bf17 führerschein mit 18 alleine

01/08/2014 14:41 defize#16
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Originally Posted by Disco Teka View Post
Führerscheine und sonstige offizielle Ausweisdokumente muss man immer abholen.
Dabei kann die ausstellende Behörde überprüfen wem sie das Dokument geben. Was ist wenn einer verreist oder wegzieht?!
Nein. :)

Bei Beantragung des Führerscheins kann man selber entscheiden, ob der Führerschein per Post zugestellt werden soll oder abgeholt werden soll. Bei Zustellung per Post wird eine Gebühr (von normalerweise 4.90€) fällig.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs wird der Führerschein dann gedruckt. Sobald der Führerschein gedruckt wurde (was üblicherweise in wenigen Tagen nach dem Geburtstag geschieht), geht ein Schreiben raus - entweder mitsamt Führerschein oder mit der Information über die Fertigstellung von diesem und den Informationen und Aufforderung zum Abholen.

So und so muss man also auf ein Schreiben warten. Bis dahin darf man mit dem Lappen fahren, den man direkt nach bestandener Prüfung bekommen hat.
01/08/2014 14:43 .$Terra$.#17
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Originally Posted by defize View Post
Nein. :)

Bei Beantragung des Führerscheins kann man selber entscheiden, ob der Führerschein per Post zugestellt werden soll oder abgeholt werden soll. Bei Zustellung per Post wird eine Gebühr (von normalerweise 4.90€) fällig.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs wird der Führerschein dann gedruckt. Sobald der Führerschein gedruckt wurde (was üblicherweise in wenigen Tagen nach dem Geburtstag geschieht), geht ein Schreiben raus - entweder mitsamt Führerschein oder mit der Information über die Fertigstellung von diesem und den Informationen und Aufforderung zum Abholen.

So und so muss man also auf ein Schreiben warten. Bis dahin darf man mit dem Lappen fahren, den man direkt nach bestandener Prüfung bekommen hat.
Da muss ich dir leider wiedersprechen.

Habe meinen Führerschein mit 17 gemacht (3 Monate vorm 17ten bestanden) und mein richtiger Schein war schon gedruckt (vor meinem 18ten) und konnte ihn direkt an meinem 18ten abholen.

Der Schein war bei dem Tüv bei dem ich die Prüfung gemacht habe hinterlegt.
01/08/2014 14:48 defize#18
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Da muss ich dir leider wiedersprechen.

Habe meinen Führerschein mit 17 gemacht (3 Monate vorm 18ten) und mein richtiger Schein war schon gedruckt und konnte ihn direkt an meinem 18ten abholen.

Der Schein war bei dem Tüv bei dem ich die Prüfung gemacht habe hinterlegt.
Führerscheine dürfen rein rechtlich nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahrs gedruckt werden.
Das und das, was ich im vorherigen Beitrag schrieb, habe ich von der Fahrerlaubnisbehörde, bei der ich mich extra noch einmal informiert habe.
01/08/2014 14:49 .$Terra$.#19
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Originally Posted by defize View Post
Führerscheine dürfen rein rechtlich nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahrs gedruckt werden.
Das und das, was ich im vorherigen Beitrag schrieb, habe ich von der Fahrerlaubnisbehörde, bei der ich mich extra noch einmal informiert habe.
Wenn du dich auf die Erfahrungen anderer nicht einlässt, dann diskutiere nicht mit mir.

Was nicht darf und trotzdem getan wird steht auf einem anderen Blatt.
01/08/2014 14:50 Solution.?#20
Und selbst wenn er per Post kommt, da es darum geht, ob er Sonntag und am Feiertag fahren darf, bringt ihm das garnichts :D

Oder bekommt ihr Sonntags und ab Feiertagen Post?
01/08/2014 14:54 defize#21
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Wenn du dich auf die Erfahrungen anderer nicht einlässt, dann diskutiere nicht mit mir.

Was nicht darf und trotzdem getan wird steht auf einem anderen Blatt.
Ich hatte nicht vor, zu diskutieren. Du widersprachst meinen Informationen der Fahrerlaubnisbehörde, weshalb ich nur eben meine Zweifel daran deutlich machen wollte.
Tut mir Leid, aber ich vertraue nun mal den Informationen einer amtlichen Behörde (die sich mit meinen anderen Informationen zuvor decken) mehr, als denen irgendeines e*PvP Users.

Und ja, das sind zwei verschiedene Dinge. Aber das spielt hier keine große Rolle, da ich mir sicher bin, dass der TÜV nicht in solcher Form gegen geltende Gesetze verstößt.

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Originally Posted by Solution.? View Post
Und selbst wenn er per Post kommt, da es darum geht, ob er Sonntag und am Feiertag fahren darf, bringt ihm das garnichts :D

Oder bekommt ihr Sonntags und ab Feiertagen Post?
Wie gesagt darf man, sobald man 18 ist, auch alleine mit dem zuvor ausgestellten vorläufigen Lappen fahren.
01/08/2014 14:57 Polydoros#22
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Originally Posted by Disco Teka View Post
Das war jetzt allgemein genannt als möglicher Grund wieso die Behörden diese Dokumente nicht per Post verschicken.
Kannst ja schlecht sowas im Briefkasten lassen, da die Gefahr, dass er verschwindet , groß ist.
Vollkommener Schwachsinn. Es liegt in Obhut der zuständigen Führerscheinstelle.

Mein Führerschein wurde mir zugesandt und das ist nicht überall so.

Streut hier nichts von wegen der muss persönlich ausgehändigt werden.
Wird im übrigen in einem normalen Briefumschlag als normaler Brief versandt. Liegt dann irgendwann im Briefkasten ohne Empfangsbestätigung oder sonstiges.
01/08/2014 14:57 .$Terra$.#23
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Originally Posted by defize View Post
Ich hatte nicht vor, zu diskutieren. Du widersprachst meinen Informationen der Fahrerlaubnisbehörde, weshalb ich nur eben meine Zweifel daran deutlich machen wollte.
Tut mir Leid, aber ich vertraue nun mal den Informationen einer amtlichen Behörde (die sich mit meinen anderen Informationen zuvor decken) mehr, als denen irgendeines e*PvP Users.

Und ja, das sind zwei verschiedene Dinge. Aber das spielt hier keine große Rolle, da ich mir sicher bin, dass der TÜV nicht in solcher Form gegen geltende Gesetze verstößt.


Wie gesagt darf man, sobald man 18 ist, auch alleine mit dem zuvor ausgestellten vorläufigen Lappen fahren.
Der Tüv verstößt gegen keine Gesetze, da der Tüv diese nicht druckt.

Also wird wohl iwer meinen Lappen anscheinend "illegalerweise" vorher gedruckt haben müssen.

Kann sein das es Zufall war, doch habe ich meinen Fahrlehrer damals gefragt und er sagte es ist normal wenn der Lappen 3 Wochen vorher gedruckt wird (sofern bestanden).

Was dir ein Heini von ieiner Behörde erzählt muss zwangsläufig nicht stimmen, du warst wohl noch nie beim Arbeitsamt, oder?
01/08/2014 15:02 defize#24
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Der Tüv verstößt gegen keine Gesetze, da der Tüv diese nicht druckt.

Also wird wohl iwer meinen Lappen anscheinend "illegalerweise" vorher gedruckt haben müssen.

Kann sein das es Zufall war, doch habe ich meinen Fahrlehrer damals gefragt und er sagte es ist normal wenn der Lappen 3 Wochen vorher gedruckt wird (sofern bestanden).

Was dir ein Heini von ieiner Behörde erzählt muss zwangsläufig nicht stimmen, du warst wohl noch nie beim Arbeitsamt, oder?
Die Dekra, bei der ich meine Fahrprüfung absolvierte, sagte mir ebenfalls, dass der Führerschein erst nach dem Geburtstag gedruckt werden darf. Nun habe ich die gleiche Information beim Amt bekommen.
Ich sehe nun mal keinen Grund, diese Aussage anzuzweifeln, nur weil du das sagst. Sicher, dass du das nicht falsch in Erinnerung hast?
01/08/2014 15:11 .$Terra$.#25
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Originally Posted by defize View Post
Die Dekra, bei der ich meine Fahrprüfung absolvierte, sagte mir ebenfalls, dass der Führerschein erst nach dem Geburtstag gedruckt werden darf. Nun habe ich die gleiche Information beim Amt bekommen.
Ich sehe nun mal keinen Grund, diese Aussage anzuzweifeln, nur weil du das sagst. Sicher, dass du das nicht falsch in Erinnerung hast?
Ich habe meinen Lappen schon einige Jahre und weis noch ganz genau wie ich an dem Tag meines 18ten mit meinem Vater zusammen den Lappen abgeholt habe, falsch in Erinnerung habe ich es also nicht.

Evtl gibt es auch Abweichungen vom Gesetz, da ich meine Prüfung vor ~4 Jahren bestanden habe und meinen richtigen Lappen vor 3 Jahren abgeholt habe.
01/08/2014 18:45 snow#26
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Originally Posted by defize View Post
Die Dekra, bei der ich meine Fahrprüfung absolvierte, sagte mir ebenfalls, dass der Führerschein erst nach dem Geburtstag gedruckt werden darf. Nun habe ich die gleiche Information beim Amt bekommen.
Ich sehe nun mal keinen Grund, diese Aussage anzuzweifeln, nur weil du das sagst. Sicher, dass du das nicht falsch in Erinnerung hast?
Ich war 9 Monate vor meinem 18. bei der Führerscheinstelle, um etwas an meinem BF17 ändern zu lassen. Die Sachbearbeiterin hat eine Mappe mit meinen Daten geholt & da lag der Führerschein, das Ausgabedatum wurde nach der bestandenen Prüfung eingetragen. Evtl. ist das ja standortabhängig?
01/08/2014 19:12 defize#27
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Ich habe meinen Lappen schon einige Jahre und weis noch ganz genau wie ich an dem Tag meines 18ten mit meinem Vater zusammen den Lappen abgeholt habe, falsch in Erinnerung habe ich es also nicht.

Evtl gibt es auch Abweichungen vom Gesetz, da ich meine Prüfung vor ~4 Jahren bestanden habe und meinen richtigen Lappen vor 3 Jahren abgeholt habe.
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Originally Posted by snow911 View Post
Ich war 9 Monate vor meinem 18. bei der Führerscheinstelle, um etwas an meinem BF17 ändern zu lassen. Die Sachbearbeiterin hat eine Mappe mit meinen Daten geholt & da lag der Führerschein, das Ausgabedatum wurde nach der bestandenen Prüfung eingetragen. Evtl. ist das ja standortabhängig?
Dann scheint das entweder tatsächlich verschieden zu sein (was bedeutet, dass es wohl doch nicht verboten ist) oder es hat sich im Laufe der Zeit geändert. In Berlin zumindest scheint das von mir beschriebene Verfahren derzeit üblich zu sein.
01/08/2014 21:26 .StarSplash#28
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Originally Posted by defize View Post
Dann scheint das entweder tatsächlich verschieden zu sein (was bedeutet, dass es wohl doch nicht verboten ist) oder es hat sich im Laufe der Zeit geändert. In Berlin zumindest scheint das von mir beschriebene Verfahren derzeit üblich zu sein.
Ich habe meinen Führerschein an meinem Geburtstag morgens um 9 Uhr abgeholt, die Führerscheine werden gedruckt sobald du die Prüfung bestanden hast. Ausgegeben dürfen sie aber erst an oder nach deinem 18. Geburtstag, keinen Tag früher. Jedenfalls sofern du vorher keinen anderen Führerschein hast und mit Klasse B anfängst.
01/08/2014 22:29 ✘Ξx⊂ΞLLΞ∩T#29
Prinzipiell wirst du wohl auch nach den 3 Monaten noch mit dem "alten" Führerschein fahren dürfen dennke ich. Falls du angehalten wirst, sehen sie ja, dass du einen Führerschein hast.
01/08/2014 23:40 .StarSplash#30
Nein, darfst du nicht, die Fahrerlaubnis hast du erst wenn du das Kärtchen ausgehändigt bekommst, sofern die 3 Monate verstrichen sind und du das Kärtchen noch nicht hast und trotzdem fährst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht gleich Fahren ohne Führerschein (sprich du hast ihn abgeholt aber vergessen).

Während letzteres nur 10€ kostet ist ersteres eine Straftat [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] !