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Originally Posted by NTX?!
Der Verklagte trägt im falle der Verurteilung die kosten des gesamten prozesses, nur so neben bei.
Zudem habe ich gelesen das im jahr 2012 85% alle Internetbetruge aufgeklärt wurden.
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1. Mit dieser aussage hast du nur Teilweise Recht. Ist der verklgte nämlich 1. Harz 4 empfänger, 2. In jeder anderen Hinsicht Zahlungsunfähig, 3. Er verfügt über einen Dispo auf einem Pfändungsschutzkonto. So ist kein Geld zu holen. Da Einer der 3 Punkte, letzter eher selten, im Regelfall eintritt. Übernimmt die Kosten erstmal der Staat, um das ausstehende Geld einzuklagen muss ein neuer Prozess eröffnet werden in welchem dann besagtes Geld eingeklagt wird.
Ist verdammt kompliziert und eben der Grund dafür warum man nie jemandem aus´m Netz verklagen sollte. Zudem kann man, bei einer guten Rechtsschutzversicherung, davon ausgehen das dein Streitpatner über die Störerhaftung, da die meisten Internetscammer Kinder sind, ganz solide aus der Sache raus kommt und nur einen Bruchteil der eingeklagten Endsumme zahlen muss.
2. Von 10.000.000 Internetverbrechen werden aber nur 50.000 überhaupt protokoliert bzw. zur Anzeige, gegen Unbekannt, gebracht. Heißt also das aus deinem 85% im Verhältniss etwa 1-25% werden. Zudem können ja nur Verbrechen gezählt werden, welche auch zur Anzeige gebracht werden. Und da eine Anzeige gegen Unbekannt nicht zwischen Internet und Realem Leben unterscheided werden fast nie Fälle der oben genannten Art gezählt.