Stimmt nicht.Quote:
Da du die AGBs erst nach dem Kauf des Spiels akzeptieren sind sie nicht Bestandteil des Kaufvertrags ;P
Da gabs es sogar soweit ich es in erinnerung habe ein Gerichtsbeschluss / Urteil für. Blizzard Argumentierte das die AGB auf derren Homepage frei einsehbar ist, und das stimmt auch.
Siehe [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Btw ->
Ergo genau das was ich oben schrieb - man erhält eine Zurückerzahlung von dem € was man noch zur Verfügung hätte an Resttagen (sprich die verbrauchten Tage werden abgezogen + Servicegebühren).Quote:
4. Falls Ihnen eine Rückerstattung zusteht und Sie eine Gebühr für die Nutzung Ihres Accounts für einen bestimmten Zeitraum bezahlen („Feste Gebühren“), gewährt Blizzard Entertainment Ihnen eine „anteilige“ Rückerstattung in der gleichen Währung wie der Währung, in der Sie gezahlt haben, entsprechend der festen Gebühren für die am kürzesten zurückliegende Rechnungsperiode, abzüglich der täglichen Servicegebühr multipliziert mit der Anzahl von Tagen, an denen der Service während dieser Rechnungsperiode zur Verfügung stand.
Was man nun darunter verstehen kann "für eine Rückerstattung berechtigt zu sein" - das können nur Blizzard Mitarbeiter dann klären, nicht die User.
Man könnte nun folgendes hernehmen ->
Gut, das kann man interpretieren wie man möchte - ich denke da hat jeder ne eigene Vorstellung davon was "diese" Nutzungsbestimmungen sind (nur der jeweilige Absatz für die Rückerstattungen,die komplette AGB, oder Teile davon). Grundsätzlich kann man aber sagen das die Auszahlung der Rückerstattung hierbei seitens Blizzard gemacht wird, und die AGb nur zählt wenn man dies auch in Anspruch nimmt. Nimmt man diese Option nicht in Anspruch, gelten hierbei die AGB auch nicht (btw es greift nicht da es keine Rückerstattung im herkömmlichen Sinne ist, man holts Geld ja selbst zurück) - das Deutsche Gesetz jedoch schon.Quote:
3.Lediglich laufende und „ordnungsgemäß geführte“ Accounts sind rückerstattungsberechtigt. Accounts, die infolge „ausgebliebener Zahlungen“ oder der Verletzung dieser Nutzungsbestimmungen von Blizzard Entertainment „gesperrt“ wurden, sind nicht rückerstattungsberechtigt.
Hierbei habe ich aber nicht viel Ahnung im Bezug auf dieser Thematik mit Rückzahlungen etc. vom Deutschen Gesetz her. Von daher kann ich hierzu leider nichts sagen, lediglich das ich denke das es Rechtskonform ist eine nicht erfüllte Serviceleistung nicht zu bezahlen und sein Geld zurückzuholen sofern man es schon im Vorraus überwiesen hat (der nicht erfüllten Serviceleistung, und nicht mehr).
Ansonsten - Blizzard sagt ebenso in den AGB das die AGB nur so lange zählen bis der Account gekündigt wurde, ergo zählen sie für den OP nicht mehr und sind somit nichtig. Hier greift nun also dann das Deutsche Recht. Auch wenn in den AGB drin steht das man beim Registrieren das Recht auf Rückerstattung abtritt sofern die Kündigung durch AGB Verstoßt auftritt, glaube nicht das dies Rechtskonform ist.
grüße