Vertrag widerrufen

02/23/2013 01:05 hellocedii#16
Normalerweise müsstest du einen Brief bekommen, indem du alles noch einmal unterschreibst.
Kann man einfach so am Telefon einen Vertrag abschließen? Es gibt ja so nicht eine Art Kaufvertrag oder ähnliches.


Gruß,
vobs
02/23/2013 01:08 uJiLE#17
Einfach einen Biref aufsetzten & zur Firma schicken. Mündlich aufgesetzte Verträge sind meistens nicht ganz rechtens & lassen sich deshalb leicht wieder kündigen. Falls es weitere Probleme gibt, geh einfach zu deinem Anwalt ;)
02/23/2013 01:09 XxHasexX#18
Ja, dass kann man... ich habe ja noch eine Per Fax geschickt, damit ich einen Nachweis habe.
Wollte fragen ob das jetzt ausreicht?
02/23/2013 01:11 xCrossi#19
Quote:
Originally Posted by . A View Post
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Genokap hat sehr viele schlecht bewertung im i-net

Geh zum Anwalt zahl ihn 10€(kp wieviel er kostet) und er soll für dich das alles regeln
'n anwalt für 10€ ...
02/23/2013 01:11 hellocedii#20
Quote:
Falls es weitere Probleme gibt, geh einfach zu deinem Anwalt
Auf jeden Fall eine gute Idee. Dieser kann dir auf jeden Fall sagen, was du machen kannst und welche Möglichkeiten es gibt.


Gruß,
vobs
02/23/2013 01:12 XxHasexX#21
Ich habe aber keinen Anwalt....
02/23/2013 01:17 PR-Hosting / Thorben S.#22
Du bist 19? aha, und dann fragst du wie ein kleines kind bei epvp nach....

Naja, zum Sachverhalt.

Du hast einen mündlichen Vertrag zugestimmt, dieses ist in Deutschland zwar möglich, jedoch nur mit Zeugen.

Eine Gesprächsaufnahme ist vor Gericht ungültig, auch wenn dieses vorher angesagt wurde. Haben die das am Anfang nicht gesagt? Dann wäre es sogar die Verletzung des Wortes.

Naja, jedenfalls wirst du dort mit einer "5 Jahre Kündigungsfrist" vollgelabert.

1. Einschreiben mit Rückschein, wie schon gesagt wurde, mit einer fristlosen Kündigung, da du dich in deinen Verbraucherschutzrechten verletzt fühlst.

2. Diesen fall der Verbraucherschutzzentrale melden (Dort bekommst du dann auch eine kostenlose Rechtsberatung)

3. Rechnungen ignorieren, Inkassobescheide ignorieren, erst beim gerichtlichen Mahnverfahren widerrufung einlegen.

In 99% der Fälle verschwindet die Rechnung dann.

Lg

Thorben
02/23/2013 01:20 FiireLove.#23
Du hast bei ALLEN Verträgen ein Wiederrufsrecht inerhalb 14 Tagen und ohne ejnen Grund. Falls sie dies nicht zulassen kannst du klagen. Aber sind die 14 Tage schon vorbei hast du keine Möglichkeit mehr. Da du mündlich zugestimmt hast ist der Vertrag nicht anfechtbar.
02/23/2013 01:23 PR-Hosting / Thorben S.#24
Quote:
Originally Posted by FiireLove. View Post
Du hast bei ALLEN Verträgen ein Wiederrufsrecht inerhalb 14 Tagen und ohne ejnen Grund. Falls sie dies nicht zulassen kannst du klagen. Aber sind die 14 Tage schon vorbei hast du keine Möglichkeit mehr. Da du mündlich zugestimmt hast ist der Vertrag nicht anfechtbar.
Nein, bei Verträgen hast du nach Abgabe einer Unterschrift oder eines Persönlichen Wortes kein Widerrufsrecht.

Das Widerrufsrecht bezieht sich auf § 355 BGB Widerrufsrecht "bei Verbraucherverträgen"
(Nicht möglich bei Virtueller Ware oder bereits erfolgter Teillieferung)


Lg
02/23/2013 01:28 FiireLove.#25
Klar hast du ein Wiederrufsrecht. Habe erst letztens meinen Handyvertrag wiederrufen, 3 Tagen nachdem ich schon Unterschrieben hatte. Das ist zwar nicht der gleiche Vertrag aber es geht ums Prinzip.
02/23/2013 01:36 XxHasexX#26
Man kann kündigen [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Jeder sagt etwas anderes. Ich bitte jetzt nur die Leute die Ahnung davon haben zu schreiben.
02/23/2013 10:48 CaptLaurence#27
Sicher kannst du noch Kündigen.
Gerade bei Mündlichen Verträgen ist der Vertragssteller verpflichtet es im zweifellsfall zu Beweisen.
Da ein aufgezeichnetes Gespäch nicht gewertet wird als Beweis fällt das schon mal weg.
Außerdem hast du bei allen Verträgen die möglichkeit raus zu kommen.
Zur not gehst du zum Anwalt un lässt dich beraten. Was sowieso das beste wäre.
Denn die genaue Rechtslage können wir dir nicht erklären und vorlegen auch wenn es welche behaupten.
Daher wende dich dem Anwalt zu und er holt dich da raus.

Mfg
02/23/2013 10:49 PR-Hosting / Thorben S.#28
Was für eine Dienstleistung hast du denn überhaupt abgeschlossen mit dem Vertrag.
Entweder habe ich es überlesen oder nicht gefunden.

Es gibt im Vertragsrecht einige Faktoren, welche zusammenhängent sind.

Du kannst nicht einfach jeden Vertrag widerrufen, dass ist ein Fakt.

Nenne bitte die Kategorie des Vertrages.

Hier mal die verschiedenen Arten aus Wikipedia kopoert:

Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise eBay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
und im Versicherungsrecht

Lg
02/23/2013 11:02 XxHasexX#29
Es war ein Fernabsatzvertrag da ich mit den Leuten telefoniert hatte und sie mich zu einer Vollmacht ausgetrixt hatten. Anwalt wird zu teuer Leute deswegen bin ich hier ...
02/23/2013 11:04 i@BuSta_RhYMes#30
Einfach mal mit dem Anwalt drohen ,wenn keine Reaktion kommt und sie werden dich bestimmt "gehen" lassen ;)

Du musst dir keinen Anwalt holen ,einfach mal drohen !