Du bist 19? aha, und dann fragst du wie ein kleines kind bei epvp nach....
Naja, zum Sachverhalt.
Du hast einen mündlichen Vertrag zugestimmt, dieses ist in Deutschland zwar möglich, jedoch nur mit Zeugen.
Eine Gesprächsaufnahme ist vor Gericht ungültig, auch wenn dieses vorher angesagt wurde. Haben die das am Anfang nicht gesagt? Dann wäre es sogar die Verletzung des Wortes.
Naja, jedenfalls wirst du dort mit einer "5 Jahre Kündigungsfrist" vollgelabert.
1. Einschreiben mit Rückschein, wie schon gesagt wurde, mit einer fristlosen Kündigung, da du dich in deinen Verbraucherschutzrechten verletzt fühlst.
2. Diesen fall der Verbraucherschutzzentrale melden (Dort bekommst du dann auch eine kostenlose Rechtsberatung)
3. Rechnungen ignorieren, Inkassobescheide ignorieren, erst beim gerichtlichen Mahnverfahren widerrufung einlegen.
In 99% der Fälle verschwindet die Rechnung dann.
Lg
Thorben