Erstsemestler. D:
Rechtsberatungen sind in Foren verboten! Bitte mache eine klare Aussage das du mit deinem Post keine "Rechtsberatung" gegeben hast, sondern nur eine Meinungsäußerung.Quote:
Nein, strafbar nach dem StGB ist das nicht.
Du verstößt gegen das Jugendschutzgesetz , wenn du Spiele ab 18 anderen Jugendlichen zugänglich machst (§§12ff. JugSchG).
Solange das Spiel dir gehört und nicht irgendwelche Dritte daran noch Rechte halten, kannst du mit dem Spiel machen, was immer du möchtest (verkaufen, wegwerfen, in den Kühlschrank sperren...), § 903 BGB.
Wenn Dritte daran Rechte halten, und du deren Rechte verletzt, machst du dich u.U. schadensersatzpflichtig (§§280 ff. BGB, oder § 823I BGB).
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