Nein. :)Quote:
Führerscheine und sonstige offizielle Ausweisdokumente muss man immer abholen.
Dabei kann die ausstellende Behörde überprüfen wem sie das Dokument geben. Was ist wenn einer verreist oder wegzieht?!
Bei Beantragung des Führerscheins kann man selber entscheiden, ob der Führerschein per Post zugestellt werden soll oder abgeholt werden soll. Bei Zustellung per Post wird eine Gebühr (von normalerweise 4.90€) fällig.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs wird der Führerschein dann gedruckt. Sobald der Führerschein gedruckt wurde (was üblicherweise in wenigen Tagen nach dem Geburtstag geschieht), geht ein Schreiben raus - entweder mitsamt Führerschein oder mit der Information über die Fertigstellung von diesem und den Informationen und Aufforderung zum Abholen.
So und so muss man also auf ein Schreiben warten. Bis dahin darf man mit dem Lappen fahren, den man direkt nach bestandener Prüfung bekommen hat.