Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. die Inhalte unerlaubt auf die eigene Homepage kopiert), macht
sich gem. § 106 ff Urhebergesetz strafbar.
Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten.
§ 106 ff Urhebergesetz:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ganz ehrlich, ihr begeht hier schwerwiegende Straftaten... ihr hab nur Glück dass
ihr noch an keinen geraten seit, der wirklich vor Gericht geht, aber falls dann habt
ihr keine Chance den Prozess zu gewinnen.
Wieso riskiert ihr 3 Jahre Haftstrafe wegen nichts und wieder nichts? :facepalm:
sich gem. § 106 ff Urhebergesetz strafbar.
Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten.
§ 106 ff Urhebergesetz:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ganz ehrlich, ihr begeht hier schwerwiegende Straftaten... ihr hab nur Glück dass
ihr noch an keinen geraten seit, der wirklich vor Gericht geht, aber falls dann habt
ihr keine Chance den Prozess zu gewinnen.
Wieso riskiert ihr 3 Jahre Haftstrafe wegen nichts und wieder nichts? :facepalm: