Nimm Skrill, Paypal ist auf keinen Fall empfehlenswert.
Das stimmt schon aber in jedem Fall gewinnt der Käufer bei virtuellengütern.Quote:
Leute ihr verwechselt da was. Der !Käufer! kann kein Geld zurück ziehen wenn es sich um ein virtuelles Gut handelt, da der Käuferschutz keine virtuellen Güter einschliesst. Es heisst Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz. Dementsprechend gilt diese Regelung an erster stelle dem Käufer.
Damit der Käufer nicht vom Käuferschutz Profitieren kann muss es in der Beschreibung zahlung angeben das ein ein virtuelles Gut kauft und bei Versand adresse "Keine" auswählen. Dann ist eine Rückbuchung ausgeschloßen.
TeQuiiLaa hatte ein anderes Problem, er wurde mit gehackten accs bezahlt. Dagegen gibts nur eine absicherung die mittlerweile auch auf ebay gang und gebe ist. Der Käufer muss sollte ein Blatt Papier nehmen und rauf schreiben wann er was für wieviel und mit welcher zahlungsmethode von wem kauft, anschließend sein Perso daneben legen und ein Foto machen. !Foto! nicht Scan. Scans sind leicht zu bearbeiten Fotos nicht und falls es doch bearbeitet wird wird es höchstwahrscheinlich auffallen.
Dann teil mal deine erfahrung mit uns. Vll können wir daraus lernen. Bei mir ist bisher alles gut gegangen =)Quote:
Das stimmt schon aber in jedem Fall gewinnt der Käufer bei virtuellengütern.
Hab ich sehr oft selbst zu spüren bekommen so wie einige hier im Forum egal ob Carder oder normaler Scammer oder "safe Scammer" es passiert jedme mal und dass nicht nur 1x.