So ihr Profi Juristen, fakt ist und bleibt:
Das Betreiben eines Privaten Realms ist Verboten <punkt>
Der Betreiber eines Privaten Realms KANN Gerichtlich belangt werden.
Der Spieler KÖNNTEN in diesem Fall - sofern Rückverfolgbar - einen BAN im Battle.Net erhalten.
Alles andere hier geschriebene ist selbst interpretation.
Lest euch die anderen Threads dazu durch, darin seht ihr was ich persönlich bereits schon so mitbekommen habe.
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