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Originally Posted by AgentBauer
Deine Annahme ist komplett Falsch Das Landesgericht Koeln hat die Daten wie IP Adresse unter der Annahme herausgegeben das diese Urheberrechtlich geschützten Videos gedownloadet bzw vervielfältigt wurden. Hier wird man aber verklagt weil man es sich angeschaut hat.
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"Zweifelhafter Beschluss des LG Köln
Weitere rechtliche Fragen wirft der Beschluss des Kölner Landgerichts auf. Dieses hatte die Internet-Provider auf Anfrage von U + C dazu verpflichtet, die realen Adressen der Redtube-Besucher an die Abmahn-Kanzlei herauszugeben.
In der Begründung des Gerichts wird laut Anwalt Solmecke von der "Nutzung einer Tauschbörse" gesprochen - doch Redtube ist ein Streamingdienst. IT-Anwalt Witte vermutet, dass die Anträge der Kanzlei U + C bewusst unklar formuliert waren und dass die Kölner Richter sich in der Bewertung geirrt haben könnten oder schlichtweg überfordert waren.
Es könnte deshalb sein, dass das Landgericht bei den folgenden Anträgen "eine Rückwärtsrolle vollzieht", meint Medienrechtler Solmecke. Sein Kollege Witte pflichtet ihm bei: "Wenn erst eine Gerichtsentscheidung vorliegt, die diese Praxis verbietet, dann wäre der Abmahn-Spuk schnell wieder vorbei.""
Hätte also erst gar nicht dazu kommen dürfen.