Wer bekommt das Recht? Hilfe!

11/21/2011 21:38 Ganesu#16
Kenne die Mein Vater hatte auch eine Zeit lang so eine also wenn diese Nikotin Flüssigkeit nicht dabei war ist dieser Handel eigentlich legal. Und deine Lehrer können da auch nicht mehr als dir die Hausordnung aufzugeben denn wo ist der Unterschied ob man da einen Bleistift oder eine Leere E-Zigarette verkauft? :)

LG Ganesu
11/21/2011 21:49 Diablo_#17
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Originally Posted by Kami_Umoe View Post
vllt ist er 3 mal sitzen geblieben? Logisches denken kleiner.
Du bist vieleicht drei mal sitzen geblieben, Kleiner. Lesen soll gelernt sein.

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Originally Posted by TheDarkness (SC2) View Post
soweit ich weiß gibts in deutschland noch keine genauen regeln zur e-zigarette
und warum sollte man keine e-zigarette ohne nikotin kaufen dürfen unter 18 ?

das ist ja so als ob man keinen pc kaufen darf weil es dafür 18er spiele/filme/etc.. gibt
oder kein zigarettenpapier weil man daraus zigaretten machen kann (sorry wenn ich hier falsch liege aber zigarettenpapier alleine ist unter 18 erlaubt soweit ich dencke)
oder wenn man keinen fernseher kaufen darf weil dort filme ab 18 laufen könnten

ich mag vieleicht falsch liegen aber meiner meinung wäre dies dann ziemlich schwachsinnig
Ich kenne die Regeln für die E-Zigarette auch nicht genau, aber WENN sie ab 18 Jahren käuflich ist UND der 8. Klässler noch keine 18 sein sollte, hat der TE etwas Verbotenes getan.

Wie gesagt, Nikotin ist nicht der einzige Schadtstoff. Die E-Zigarette ist ja nichtmal 100%ig erforscht Bzw. die Reaktionen die beim Inhalieren stattfinden. Langzeitschäden (sofern es welche gibt) sind auch noch nicht bekannt.

Das ganze könnte ab 18 sein, weil es unter Tabakwaren fällt. Kräuterzigaretten enthalten keinen Tabak, zählen aber zu Tabakwaren und sind erst ab 18 Jahren käuflich. Was aber auch an den Schadstoffen liegt, die dadrin sind.
11/21/2011 22:25 Refleex'#18
Also.


Vielen Dank erstmal.
Ich lege fest:

Die E-Zigarette hat KEINEN Nikotinzusatzstoff in dem Filter gehabt.
Das heißt ich habe diese Verkauft, ohne irgendwelche Drogen bzw. Tabakwaren ect.

Kommen wir zu weiterem, er ist natürlich keine 18, genauso wie ich, ich habe diese auf einer Messe auch unter 18 erhalten daher ist der Verkäufer teoretisch der Schuldige.


Ich hoffe mal, das wird alles gut gehen, ich habe nun nachgedacht, diese Kippe ist es nicht Wert gewesen so einen Aufstand zu Organisieren, ich hoffe mal das sich alles wieder legt.



Danke nochmal.
11/21/2011 23:16 Diablo_#19
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Originally Posted by dL1x View Post
Also.


Vielen Dank erstmal.
Ich lege fest:

Die E-Zigarette hat KEINEN Nikotinzusatzstoff in dem Filter gehabt.
Das heißt ich habe diese Verkauft, ohne irgendwelche Drogen bzw. Tabakwaren ect.

Kommen wir zu weiterem, er ist natürlich keine 18, genauso wie ich, ich habe diese auf einer Messe auch unter 18 erhalten daher ist der Verkäufer teoretisch der Schuldige.


Ich hoffe mal, das wird alles gut gehen, ich habe nun nachgedacht, diese Kippe ist es nicht Wert gewesen so einen Aufstand zu Organisieren, ich hoffe mal das sich alles wieder legt.



Danke nochmal.
Es spielt garkeine Rolle was in der E-Zigarette ist. Wenn es unter Tabakwaren fällt bist du nunmal schuldig, denn die sind erst ab 18 zugelassen.

Ja, der Verkäufer hat sich strafbar gemacht wenn die E-Zigarette ab 18 Jahren zugelassen ist. Trotzdem bist du deswegen nicht unschuldig.

Wenn du dir eine Flasche Vodka kaufst, darfst du sie nicht an andere Minderjährige weiterverkaufen, nur weil dein Verkäufer sich strafbar gemacht hat.

Abwarten und falls es Ärger gibt zeigst du Reue und entschuldigst dich.
11/22/2011 08:11 Refleex'#20
Hm, aber da meinen zurzeit ein paar andere Klassenkamaraden, das es genau dieser Fall seih.

Kein Nikotin in der E-Zigarette : Unter 18 Verkaufbar.
Mit Nikotin in der E-Zigarette : Erst ab 18 Verkaufbar.



.____. ?!
11/22/2011 16:52 Diablo_#21
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Originally Posted by dL1x View Post
Hm, aber da meinen zurzeit ein paar andere Klassenkamaraden, das es genau dieser Fall seih.

Kein Nikotin in der E-Zigarette : Unter 18 Verkaufbar.
Mit Nikotin in der E-Zigarette : Erst ab 18 Verkaufbar.

.____. ?!
Wie gesagt ich weiß es nicht und habe dir nur den "was wäre wenn.."-Fall beschrieben.

Extra für dich habe ich mich mal erkundigt und genauso umstritten wie die Schäden sind auch die Gesetze.

Es gibt anscheinend noch keine Gesetze zu den Dingern. Argumente für den Verkauf ab 18 Jahren könnten sein, dass sie einen Einstieg bieten für "normale" Zigaretten und das diverse Inhaltsstoffe schädlich sind. Propylenglycol reizt zum Beispiel die Atemwege und ist deswegen auch nicht ganz unbedenklich.

Ich habe aber schon von 14-Jährigen gehört, die das Ding einfach bei der Apotheke kaufen konnten. Vieleicht redest du einfach mit dem Lehrer oder wem auch immer darüber und klärst das.
11/22/2011 17:24 Mister Joy#22
Wenn du schuldig bist, dann bis zu 50 000€ Strafe.

Frag lieber einen Anwalt! Rechtsberatungs dürfen wir dir eh nicht geben.
11/22/2011 20:08 xwayer#23
Du kannst ja auch nicht sagen ich habe ihm nur Waffe besorgt, die Munition ist ja nicht dabei.

Also frag am besten den Leher was er damit gemeint hat.
11/22/2011 22:23 TheDarkness (SC2)#24
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Originally Posted by xwayer View Post
Du kannst ja auch nicht sagen ich habe ihm nur Waffe besorgt, die Munition ist ja nicht dabei.

Also frag am besten den Leher was er damit gemeint hat.
waffen sind was anderes - mit waffen kann man generell recht wenig dinge machen die ungefährlich sind

e-zigaretten haben hierbei auch ungefährliche liquids die nur nen geschmack und kein nikotin etc... enthalten
und da die anderen stoffe noch nicht richtig erforscht sind (mal im ernst das teil gibts schon seit +-20 jahren in japan wie ich gehört habe da hätte man auch mal irgendwas festellen können) ist es glaub ich so ne grauzone
11/23/2011 05:53 Nicklas1971#25
Es gibt keine Gesetze im Augenblick die die E-Zigarette einschließen und verbieten, lediglich Nikotin wird als Giftstoff behandelt. Da der TE lediglich ein Gerät verkauft hat welches nicht mal in diesem Augenblick in Betrieb und ohne Nikotin war, somit gegen die Hausordnung auch nicht verstoßen hatte, kann hier von ausgegangen werden, dass seitens der Schule und der Lehrer keine rechtliche handhabe besteht. Nicht mal die Polizei könnte etwas machen.

Eine E-Zigarette ist nichts weiteres als eine Nebelmaschine wie es in jeder Dorfdisco gibt. Die gleich Funktion und die gleichen Glykole werden verdampft und von den Gästen eingeatmet. Bis heute gibt es noch keinen Toten durch eine Nebelmaschine, außer die wäre einem auf den Kopf gefallen, aber das ist dann wohl ein anderer Fall und mir bis dato nicht bekannt.

Wenn ich der TE wäre, würde ich mir Schoko-Zigaretten kaufen und mit meinem Kumpel es so absprechen, dass ich ihm welche vermeintlich auf dem Schulhof verkaufe. Mal schauen wann der Lehrer kommt und dann würde ich laut rufen: "Wie? Schokolade ist verboten?" Wie peinlich der arme Lehrer dann wohl da steht und erst recht die Petzer.


Was die Liquids angeht, so gibt es da auch Unterschiede. Hier empfehle ich die einschlägigen Foren zu besuchen für weitere Informationen.
Das was ich bis jetzt gesehen habe ist, dass die meisten Online Shops nur an ab 18 Jährige verkaufen. Hier zeigt sich die Verantwortung der Shopbetreiber und das finde ich OK.
Die Angaben die vermeintlich von Gegner der E-Ziggi angeführt werden, wurde bereits alle widerlegt, vorweg die der Behörde FBA aus den USA.

Mir ist es dennoch lieber wenn ich eine/n unter 18 Jahre sehe die/der eine E-Ziggi raucht als eine Echte(auch "Pyro" genannt)!
11/28/2011 22:58 Refleex'#26
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Originally Posted by Nicklas1971 View Post
Es gibt keine Gesetze im Augenblick die die E-Zigarette einschließen und verbieten, lediglich Nikotin wird als Giftstoff behandelt. Da der TE lediglich ein Gerät verkauft hat welches nicht mal in diesem Augenblick in Betrieb und ohne Nikotin war, somit gegen die Hausordnung auch nicht verstoßen hatte, kann hier von ausgegangen werden, dass seitens der Schule und der Lehrer keine rechtliche handhabe besteht. Nicht mal die Polizei könnte etwas machen.

Eine E-Zigarette ist nichts weiteres als eine Nebelmaschine wie es in jeder Dorfdisco gibt. Die gleich Funktion und die gleichen Glykole werden verdampft und von den Gästen eingeatmet. Bis heute gibt es noch keinen Toten durch eine Nebelmaschine, außer die wäre einem auf den Kopf gefallen, aber das ist dann wohl ein anderer Fall und mir bis dato nicht bekannt.

Wenn ich der TE wäre, würde ich mir Schoko-Zigaretten kaufen und mit meinem Kumpel es so absprechen, dass ich ihm welche vermeintlich auf dem Schulhof verkaufe. Mal schauen wann der Lehrer kommt und dann würde ich laut rufen: "Wie? Schokolade ist verboten?" Wie peinlich der arme Lehrer dann wohl da steht und erst recht die Petzer.


Was die Liquids angeht, so gibt es da auch Unterschiede. Hier empfehle ich die einschlägigen Foren zu besuchen für weitere Informationen.
Das was ich bis jetzt gesehen habe ist, dass die meisten Online Shops nur an ab 18 Jährige verkaufen. Hier zeigt sich die Verantwortung der Shopbetreiber und das finde ich OK.
Die Angaben die vermeintlich von Gegner der E-Ziggi angeführt werden, wurde bereits alle widerlegt, vorweg die der Behörde FBA aus den USA.

Mir ist es dennoch lieber wenn ich eine/n unter 18 Jahre sehe die/der eine E-Ziggi raucht als eine Echte(auch "Pyro" genannt)!

Das nenn ich mal eine saftige Antwort.
Wenn es für dich okay wäre, würde ich das Ausdrucken und meiner Lehrerin aufn Tisch legen.


Vielen Dank nochmal!