hallo duQuote:
Hallo Sie [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
hallo naQuote:
Hallo Sie
ja^^ anders kennt man mich auch nichtQuote:
das is ne lüge!
naiiiiiiiiiice, freut mich, Sie hier wieder anzutreffenQuote:
Ich habe mich aus dem tiefsten Loch erhoben und bin "wiederauferständert". o.0
Wie gehts?
Quote:
Reported wegen Rufmord.
tl;drQuote:
Auszug - § 111 StGB Üble Nachrede (Rufmord):
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
Moin bobby, alles fit? Wie kommste voran mit dem lernen?Quote:
Guten morgen ihr lieben...
Hi Silke :D und Spin
Ich check die ganzen Gesetze nicht:D Das ist so komplex, ich glaub wenn du die ganzen Gesetze etc. verstanden hast, kannst du so gut wie jeden ficken egal ob er fies zu dir war oder nicht:DQuote:
Auszug - § 111 StGB Üble Nachrede (Rufmord):
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
Du bist einfach n bob, da is nix schwer dran lelQuote:
Moin bobby, alles fit? Wie kommste voran mit dem lernen?
Ich check die ganzen Gesetze nicht:D Das ist so komplex, ich glaub wenn du die ganzen Gesetze etc. verstanden hast, kannst du so gut wie jeden ficken egal ob er fies zu dir war oder nicht:D
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Tut mir Leid :(Quote:
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