Dass grade du das sagst :DQuote:
Sind wir nun schon bei Beleidungen angelangt? Kommst du sachlich nicht mehr weiter?
Sachlich gefällt mir nur, wenn beide Seiten sachlich bleiben.
Wenn in den Menschenrechten stehen würde, dass jeder Mensch sein Recht auf Leben verlieren kann, wärest du dann dafür?Quote:
Doch, bist du de facto. Wenn du für die Todesstrafe bist, BIST du notwendigerweise gegen die Menschenrechte (nicht gegen alle, aber zumindest gegen die derzeitige Fassung).
Und wenn das Recht auf Leben schon nicht mehr unantastbar ist, dann lässt sich auch jedes weitere streichen. Eine Anarchie ist dann zumindest nicht fern. Zudem hat dein Mitstreiter sogar explizit mit der Anarchie als vollständige Gerechtigkeit argumentiert und du mit dem Naturrecht, also leugne keine Fakten.
Meine Aussagen sind nicht krank, nur weil du dein "Der hat mich gehauen, also darf ich zurückhauen"-Prinzip nicht ablegen willst.
Dann wäre es ja ein Schritt zur Anarchie, Leben unantastbar zu machen.
Sorry dass ich meine Prinzipien nicht einfach so ablege nur weil jemand sie schlecht findet...
Ich bin nicht mein Mitstreiter.
Wieso wird sie dann in Teilen der USA noch angewandt?Quote:
Ist sie nicht.
Sonst hätten wir das Grundrecht auf Leben nicht als oberstes Menschenrecht.
Sie wurde in DE nicht umsonst abgeschafft.
Gibt es da keine Menschenrechte? ;)
Die erste eine ernstgemeinte Frage, wieso wird sie da angewandt, wenn sie denn nicht mit den Menschenrechten vereinbar ist?
Doch es würde mich besser machen, da nicht ich ihn töten würde, sondern der ganze Staat Deutschland. Ich als Einzelperson habe nicht das Recht zur Selbstjustiz(Ist auch gut so).Quote:
Weil es dich nicht besser machen würde.
Gegenfrage: Warum gibt dir seine Untat das Recht, dieselbe Untat zu begehen?
Unrecht und Unrecht ergibt kein Recht.
Minus + Minus ist immer noch Minus.
Es ist ein weiteres Menschenleben weg.
Außerdem: Wenn du derartig argumentierst, muss auf jedes Verbrechen eine ähnliche Strafe wirken. Und dann wären wir FAKTISCH bei einer Anarchie. Und dann gilt das Recht des Stärkeren, denn derjenige, dem man seine Untaten nicht heimzahlen kann, der hat dann halt den Vorteil.
Was machst du denn dann bei Staatsverrat? Wenn du einen Krieg verursachst, bei dem ja viele Menschen sterben können, steht dir ja ebenso die Todesstrafe zu.
Hmmm...lass mal nachdenken, in welchem Teil der Geschichte dieser Aspekt ausgenutzt wurde....und du fragst mich, wie ich auf Diktaturen komme.
Er weiß auf was er sich einlässt.
Wem könnte man seine Straftaten nicht heimzahlen?
Mit dem verursachen von Kriegen hab ich mich nicht befasst, das sind zu kleine Details(Klar, die Tat ist enorm, kommt aber extrem selten vor).
Ja, es ist ein weiteres Menschenleben weg, aber ein schlechtes/böses leben.
=> 1(unschuldiges Leben) + (-1)(schuldiges Leben) = 0
Du nennst immer Rache Rache Rache...ich erinnere mich nicht das Wort benutzt zu haben(korrigiere mich wenn ich falsch liege).Quote:
Richtig, weil du nicht das Recht dazu hast. Dazu hat nur die Judikative das Recht, es zu veranlassen und die Exekutive führt es aus. Insofern kann eine Todesstrafe, wenn überhaupt, nur von denselbigen ausgesprochen und durchgeführt werden. Das Recht auf Rache, auf die eigene Durchführung der Hinrichtung, haben die Hinterbliebenen nicht, im Gegensatz zu alleswegs Auffassung.
ABER: Das heißt nicht, dass damit die Strafe gerechtfertigt ist. Denn auch die Judikative hat die Menschenrechte und die Verfassung als oberste Grundlage. Mit der aktuellen Rechtslage wäre eine Todesstrafe also unmöglich (was nicht heißt, dass man sich nicht darüber hinwegsetzen könnte, denn Gesetze existieren nur in der Theorie, wenn sie keiner umsetzt, besonders in einem lobbygesteuerten Staat wie DE).
Nun kommt aber der kleine, aber feine Unterschied:
Die Haftstrafe hat keinen Unfehlbarkeitsanspruch. Stellt sich im Nachhinein ein Fehlurteil heraus, kann man den Täter entlassen. Klar, die Zeit ist weg, aber sein Leben nicht. Er kann nochmal neu beginnen, wenn man ihn lässt. Zudem werden bereits in der Haft Resozialisierungsmaßnahmen und psycholigische Behandlungen vorgenommen. Ein Schutz der Gesellschaft ist durch die Haft gegeben und alle weiteren Menschenrechte werden weiterhin geachtet.
Auf die Todesstrafe treffen diese Aspekte nicht zu, erst recht nicht, wenn einem ja aus Rachegründen auch alle restlichen Menschenrechte des Täters egal sind und er nichtmal ein Recht auf einen schmerzlosen Abgang hat.
Das ist einfach nur barbarisches Gedankengut, wenn es erwachsene Menschen vertreten. Kinder merken meist glücklicherweise früher oder später, dass es so eben nicht geht.
Zu Menschenrechte siehe oben.
Ja, er hat Zeit verloren, das tut er bei der Todesstrafe auch. Nämlich seine ganze Zeit. Klar, man kann bei Gefängnisstrafen einen Teil der zeit zurückgeben, dennoch überwiegen die Vorteile finde ich.
=> Justizirrtümer Nachteil der Todesstrafe
Kaum etwas hat nur Vorteile(vorallem Rechtliches).
Ich denke, dass ein Mensch der schon einmal gemordet hat, es nochmal tun würde(bei bestimmer Gelegenheit, auch wenn spontan).
Die Argumentation kommt mir unschlüssig vor.Quote:
Dazu hat nur die Judikative das Recht, es zu veranlassen und die Exekutive führt es aus. Insofern kann eine Todesstrafe, wenn überhaupt, nur von denselbigen ausgesprochen und durchgeführt werden.