eigene wohnung mit 17

10/13/2011 22:38 Ruffy2011#16
wen deine eltern dich raus haben wohlen dann gehe
10/13/2011 22:39 k-blog#17
Ja die frage ob das so einfach geht .
10/13/2011 22:51 Kyabii#18
Sollte eigentlich kein Problem sein. Solange du die Einverständnis hast.. ich kann natürlich nichts versichen aber ich denke das du es schon darfst.
10/13/2011 23:01 Maac'#19
Geh zum Amt und sag das deine Mutter dich nicht mehr in der Wohnung haben will. Die klären das dann mit dir und schicken deiner Mutter einen Brief den sie einfach unterzeichnet und die Sache ist gebongt. Ich hoffe das alles gut bei dir verläuft!
10/13/2011 23:02 k-blog#20
Ich danke euch alle für eure Hilfe ^^
habe jetzt genug infos.
danke nochmal
10/13/2011 23:02 .Scy#21
Quote:
Originally Posted by Swαrley View Post
War das nicht so, dass man zum Amt muss und paar mal die Woche jmd. vom Amt vorbei kommt und nach dem Rechten sieht?
Weil du ja noch 17 bist.
nein.
alleine wohnen mit 17 -> betreutes wohnen :)
10/13/2011 23:06 _Krümelmonster_#22
Ich weiß´nicht ob du noch was brauchst aber hier

Zuhause ausziehen darfst du, wenn du dort in einer Notsituation bist. Das kann Gewalt betreffen, große Schwierigkeiten zwischen dir und deinen Eltern und besonders auch sexuellen Missbrauch. Wende dich in solchen Fällen an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Da du bis zum 18. Lebensjahr noch einen Erziehungsberechtigten brauchst, übernimmt dann evtl. das Jugendamt deine gesetzliche Vertretung und entscheidet (mit dir zusammen) wo du wohnen willst. In solchen Fällen kommen meist Jugendwohngruppen in Frage, die nicht viel mit der gängigen Vorstellung eines Heims zu tun haben.
10/14/2011 08:04 Rasin.#23
Am besten du gehst mal auf das Jugendamt und erkundigst dich dort richtig!
10/14/2011 08:33 Mister Joy#24
Was für ein Schwachsinn hier teilweise steht. Wenn er das Geld selber aufbringen kann und seine Mutter nicht dagegen ist, dann kann er ausziehen ohne bei irgendwelchen Ämtern seine Zeit zu vergeuden.

Zum Amt müsste er nur, wenn seine Mutter ihn nicht ausziehen lassen würde und ein dringender Grund bestehen würde, oder er das Geld selber nicht aufbringen könnte.

Wenn die Wohnung unter dem Namen deiner Freundin läuft, dann benötigst du auch keine Bürgschaft.