Man merkt, dass Sonntag Nachmittag ist.
Organhändler? Nekrophile?Quote:
Die Frage ist erstmal: Wer deinen Körper überhaupt will
Menschenrechte sicher nicht aber sie hat immer noch mehr "Rechte" als eine "Sache" es wird wohl eigene "Rechte" für Tote gebenQuote:
Ok also Frage 1 ist geklärt dank N4tr1um.
Frage 2 ist noch offen.
Was ist eine Leiche vor dem gesetz?
Genießt sie Menschenrechte?
Evtl. auch nur Zeitlich begrenzt?
--->Quote:
Was ist eine Leiche vor dem gesetz?
Genießt sie Menschenrechte?
Evtl. auch nur Zeitlich begrenzt?
Quote:
Zivilrecht
Im Zivilrecht fällt der menschliche Leichnam unter den Begriff der Sache. Folglich kann Besitz an einer Leiche begründet sein, wenn es sich lediglich um die Ausübung realer Herrschaftsmacht handelt, oder ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB gegenüber störenden Eingriffen geltend gemacht werden. Mit Ausnahme von Anatomieleichen und ähnlicher Fälle besteht kein Eigentumsrecht an einer Leiche – der Mensch ist auch nach dem Tod sein „eigener Herr“. Diese Aussagen sind in der Rechtswissenschaft allerdings umstritten. Eine gesetzliche Regelung zum Beispiel über die Verwendung von Leichen in der Wissenschaft besteht nicht.
Leiche ? WikipediaQuote:
Strafrecht
Der Leichnam eines Menschen ist im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches keine bloße Sache, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Nach anderer Ansicht handelt es sich zwar um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist. Jedenfalls ist eine Leiche kein taugliches Tatobjekt für einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht.
Eine Ausnahme besteht, wenn eine Leiche zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht mehr für eine Bestattung vorgesehen ist.
Eine Leiche kann im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sichergestellt, nicht jedoch beschlagnahmt werden, da der Betroffene keinen Widerspruch einlegen kann und kein Eigentum am Leichnam vorliegt. Demnach ist auch keine Eigentumsübertragung möglich.