Polizeikontrolle: Wieso keine Blutabnahme?

03/31/2016 11:23 ~234er~#136
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Originally Posted by Error-404 View Post
Heiland Zack, die Beamten können die scheiß 0,2 Promille aber nicht anhand der Planetenkonstellation ablesen, versteh es doch. Die 0,2 muss er erstmal nachweisen können und das geht anhand eines Alktests.
Er muss garnichts nachweißen?
Die Bullen müssen dem Richter beweiße liefern, wenn er nen Alktest ablehnt^^

Ich weiß selbst nicht wie der Ersteller dieses Thread auf den Wert 0,2 Promille kommt. Aber das ist hier nicht die Frage^^
03/31/2016 11:30 Error-404#137
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Er muss garnichts nachweißen?
Die Bullen müssen dem Richter beweiße liefern, wenn er nen Alktest ablehnt^^

Ich weiß selbst nicht wie der Ersteller dieses Thread auf den Wert 0,2 Promille kommt. Aber das ist hier nicht die Frage^^
Oh je. Dann pack ich mal aus.
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StPO § 81a, Abs 2
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
Polizisten sind bei Gefahr im Verzug Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Hier was das heißt: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermitt...tsanwaltschaft

In diesem Fall war Gefahr im Verzug -> Polizisten dürfen entscheiden.
03/31/2016 11:34 phatiw#138
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Er muss garnichts nachweißen?
Die Bullen müssen dem Richter beweiße liefern, wenn er nen Alktest ablehnt^^

Ich weiß selbst nicht wie der Ersteller dieses Thread auf den Wert 0,2 Promille kommt. Aber das ist hier nicht die Frage^^
Das Alkohol riecht nach Alkohol, was ist daran nicht Beweis genug? Ich weiß auch nicht warum du deine Meinung hier so beharrlich verteidigst. Er hatte Restalkohol im Blut, wie er selbst zugegeben hat. Ob's jetzt 0,2 Promille weiß nur der liebe Gott, weil er ja schließlich den Test verweigert hat. Er hätte auch 1,0 drin haben können und 10 Meter weiter einen umfahren können. Und das alles nur um den bösen Cops zu zeigen, dass man nicht alles mit einem machen kann?
03/31/2016 11:38 ~234er~#139
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Originally Posted by Error-404 View Post
Oh je. Dann pack ich mal aus.


Polizisten sind bei Gefahr im Verzug Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Hier was das heißt: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermitt...tsanwaltschaft

In diesem Fall war Gefahr im Verzug -> Polizisten dürfen entscheiden.
Gefahr im Verzug bezieht sich nicht auf eine abgelehnte Alkhohlkontrolle? :D

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Originally Posted by phatiw View Post
Das Alkohol riecht nach Alkohol, was ist daran nicht Beweis genug? Ich weiß auch nicht warum du deine Meinung hier so beharrlich verteidigst. Er hatte Restalkohol im Blut, wie er selbst zugegeben hat. Ob's jetzt 0,2 Promille weiß nur der liebe Gott, weil er ja schließlich den Test verweigert hat. Er hätte auch 1,0 drin haben können und 10 Meter einen umfahren können. Und das alles nur um den bösen Cops zu zeigen, dass man nicht alles mit einem machen kann?
Alkohol riecht, das hast du gut erfasst^^
Wenn aber das Auto nach Alkohol riecht (umgefallener Kanister -> siehet post 1), dann zählt das nicht als beweiß.
Sollte er aus dem Mund nach Alkohol riechen, stimme ich dir zu^^
03/31/2016 11:39 'Dennozs#140
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Gefahr im Verzug bezieht sich nicht auf eine abgelehnte Alkhohlkontrolle? :D

Gefahr im Verzug :

" Der idiot fährt besoffen Auto und gefährtet damit Passanten / andere Autofahrer"
03/31/2016 11:43 ~234er~#141
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Originally Posted by 'Dennozs View Post
Gefahr im Verzug :

" Der idiot fährt besoffen Auto und gefährtet damit Passanten / andere Autofahrer"
So wäre das richtig.
Aber die Polizisten wissen zu dem Zeitpunkt nicht, dass er Alkohol getrunken hat. Was sie wissen ist, dass das Auto nach Alkohol riecht. Dies reicht nicht aus für einen richterlichen Beschluss bzw Gefahr im Verzug^^
03/31/2016 11:48 'Dennozs#142
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Originally Posted by ~234er~ View Post
So wäre das richtig.
Aber die Polizisten wissen zu dem Zeitpunkt nicht, dass er Alkohol getrunken hat. Was sie wissen ist, dass das Auto nach Alkohol riecht. Dies reicht nicht aus für einen richterlichen Beschluss bzw Gefahr im Verzug^^
Sinnlos hier weiter zu diskutieren.
03/31/2016 11:50 ~234er~#143
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Originally Posted by 'Dennozs View Post
Sinnlos hier weiter zu diskutieren.
guter Entschluss^^
Hättest du den 1. Post besser gelesen, wüsstest du dass deine Argumentation zwar richtig ist, aber nicht richtig für dieses Anliegen^^
03/31/2016 11:50 Flogolo#144
Schönes Ding!

Absolut richtig gehandelt. Die Nummer war reine Schikane der Cops, und du hast denen die Stirn geboten. Sollten mal paar Leute mehr bringen sowas :D
03/31/2016 11:52 'Dennozs#145
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Originally Posted by ~234er~ View Post
guter Entschluss^^
Hättest du den 1. Post besser gelesen, wüsstest du dass deine Argumentation zwar richtig ist, aber nicht richtig für dieses Anliegen^^
Könnte auf jeden deiner Posts mich selber reposten;

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Originally Posted by 'Dennozs View Post
Verstehe den Sinn dieser Diskussion nicht.

Du trinkst Alkohol und fährst Auto. Du weißt, dass das verboten ist (ab einem bestimmten Promillewert). Du weißt, dass dein Auto nach Alk riecht (Obs jetzt wirklich durch Frostschutz war oder nicht w/e ).

Dennoch fährst du los in dem Wissen falls du angehalten wirst siehst du sehr sehr verdächtig aus. Was kommt dir als erstes in den Kopf "Jo ich verweiger mal alles, was mich von meiner Schuld entlasten könnte, bin ja kra$$er boi ders den Bullen mal richtig zeigt".

Wastest Stunden für nichts.

Respekt.
03/31/2016 11:57 phatiw#146
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Gefahr im Verzug bezieht sich nicht auf eine abgelehnte Alkhohlkontrolle? :D



Alkohol riecht, das hast du gut erfasst^^
Wenn aber das Auto nach Alkohol riecht (umgefallener Kanister -> siehet post 1), dann zählt das nicht als beweiß.
Sollte er aus dem Mund nach Alkohol riechen, stimme ich dir zu^^
Meine Güte. Versetz dich doch mal in die Lage von dem Polizisten. Du hältst 'n Jugendlichen an dessen Auto total nach Alkohol stinkt und der einen Alkoholtest verweigert. Jetzt die 100€ Frage: was würdest du tun?

Ich mein ich kann ja auch total hacke durche Gegend brettern ein Kanister Frostschutzmittel im Auto umkippen und hab dann 'n Freifahrtschein bei jeder Kontrolle. So sollte das in eurem kleinen Universum ablaufen ne? Denk doch einfach mal an deine Sicherheit und dass es genuch Iditioten gibt die hacke Auto fahren. Es geht bei Kontrollen nicht um Schikane sondern um eure Sicherheit, seid ihr eigentlich zu dumm um das zu raffen?
03/31/2016 12:07 Error-404#147
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Gefahr im Verzug bezieht sich nicht auf eine abgelehnte Alkhohlkontrolle? :D
Du willst es auch nicht verstehen oder?
Ich glaube nämlich, dass du nicht mal weißt, was Gefahr im Verzug bedeutet.
Das heißt, dass die Chance besteht, dass jemand Beweise für die Strafverfolgung in Verzug bringt, so dass sie nutzlos werden können oder verschwinden.
In diesem Fall darf die Polizei gewisse Maßnahmen im Namen eines Richters oder Staatsanwaltes durchführen.

Hier die Definition von Gefahr im Verzug:
Quote:
Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.
In dem konkreten Fall hier heißt es, würde die Polizei noch einige Stunden darauf warten bis der Richter/Staatsanwalt das ok gibt, könnte es sein, dass bis dahin der BEWEIS (seine Alkoholpegel) wieder verschwunden ist.
Somit muss die Polizei sofort handeln, damit der Beweis nicht verfliegt. Dazu hat sie als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft das Recht derartige Tests durchzuführen und anzuordnen.

Jetzt bitte hör einfach auf zu diskutieren, du hast 1. unrecht auf ganzer Linie und 2. ist es komplett sinnlos mit dir zu diskutieren, weil du dir nichts beibringen lässt, obwohl man dir sogar die Paragraphen an den Kopf klatscht.

Ich zumindest werde nicht mehr mit dir diskutieren.
Schau dir die StPO an, den Begriff Gefahr im Verzug und den unmittelbaren Zwang.
03/31/2016 12:58 ~234er~#148
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Originally Posted by phatiw View Post
Meine Güte. Versetz dich doch mal in die Lage von dem Polizisten. Du hältst 'n Jugendlichen an dessen Auto total nach Alkohol stinkt und der einen Alkoholtest verweigert. Jetzt die 100€ Frage: was würdest du tun?

Ich mein ich kann ja auch total hacke durche Gegend brettern ein Kanister Frostschutzmittel im Auto umkippen und hab dann 'n Freifahrtschein bei jeder Kontrolle. So sollte das in eurem kleinen Universum ablaufen ne? Denk doch einfach mal an deine Sicherheit und dass es genuch Iditioten gibt die hacke Auto fahren. Es geht bei Kontrollen nicht um Schikane sondern um eure Sicherheit, seid ihr eigentlich zu dumm um das zu raffen?
Natürlich würd ich als Polizist weiter an der Sache bleiben. Aber ein umgefallener Kanister wodurch der Alkoholgestank zu stande kommt, ist trotzdem kein Beweiß für das Trinken von Alkohol? xD

Würde er ausm Mund riechen, dann ja^^

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Originally Posted by Error-404 View Post
Du willst es auch nicht verstehen oder?
Ich glaube nämlich, dass du nicht mal weißt, was Gefahr im Verzug bedeutet.
Das heißt, dass die Chance besteht, dass jemand Beweise für die Strafverfolgung in Verzug bringt, so dass sie nutzlos werden können oder verschwinden.
In diesem Fall darf die Polizei gewisse Maßnahmen im Namen eines Richters oder Staatsanwaltes durchführen.

Hier die Definition von Gefahr im Verzug:


In dem konkreten Fall hier heißt es, würde die Polizei noch einige Stunden darauf warten bis der Richter/Staatsanwalt das ok gibt, könnte es sein, dass bis dahin der BEWEIS (seine Alkoholpegel) wieder verschwunden ist.
Somit muss die Polizei sofort handeln, damit der Beweis nicht verfliegt. Dazu hat sie als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft das Recht derartige Tests durchzuführen und anzuordnen.

Jetzt bitte hör einfach auf zu diskutieren, du hast 1. unrecht auf ganzer Linie und 2. ist es komplett sinnlos mit dir zu diskutieren, weil du dir nichts beibringen lässt, obwohl man dir sogar die Paragraphen an den Kopf klatscht.

Ich zumindest werde nicht mehr mit dir diskutieren.
Schau dir die StPO an, den Begriff Gefahr im Verzug und den unmittelbaren Zwang.
Ich weiß was Gefahr im Verzug bedeutet^^

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für eine richterlichen Anordnung der Blutentnahme sind hinreichde Anhaltspunkte (Beweiße) nötig.
In diesem Fall können sie dem Fahrer (Thread-Ersteller) nur nachweißen, dass sein Auto nach Alkohol stinkt (durch ausgelaufenem Kanister).
Da er nicht aus dem Mund nach Alkohol riecht (siehe 1. Post) sehe ich um genau zu sein 0 Anhaltspunkte um irgendwie eine richterliche Anordung zur Blutentnahme zu bekommen^^
Gefahr im Verzug ist somit hier auch nicht rechtsmäßig, da die Polizisten keinerlei Beweiße für einen Alkoholkonsum des Fahrers haben^^

Wenn du nicht mit dir Diskutuieren willst, dann lass es doch einfach, ich zwing dich zu nichts^^
03/31/2016 13:45 phatiw#149
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Natürlich würd ich als Polizist weiter an der Sache bleiben. Aber ein umgefallener Kanister wodurch der Alkoholgestank zu stande kommt, ist trotzdem kein Beweiß für das Trinken von Alkohol? xD

Würde er ausm Mund riechen, dann ja^^
Ne natürlich nicht. Und tote Menschen in meinem Kofferraum sind auch kein Beweis dafür, dass ich die grad umgelegt habe. Oh Herr, lass Hirn regnen. :handsdown:
03/31/2016 13:49 ~234er~#150
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Natürlich würd ich als Polizist weiter an der Sache bleiben. Aber ein umgefallener Kanister wodurch der Alkoholgestank zu stande kommt, ist trotzdem kein Beweiß für das Trinken von Alkohol? xD

Würde er ausm Mund riechen, dann ja^^
Quote:
Originally Posted by phatiw View Post
Ne natürlich nicht. Und tote Menschen in meinem Kofferraum sind auch kein Beweis dafür, dass ich die grad umgelegt habe. Oh Herr, lass Hirn regnen. :handsdown:
?
Für dich ein neues Gehirn?

Ein nach Alkohol stinkendes Auto, hat garnix damit zu tun, ob der Fahrer alkohol getrunken hat oder nicht..^^

Verstehe deine Argumentation nicht xD

Erst lesen,
dann antworten :mofo: