Was machen wenn...?

10/09/2011 01:52 Rahmsteiner#16
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Ich hoffe dir ist klar, dass du über die Strafanzeige alleine nicht an dein Geld zurück kommst.
Jup, das geht über ne Zivilklage. Aber nur wenn er in einem Strafprozess für schuldig befunden wurde.
10/09/2011 02:07 Johnny Waynetot#17
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Ich hoffe dir ist klar, dass du über die Strafanzeige alleine nicht an dein Geld zurück kommst.
Mir egal ob ich mein geld wieder krieg. Außerdem lagen beweise vor.
10/09/2011 02:48 Mister Joy#18
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Originally Posted by Rahmsteiner View Post
Jup, das geht über ne Zivilklage. Aber nur wenn er in einem Strafprozess für schuldig befunden wurde.
Nicht ganz, da Betrugsdelikte oft nicht beim erstem mal überhaupt vors Strafgericht gehen (laut Kripo).

Dennoch kann man mit der vollen Anschrift vors Mahngericht gehen und wenn er dem widerruft, dann müsste man (Zivilrechtlich) Anklage erheben.

Zivilrecht ist vom Strafrecht zu unterscheiden.

So wurde es mir jedenfalls bisher von der Kripo erklärt.