danke das du es ihm so ausführlich erkärt hast ^^Quote:
so reportet zu lowfyr... ;)
du wirst eh net hinbekommen dein keylogger ansatz weisse ud zubekommen .
und selbst wenn würd ich dir dein babby keylogger in 2min ausseinander nehmen und deine logs klauen.
da dies kein hackerforum ist hoffe ich das lowfyr die ip direkt weiterleitet =)
damit du mein kleiner "freund" mal probleme bekommst .
wennu willst kann ich dir mal das § schicken was sowas verbietet =) und das du in deinem alter dafür schon absitzen kannst =).
sofern du weisst was § << überhaupt bedeutet =)
so thread reportet ....erklärs schonmal deinen eltern XD
umfangreicher will ichs garnich. Das reicht mir voll und ganz.Quote:
§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
;) geht auch umpfangreicher aber das sagt alles
Da...habt ihr die Antwort.Quote:
Sobald damit jemand ohne sein Wissen und ohne Zustimmung ausspioniert wird, ist es illegal.