Strafbar

02/14/2011 06:09 Jack's Broken Heart#16
Erstsemestler. D:
02/14/2011 11:40 moonlightxxx#17
er macht es aber nicht anderen jugendlichen zugaenglich,sondern den verkaeufern,welche,wie ich annehme schon ueber 18 sind
02/14/2011 11:43 Sui2k#18
Quote:
Originally Posted by Kiakar View Post
Nein, strafbar nach dem StGB ist das nicht.

Du verstößt gegen das Jugendschutzgesetz , wenn du Spiele ab 18 anderen Jugendlichen zugänglich machst (§§12ff. JugSchG).

Solange das Spiel dir gehört und nicht irgendwelche Dritte daran noch Rechte halten, kannst du mit dem Spiel machen, was immer du möchtest (verkaufen, wegwerfen, in den Kühlschrank sperren...), § 903 BGB.
Wenn Dritte daran Rechte halten, und du deren Rechte verletzt, machst du dich u.U. schadensersatzpflichtig (§§280 ff. BGB, oder § 823I BGB).

Frage beantwortet?
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02/14/2011 12:47 5769854332#19
Jup, habs gegoogelt, und du hast recht (§6II Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG). Ich werde das editen.
02/14/2011 14:29 xxfabbelxx#20
Solang du das Spiel verkaufst macht dass doch nix. Solange deine Eltern von dem Spiel wissen. Wenn deine Eltern davon nichts wissen, können höchstens sie dafür Probleme bekommen, du aber nicht.