keine Versicherung hast, würde ich mal mit dem Vermieter reden, ob er eine Wohngebäude Versicherung hat bzw. überhaupt gegen Brand versichert ist, sonst heißt es selbst zahlen.