Wem gehört ein toter Körper?

05/18/2014 17:48 .SaFe#16
Man merkt, dass Sonntag Nachmittag ist.
05/18/2014 17:55 Crack-wtf#17
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Originally Posted by .SaFe View Post
Man merkt, dass Sonntag Nachmittag ist.
Das hättest du an jedem anderen Tag, zu jeder beliebigen Stunde auch geschrieben.
Einfallslos.
05/18/2014 18:19 KeinAstronaut!#18
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Originally Posted by crash cattle View Post



man beantwortet keine Frage mit Gegenfragen, wenn ihr es nicht wisst, dann kommentiert doch nicht
Scheinst neu im OT zu sein, lernst du aber bestimmt noch....
05/18/2014 18:59 Zunft#19
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05/18/2014 19:02 Hawkk#20
Ich schätze mal der Familie (??), aber wie kommt man auf so eine Frage?
05/18/2014 19:39 =Fraqz=#21
Ich würde "niemand" schätzen (?)
05/18/2014 19:41 SniSeviyorum#22
Lol wieso soll ein Körper einem gehören , der ihn als erstes gefunden hat oO
05/18/2014 19:44 Whoknowsit#23
Nach dem Verstorbenen selbst haben die nächsten Angehörigen gewisse Rechte an dem Leichnam. Der Körper ist aber keine "Sache" und gehört auch nach dem Tod niemand anderem, als der verstorbenen Person. Der Verstorbene hat vor seinem Tod die Möglichkeit, Teile seines Körpers für etwaige Dinge zur Verfügung zu stellen. Das ist aber auch alles.

Auch verliert ein Toter seine Menschenrechte nicht.
05/18/2014 20:36 JUKTES™#24
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Originally Posted by KeinAstronaut! View Post
Die Frage ist erstmal: Wer deinen Körper überhaupt will
Organhändler? Nekrophile?

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Originally Posted by Crack-wtf View Post
Ok also Frage 1 ist geklärt dank N4tr1um.
Frage 2 ist noch offen.

Was ist eine Leiche vor dem gesetz?
Genießt sie Menschenrechte?
Evtl. auch nur Zeitlich begrenzt?
Menschenrechte sicher nicht aber sie hat immer noch mehr "Rechte" als eine "Sache" es wird wohl eigene "Rechte" für Tote geben
05/18/2014 21:47 Siriox#25
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Was ist eine Leiche vor dem gesetz?
Genießt sie Menschenrechte?
Evtl. auch nur Zeitlich begrenzt?
--->

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Zivilrecht

Im Zivilrecht fällt der menschliche Leichnam unter den Begriff der Sache. Folglich kann Besitz an einer Leiche begründet sein, wenn es sich lediglich um die Ausübung realer Herrschaftsmacht handelt, oder ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB gegenüber störenden Eingriffen geltend gemacht werden. Mit Ausnahme von Anatomieleichen und ähnlicher Fälle besteht kein Eigentumsrecht an einer Leiche – der Mensch ist auch nach dem Tod sein „eigener Herr“. Diese Aussagen sind in der Rechtswissenschaft allerdings umstritten. Eine gesetzliche Regelung zum Beispiel über die Verwendung von Leichen in der Wissenschaft besteht nicht.
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Strafrecht

Der Leichnam eines Menschen ist im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches keine bloße Sache, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Nach anderer Ansicht handelt es sich zwar um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist. Jedenfalls ist eine Leiche kein taugliches Tatobjekt für einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht.

Eine Ausnahme besteht, wenn eine Leiche zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht mehr für eine Bestattung vorgesehen ist.

Eine Leiche kann im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sichergestellt, nicht jedoch beschlagnahmt werden, da der Betroffene keinen Widerspruch einlegen kann und kein Eigentum am Leichnam vorliegt. Demnach ist auch keine Eigentumsübertragung möglich.
Leiche ? Wikipedia
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Eeeeeecht nicht schwer herauszubekommen ^^
05/18/2014 23:59 NextLive#26
Niemanden übernimmt den Anspruch über deinen Astralkörper und Überreste, schließlich befindet sich deine Seel in einer Körperlichen hülle. Wenn man stirbt, gehst du je nach dem wie dein Glaube gesinnt ist oder anders gesagt die Hölle Bekehrst.

Sobald du deine Überreste einäscherst bleibt ein Häufchen Asche übrig, was deine angehörigen damit machen erlebst du garnicht mehr.