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Originally Posted by Skandinavischer
Durchaus möglich.. Wenn du auf bewährung bist :D
Es kommt auch nicht auf den Preis des gestohlenen Gegenstandes an, sondern dass du ÜBERHAUPT geklaut hast!
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Das ist so nicht richtig. Es kommt auch auf die Menge an.
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Solange ihr nicht getauscht habt ,musst du gar nichts.
Trete einfach von dem Handel zurück und such dir einen GFXler der dir das für 10e*g macht.
Und wenn er dich anzeigt ,wird das nicht viel bringen ,weil die Staatsanwaltschaft ,dass sowieso fallen lässt.
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Bei Extraanfertigungen wäre es anders.
Der Staatsanwalt würde wahrscheinlich dieses Verfahren einstellen, nen Eintrag würde er aber machen. So dass dies bei weiteren Anzeigen wieder ins Gewicht fällt.
Und außerdem könnte der Staatsanwalt wie gesagt auf die Idee kommen, ein Verfahren wegen der erwähnten Keys zu starten.