Man darf recht viele Tierarten halten, dabei sind unter anderem auch exotische Tiere. Allerdings darf man das Tierschutzgesetz nicht verletzen. Außerhalb von Zoos, die über eine Bewilligung gemäß § 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes verfügen, sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen, die ihre Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes anzeigen, ist die Haltung von beispielsweise Kloakentieren, Menschenaffen, Hyänen, Robben verboten. Es gibt 'ne Liste mit Tieren, die gar nicht oder nur unter den im vorherigen Satz genannten Bedingungen gehalten werden dürfen.