Account zurückholen

09/02/2013 16:35 [uLow]NTX?!#16
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Originally Posted by TheCraftingMan View Post
Nein. Der Account wird gesperrt aber Anzeigen kannst du ihn nicht. Also, du kannst schon. Aber es lohnt sich eben nicht. Für die 50€ wird auch kein Anwalt sagen das sich der Aufwandt, in Relleation zu den Kosten, logisch verhält.
Und abgesehen davon ist es in DE schwer wegen Internetbetrug haftbar gemacht zu werden.
Der Verklagte trägt im falle der Verurteilung die kosten des gesamten prozesses, nur so neben bei.

Zudem habe ich gelesen das im jahr 2012 85% alle Internetbetruge aufgeklärt wurden.
09/02/2013 18:46 [uLow]TheCraftingMan#17
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Originally Posted by NTX?! View Post
Der Verklagte trägt im falle der Verurteilung die kosten des gesamten prozesses, nur so neben bei.

Zudem habe ich gelesen das im jahr 2012 85% alle Internetbetruge aufgeklärt wurden.
1. Mit dieser aussage hast du nur Teilweise Recht. Ist der verklgte nämlich 1. Harz 4 empfänger, 2. In jeder anderen Hinsicht Zahlungsunfähig, 3. Er verfügt über einen Dispo auf einem Pfändungsschutzkonto. So ist kein Geld zu holen. Da Einer der 3 Punkte, letzter eher selten, im Regelfall eintritt. Übernimmt die Kosten erstmal der Staat, um das ausstehende Geld einzuklagen muss ein neuer Prozess eröffnet werden in welchem dann besagtes Geld eingeklagt wird.
Ist verdammt kompliziert und eben der Grund dafür warum man nie jemandem aus´m Netz verklagen sollte. Zudem kann man, bei einer guten Rechtsschutzversicherung, davon ausgehen das dein Streitpatner über die Störerhaftung, da die meisten Internetscammer Kinder sind, ganz solide aus der Sache raus kommt und nur einen Bruchteil der eingeklagten Endsumme zahlen muss.

2. Von 10.000.000 Internetverbrechen werden aber nur 50.000 überhaupt protokoliert bzw. zur Anzeige, gegen Unbekannt, gebracht. Heißt also das aus deinem 85% im Verhältniss etwa 1-25% werden. Zudem können ja nur Verbrechen gezählt werden, welche auch zur Anzeige gebracht werden. Und da eine Anzeige gegen Unbekannt nicht zwischen Internet und Realem Leben unterscheided werden fast nie Fälle der oben genannten Art gezählt.
09/02/2013 19:04 .Witcher#18
Wie stehen die Chancen auf Erstattung falls er abgezogen wird?
09/02/2013 20:02 [uLow]NTX?!#19
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Originally Posted by TheCraftingMan View Post
1. Mit dieser aussage hast du nur Teilweise Recht. Ist der verklgte nämlich 1. Harz 4 empfänger, 2. In jeder anderen Hinsicht Zahlungsunfähig, 3. Er verfügt über einen Dispo auf einem Pfändungsschutzkonto. So ist kein Geld zu holen. Da Einer der 3 Punkte, letzter eher selten, im Regelfall eintritt. Übernimmt die Kosten erstmal der Staat, um das ausstehende Geld einzuklagen muss ein neuer Prozess eröffnet werden in welchem dann besagtes Geld eingeklagt wird.
Ist verdammt kompliziert und eben der Grund dafür warum man nie jemandem aus´m Netz verklagen sollte. Zudem kann man, bei einer guten Rechtsschutzversicherung, davon ausgehen das dein Streitpatner über die Störerhaftung, da die meisten Internetscammer Kinder sind, ganz solide aus der Sache raus kommt und nur einen Bruchteil der eingeklagten Endsumme zahlen muss.

2. Von 10.000.000 Internetverbrechen werden aber nur 50.000 überhaupt protokoliert bzw. zur Anzeige, gegen Unbekannt, gebracht. Heißt also das aus deinem 85% im Verhältniss etwa 1-25% werden. Zudem können ja nur Verbrechen gezählt werden, welche auch zur Anzeige gebracht werden. Und da eine Anzeige gegen Unbekannt nicht zwischen Internet und Realem Leben unterscheided werden fast nie Fälle der oben genannten Art gezählt.
Stimmt und dies liegt auch daran, weil wannabe Anwälte wie du sagen "joar nützt eh nichts". Die Polizei wird in jedemfall ermitteln und (laut Spiegel) liegt die Aufklärungsrate bei Internetbrtug bei etwa 70%. Die Strafe für Internet gedöns sidn ja uch ncith mehr die niedrigsten ( Sexualstraftäter 30Tage Knast, Internetgdönse 12-30 Jahre:rolleyes: )

Wie soll etwas, was nicht zur anzeige gebracht wird aufgeklärt werden.
09/02/2013 20:46 .Deza#20
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Originally Posted by anytimee View Post
Falls du das meinst, dass man es per Support machen kann - nope, geht nicht mehr ( seit langem nicht mehr ).
Doch man kann es immernoch tun!!! Also bitte aufpassen.