:wojak: das nehme ich dir nicht so einfach ab!Quote:
Vielleicht bin ich xheinkenz.
nur rein informationshalber @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]Quote:
Das würde ich auch mal sagen
Hausverbot:
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder im Thread eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt.
Voraussetzungen:
Das Hausverbot kann vom Berechtigten grundsätzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden.
Rechtsfolge bei Verstoß:
Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen. Ob dies der Fall ist, entscheidet auf Strafantrag des im Hausrecht Verletzten der gesetzliche Strafrichter im Verfahren nach der Strafprozessordnung. Ein Verstoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 123 StGB). Gem. § 1004 BGB bzw. § 862 BGB kann der im Hausrecht Verletzte den Unterlassungsanspruch auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.
lg