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Originally Posted by Aimless Angel
Laut § 15 Abs.2 EStG ist ein Gewerbe an den folgenden Punkten zu erkennen:
Selbständig
Man muss selbständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.
Nachhaltig
Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.
Gewinnerzielungsabsicht
Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Wenn man also mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen handelt.
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Zusagen Gewerbe bei regelmäßigen verdienst / Selbstständigkeit / Einkommen beantragen zu müssen ist leider falsch.
Du kannst doch nicht ein Gesetzesauszug lesen und meinen damit hast du den vollen Überblick.
Aber wie du selbst schreibst "...Punkten zu
erkennen" (Da steht "erkennen" und nicht "anmelden müssen").
Pflicht mit den von dir aufgeschriebenen Punkten ein Gewerbe zu haben ist es nicht immer.
Gibt auch noch Freiberufler, Tätigkeiten mit eigenem privaten Kapital und andere Ausnahmen die kein Gewerbe anmelden müssen.