rechtliche Frage

03/27/2013 00:53 A​​#16
Schon paradox was haskel von sich gibt
03/27/2013 00:54 Haskel'#17
Quote:
Originally Posted by . A View Post
Schon paradox was haskel von sich gibt
hdf ich werde in 15monaten anfangen Jura zu studieren, pls geh weck.
03/27/2013 00:55 Monkry#18
Quote:
Originally Posted by Haskel' View Post
Ja, Facebook verfolgt dich nicht, die Firma jedoch. Und klar geht es immer nur darum ob es möglich ist, es ist möglich.

Somit ist Frage ja beantwortet.
Was faselst du da?
Wie will mich die Firma verfolgen oder irgentwelche Daten zu haben, die nur Facebook hat. Und da es generell nicht geht eine Fanpage zu machen über bekannte Firmen, kann man nur eine Fanpage einer NoName Firma machen und das ist erlaubt, da wohl kaum eine kleine Firma den Namen sichern lässt, da dies auch viel kostet.
03/27/2013 00:57 Haskel'#19
Quote:
Originally Posted by DeadLine. View Post
Was faselst du da?
Wie will mich die Firma verfolgen oder irgentwelche Daten zu haben, die nur Facebook hat. Und da es generell nicht geht eine Fanpage zu machen über bekannte Firmen, kann man nur eine Fanpage einer NoName Firma machen und das ist erlaubt, da wohl kaum eine kleine Firma den Namen sichern lässt, da dies auch viel kostet.
Quote:
Der Inhaber erwirbt an der Marke ein ausschließliches Recht, §14 Abs. 1 MarkenG, das in zwei Richtungen wirkt.

Er ist zum einen berechtigt, die Marke in der Weise, wie sie für ihn eingetragen (oder sonst geschützt ist) zur Kennzeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen zu benutzen (positives Benutzungsrecht).

Zum anderen steht ihm im Rahmen des Schutzbereiches das Recht zu, gegen die spätere Eintragungen kollidierender Zeichen vorzugehen (§§ 42, 51 i.V.m. § 9 MarkenG) oder wegen markenverletzender Benutzungshandlungen Dritter Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, geltend zu machen (negatives Verbietungsrecht), vgl. § 14 Abs. 2 bis 6 MarkenG.

Nach § 14 Abs. 3, 4 MarkenG kann der Inhaber einer Marke Dritten unter anderem untersagen, im geschäftlichen Verkehr eine identische oder verwechslungsfähig ähnliche Marke

auf Waren, ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen oder
unter dem Zeichen Waren anzubieten
unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten,
unter dem Zeichen Waren ein- oder auszuführen,
das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen.
Im Falle der Markenverletzung stehen dem Markeninhaber folgende Ansprüche zu:

Unterlassungsansprüche, 14 Abs. 5 MarkenG
Schadenersatzansprüche, 14 Abs. 6 MarkenG
Vernichtungs- und Rückrufansprüche, § 18 MarkenG
Auskunftsansprüche über das Ausmaß, die Herkunft und die Vertriebswege markenverletzender Produkte, § 19 MarkenG
Anspruch auf Beschlagnahme markenverletzender Ware durch die Zollbehörde, § 146 Marken
Bist du dir sicher?
03/27/2013 00:59 Monkry#20
Quote:
Originally Posted by Haskel' View Post
Bist du dir sicher?
Ja bin ich mir.
03/27/2013 01:01 A​​#21
Es gibt verschiedene patente

Das billigste ist für 300€
03/27/2013 01:02 Apfeljunge96#22
es gibt keie Probleme haben jetzt glaubich aber schon alle gesagt :D
03/27/2013 01:03 Shiinya#23
Weiß ja gar nicht warum ihr noch diskutiert.

Im Endeffekt kommt's auf 2 Dinge an:
1. Was für ein Name das ist(wenn er so Random/unbekannt ist das er jedem einfallen kann, kann der TE sich zur Not immer noch damit rausreden, grade wenn die Firma ausländisch ist)
2. Hat die Firma sich den Namen komplett schützen lassen(was ich bezweifel, sowas kostet verdammt viel Geld).

Und außerdem..das schlimmste was passiert ist das sie ihm die Seite sperren, mehr wird da nicht passiern, vor allem wenn die Seite nicht einmal im Ansatz was mit der Firma zu tun hat, wird es schwer für selbige da irgendwas zu machen.
03/27/2013 01:03 Haskel'#24
Quote:
Originally Posted by DeadLine. View Post
Ja bin ich mir.
Also kann ich eine Seite CocaCola nennen?

Nein, und es geht auch nicht darum wie groß eine Firma ist. Eine Firma ist ab ihrer Gründung eine Marke und hat dann auch einen geringen rechtlichen Schutz. Dieser Name darf nicht verwendet werden in einem anderen Zusammenhang, und Geld darf erst recht nicht unter dem Namen verdient werden.
03/27/2013 01:03 Monkry#25
Quote:
Originally Posted by . A View Post
Es gibt verschiedene patente

Das billigste ist für 300€
Das für 300 ist dann aber nur im Bundesland oder so gültig.
Quote:
Originally Posted by Haskel' View Post
Also kann ich eine Seite CocaCola nennen?

Nein, und es geht auch nicht darum wie groß eine Firma ist. Eine Firma ist ab ihrer Gründung eine Marke und hat dann auch einen geringen rechtlichen Schutz. Dieser Name darf nicht verwendet werden in einem anderen Zusammenhang, und Geld darf erst recht nicht unter dem Namen verdient werden.
Du hast mich nicht verstanden. Egal lassen wir das, keine Lust lange Texte mit nem Handy zu schreiben.
03/27/2013 01:07 Haskel'#26
Quote:
Originally Posted by DeadLine. View Post
Das für 300 ist dann aber nur im Bundesland oder so gültig.

Du hast mich nicht verstanden. Egal lassen wir das, keine Lust lange Texte mit nem Handy zu schreiben.
Nochmal für alle:

Quote:
Für die Anmeldung und Prüfung eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen die Amtsgebühren zurzeit insgesamt 400 EUR bei elektronischer Anmeldung und 410 EUR für eine Patentanmeldung in Papierform. Für die Aufrechterhaltung des Patents steigen die Amtsgebühren mit den Jahren an. Von 70 EUR im dritten Jahr nach Anmeldung bis auf 1940 EUR im 20. Jahr. Innerhalb der ersten zehn Jahre sind für die Amtsgebühren des DPMA nicht mehr als rund 1.900 EUR für Anmeldung und Aufrechterhaltung des Patents aufzuwenden.

Ich rate dir von dem Erstellen dieser Facebookseite ab!
03/27/2013 11:37 Episcopal#27
Die Firma durchsucht garantiert (auch noch unbekannte) facebook seiten und verklagt sie.
03/27/2013 11:42 #FaiL'#28
Nennt mir bitte ein Beispiel wo der Betreiber einer Facebookseite wegen des Namens verklagt wurde! Es gibt soviele Promis wo die Seiten "illegal" von Fans geführt werden, mit 10.000+ Likes und nichts passiert.

Soviel dazu.

~ FaiL
03/27/2013 11:43 Monkry#29
Quote:
Originally Posted by Episcopal View Post
Die Firma durchsucht garantiert (auch noch unbekannte) facebook seiten und verklagt sie.
Sicher doch. Stell hier mal keine Thesen auf die gar nicht stimmen, du hast nochnichteinmal den Namen der Firma.
03/27/2013 12:32 Tagesausflug#30
Ich denke, das einfachste wäre jetzt, wenn du dir einen anderen Namen ausdenkst, dann brauchst du auch kein schlechtes Gewissen mehr haben.