Eine Bedrohung liegt erst vor wenn man mit einem Verbrechen droht.
Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr+ bewährt sind.
Eine einfache Körperverletzung ist kein Verbrechen.
Eine Beleidigung kannst du anzeigen, jedoch ergeben sich aufgrund mangelnder öffentlicher Interesse keine großen Folgen für den Beschuldigten (ich nehme an, dass er eh noch ein Kind/ Jugendlicher ist).
Dann wirst du auf einen Privatklageweg verwiesen und kannst lange auf eine Entschädigung warten.
Einfachste Lösung: Bei Facebook auf den "Beitrag melden" Button gehen und wegschicken.
Danach den Nutzer ignorieren.