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Originally Posted by mastermo
Natürlich ist das möglich! Ein Kaufvertrag ist und bleibt ein Kaufvertrag und in diesem Land wo wir leben ist und bleibt es nunmal so, dass der Verkäufer in der Beweislage ist. Sonst könnte ja jeder daher kommen und sagen ich verkaufe dir das und das und behalte die Ware vor. :facepalm:
Das sind Gesetzesgrundlagen und keine Regelungen bei Paypal. Paypal hat sich genau wie jedes andere Unternehmen daran zu halten. Ich weiß dass die in Luxemburg sitzen, aber auch dort dürfte die Gesetzeslage ähnlich sein.
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Traeum weiter von deinen Gesetzen du grosser Rechtsversteher, es geht um VIRTUELLE Ware. Schlag nach, falls du nicht weisst was das bedeutet. WIE Soll der VK bitte den Versand nachweisen?
Ausserdem: Paypal=NICHT in Deutschland. VK=NICHT in Deutschland. Nun denkste fix selber nach und kommst nach einer Weile ganz alleine drauf: Wenn der Finanzdienstleister nicht in Deutschland seinen Amtssitz hat, und der VK auch nicht, wen interessieren dann deutsche Gesetze? RICHTIG, niemanden.
Nachdenken vor dem Schreiben tut nicht weh.
Ach und PS: Das es MOEGLICH ist, bei Paypal einen Fall zu eroeffnen, hat niemand bestritten. Es bringt nur eben genau 0,00 nichts, da man bei virtuellen Waren laut AGB von Paypal eben NICHT versichert ist. Ja die duerfen das, auch wenn du deswegen jetzt wahrscheinlich total empoert bist. Und nein, da kannst du oder der evtl. Kaeufer nix gegen machen, Paypal tangiert das genau 0, ob das jemanden passt oder nicht, denn wem das nicht passt, der muss ja kein Paypal nutzen. Einfach, oder?