Der längste e*pvp Thread XI

02/20/2010 00:18 N.E.O.#20206
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Originally Posted by bluthusten View Post
gegenfrage: wieso hast du ihn in den favs?
Der war nicht in den Favs^^
Den Link hatte ich in einem anderen Thread eben gefunden :D
02/20/2010 00:18 °Remus°#20207
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Originally Posted by °Remus° View Post
mit der badge wärs aber noch viel lustiger, lässt sich da nich drüber reden? :(
...
02/20/2010 00:18 bluthusten#20208
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Originally Posted by [Ishtar] View Post
Weiß jemand was n Vermittlungsbudget ist?
Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a.§ 10 Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen).

Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit über den Umfang der Leistungen entscheiden. Dieses Vermittlungsbudget ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden. Es wird den Vermittlungsfachkräften ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie verschiedenste Hilfestellungen im Einzelfall geben können. Die neue Leistung führt darüber hinaus zu einem Mentalitätswechsel in der individuellen Förderung. Nicht mehr die Frage, welche Leistungen beantragt werden können, sondern ob und welche Hemmnisse beseitigt werden müssen, steht im Vordergrund.

Insbesondere wird eine Förderung nicht in Betracht kommen, wenn die Eingliederungsaussichten nicht erheblich verbessert werden können, der Umfang der Leistungen nicht angemessen ist oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt. Der Einsatz der Leistungen aus dem Vermittlungsbudget setzt dabei hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungsfachkräfte, die ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben müssen. Die Entscheidung wird sich daran zu orientieren haben, dass die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nur für die Übernahme von Kosten eingesetzt werden können, die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung entstehen und dass die Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ohne die Förderung nicht zustande kommen kann.

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeit- und Ausbildungsuchende sollen mit den Leistungen des Vermittlungsbudgets ausschließlich bei der Anbahnung und Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden. Hierzu gehört auch die Übernahme von notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zur Vermittlung und Beratung entstehen.

Quelle: BA
02/20/2010 00:18 FreaKzzz#20209
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Originally Posted by Lucyy View Post
Bauchweh >.<

gn8
gn8 und gute besserung!

warum bin ich der erste? wie unsozial von euch :>
02/20/2010 00:19 Zimtsternx#20210
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Originally Posted by 'Chr1s' View Post
Morgen werden wir sehen, inwiefern meine Tutorials helfen können.
Habe mir das mal ein bisschen aufgeschrieben, und komme auf ca. 7-12 Tutorials, die ich schreiben kann.

Morgen kommen erstmal zwei.
Boa, dann stell die Tuts rein.
Wird ja wohl net soo schwer sein ;)
02/20/2010 00:19 Tyon#20211
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Originally Posted by N.E.O. View Post
*hust*

Und die Zichtausend anderen Bewerber... ausser die Metin2 Spieler (du z.B.) die Lesen nie Regelen..
Spaß verstehe ich aber bei Metin 2 hört das Trollen auf.
02/20/2010 00:19 S.A.L.O.M.O.N.#20212
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Originally Posted by °Remus° View Post
...
würd mich wundern :)
02/20/2010 00:20 Noxian#20213
Bin auchma weg. (Jetz aber wirklich) gn8

Und falls nicht, dann kann Ich wieder mal nicht pennen <.<
02/20/2010 00:20 bluthusten#20214
n8 fags und nicht-fags
02/20/2010 00:20 Assoult4#20215
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Originally Posted by FrEeDoMe View Post
Spaß verstehe ich aber bei Metin 2 hört das Trollen auf.
lülz..

Quote:
Bin auchma weg. (Jetz aber wirklich) gn8

Und falls nicht, dann kann Ich wieder mal nicht pennen <.<
bg..
02/20/2010 00:21 'Chr1s'#20216
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Originally Posted by iDreamX View Post
Boa, dann stell die Tuts rein.
Wird ja wohl net soo schwer sein ;)
Wenn es nicht so schwer ist, mach du es doch?
Heute hab ich keine Lust mehr.
02/20/2010 00:21 [Ishtar]#20217
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Originally Posted by bluthusten View Post
Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a.§ 10 Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen).

Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit über den Umfang der Leistungen entscheiden. Dieses Vermittlungsbudget ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden. Es wird den Vermittlungsfachkräften ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie verschiedenste Hilfestellungen im Einzelfall geben können. Die neue Leistung führt darüber hinaus zu einem Mentalitätswechsel in der individuellen Förderung. Nicht mehr die Frage, welche Leistungen beantragt werden können, sondern ob und welche Hemmnisse beseitigt werden müssen, steht im Vordergrund.

Insbesondere wird eine Förderung nicht in Betracht kommen, wenn die Eingliederungsaussichten nicht erheblich verbessert werden können, der Umfang der Leistungen nicht angemessen ist oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt. Der Einsatz der Leistungen aus dem Vermittlungsbudget setzt dabei hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungsfachkräfte, die ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben müssen. Die Entscheidung wird sich daran zu orientieren haben, dass die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nur für die Übernahme von Kosten eingesetzt werden können, die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung entstehen und dass die Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ohne die Förderung nicht zustande kommen kann.

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeit- und Ausbildungsuchende sollen mit den Leistungen des Vermittlungsbudgets ausschließlich bei der Anbahnung und Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden. Hierzu gehört auch die Übernahme von notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zur Vermittlung und Beratung entstehen.

Quelle: BA
ähhm ich les das jetzt mal durch
02/20/2010 00:25 S.A.L.O.M.O.N.#20218
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Originally Posted by bluthusten View Post
n8 fags und nicht-fags
machs jut :)
02/20/2010 00:25 N.E.O.#20219
bye bluthusten
02/20/2010 00:26 FreaKzzz#20220
haunse !