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Originally Posted by Bossland
Landgericht Hamburg / district court Hamburg 28th February 2012
Deutsche Version:
Nachdem ich bereits seit gestern in Hamburg war, und schon der mögliche Ausgang diskutiert wurde, war es heute so weit.
Im Großen und Ganzen ist vorwegzunehmen, dass die Erwartungen irgendwo bei 0 angesiedelt waren, das LG Hamburg hat schon einige andere, wenn auch nicht vergleichbare Fälle, ziemlich eindeutig bewertet und geurteilt.
Gegen 14:30 waren wir dann im LG, vor dem neu vergebenen Saal A 156, leider war am Aushang nichts von unserem Fall zu lesen. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen, kam dann eine Staatsbedienstete und ersetzte den Aushang mit dem mitgebrachten Aushang aus dem Saal B 336.
Als wir antrafen, war bereits der Anwalt von Gleiss Lutz und Rod Rigole mit Übersetzer da.
Der Prozess lief etwa 90 Minuten, dabei wurde grundsätzlich allen Anklagepunkten stattgegeben, wobei man schon merkte, dass der Anwalt von Gleiss Lutz nicht die geringste Ahnung hatte, weder über WOW, noch über Honorbuddy. Damit konnte man eine Diskussion oder gar Argumentation ausschließen.
Das hat man schon an dem eher nebensächlichen Punkt zum Markenrecht gemerkt, wo es drum ging, die Software Honorbuddy einzustampfen, da diese angeblich gegen das Markenrecht verstößt, obwohl ein einfacher Blick auf die heruntergeladene Software ( das Runterladen ist kostenfrei, mann muss keine 60 EUR wie bei anderer Software für eine nicht nutzbare Installationsdatei vorab bezahlen ) aufzeigt, dass dort gar keine Markenverletzung stattfindet und je stattgefunden hat.
Es ging um Backups von Honorbuddy, nicht dem Sourcecode, dann wiederum um die Links auf honorbuddy.com, die ja zur Software führen und damit die Software dann WOW Bot Honorbuddy heißt. Alles in allem, wusste ich nicht worum es ging und hatte den Eindruck dass die Richter es zwischenzeitlich auch nicht wussten.
Nach Meinung der Richter, ist jedoch die Bossland GmbH ein Mitbewerber zu Blizzard , und damit behindern wir gezielt Blizzard, nebenbei greifen die AGB grundsätzlich.
Unserer berechtigte Argumentation wurde nicht viel Zeit geschenkt, dennoch erhalten wir eine fünfwöchige Frist uns zum UWG §4 Absatz 10 zu äußern.
Dem folgen wir nach und hoffen dann zumindest ein wenig mehr Gehör zu finden. Der vorsitzende Richter ist sich bewusst, dass das ganze bis zum BGH gehen wird und damit ist es hoffentlich auch interessanter Fall für Ihn, denn sowas kommt nicht aller Tage vor.
Rod Rigole war ziemlich hilfreich, denn er konnte dem Gericht dann auch beantworten was "automatischer Levelaufstieg" ist, das ganze war sehenswert, deswegen bin ich über die Quote der Zusagen im Vergleich zu den Erschienenen mehr als traurig. Dann sollte man, sich nicht die Mühe machen, zuzusagen. Allen die da waren, HERZLICHEN DANK. Auf jeden Fall erbitte ich nicht mehr einen größeren Saal für neu Verhandlungstage.
Mit einem Urteil vor dem LG rechnen wir mit Ende Mai - Anfang Juni. Nachdem wir unser Schreiben bis zum 03.04. eingereicht haben.
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