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Viel Spaß beim lesen
Discussion on Viel Spaß beim lesen within the World of Warcraft forum part of the Popular Games category.
02/19/2014, 17:24
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2011
Posts: 245
Received Thanks: 17
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Viel Spaß beim lesen
für die AGB-Gläubigen
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02/19/2014, 17:28
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#2
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elite*gold: 1000
Join Date: Apr 2012
Posts: 1,003
Received Thanks: 208
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Bin zwar kein WoW Spieler, aber cool.
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02/19/2014, 18:14
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2012
Posts: 389
Received Thanks: 110
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Alles egal, da gehts um die Jahre 2010 und 2011.
Die AGBs wurden damals schon abgeändert.
Also hat immer noch jeder verloren der meint das Blizzard nix zu sagen hat.
Das krasse an dem ganzen ist das wegen 250€ so ein Aufwand betrieben wird und die Gerichte belasten muss.
Aber wie sagte schon mein Dad? "Krankheiten gibt es viele"
Wer Aufmerksamkeit braucht solle dies tun:
Ich hätte den Klägern geraten sich ein Schnitzel um den Hals zu binden und dann mit dem Hund spielen zu gehen.
Grüße
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02/19/2014, 20:26
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#4
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elite*gold: 146
Join Date: May 2009
Posts: 3,764
Received Thanks: 6,973
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Das Urteil ist aber vom 28.01.2014? ^^
EDIT:
Gelesen und für uninteressant befunden. Hier werden zwar einige Regelungen in den AGB beanstanded (9, wenn ich mich nicht verzählt habe), aber das ist für den Großteil hier nicht sonderlich interessant oder wichtig. Hier ging es größtenteils um Kündigungsrechte (beiderseits) bei Änderungen der AGB und bei Fehlbuchungen, usw.
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02/19/2014, 20:39
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2007
Posts: 980
Received Thanks: 532
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Quote:
Originally Posted by Encorey
Alles egal, da gehts um die Jahre 2010 und 2011.
Die AGBs wurden damals schon abgeändert.
Also hat immer noch jeder verloren der meint das Blizzard nix zu sagen hat.
Das krasse an dem ganzen ist das wegen 250€ so ein Aufwand betrieben wird und die Gerichte belasten muss.
Aber wie sagte schon mein Dad? "Krankheiten gibt es viele"
Wer Aufmerksamkeit braucht solle dies tun:
Ich hätte den Klägern geraten sich ein Schnitzel um den Hals zu binden und dann mit dem Hund spielen zu gehen.
Grüße
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Nein, es hat immer noch nicht jeder verloren, der gegen Blizzard etwas sagt. Das Urteil wurde 2014 gesprochen.
Und Geld ist Geld und was du hier anderen Menschen rätst interessiert doch niemand. Gleich so aggressiv zu sein, nur weil man keine Ahnung hat? Schon übertrieben.
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02/19/2014, 20:44
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#6
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elite*gold: 18
Join Date: May 2009
Posts: 7,614
Received Thanks: 1,599
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Liebe Leute ihr dürft hier jetzt eins nicht vergessen: In diesem Verfahren geht es nicht um die AGBs im allgemeinen, sondern lediglich um einzelne Punkte darin (welcher aber soweit ich weis mittlerweile in den AGBs bereits geändert wurden, da es um die AGBs aus dem jahre 2010 geht).
Das wichtigere Verfahren ist das Bossland vs. Blizzard in dem es darum geht ob die AGBs allgemein zulässig sind (da sie beim Kauf einer Physikalischen Disk nicht Einsehbar sind, sondern erst bei erstellung eines Battle.Net Accountes bzw. dem Login in das Spiel).
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02/19/2014, 21:19
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#7
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elite*gold: 146
Join Date: May 2009
Posts: 3,764
Received Thanks: 6,973
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da sie beim Kauf einer Physikalischen Disk nicht Einsehbar sind
Hm... Doch. Im Internet
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02/19/2014, 21:21
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#8
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2012
Posts: 389
Received Thanks: 110
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Quote:
Originally Posted by xmast
Nein, es hat immer noch nicht jeder verloren, der gegen Blizzard etwas sagt. Das Urteil wurde 2014 gesprochen.
Und Geld ist Geld und was du hier anderen Menschen rätst interessiert doch niemand. Gleich so aggressiv zu sein, nur weil man keine Ahnung hat? Schon übertrieben.
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Sorry, war wirklich keine Absicht aggressiv rüberzukommen.
Kann leider nicht nachvollziehen wo du dich angegriffen fühlst?
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02/19/2014, 23:59
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2007
Posts: 980
Received Thanks: 532
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Quote:
Originally Posted by Encorey
Sorry, war wirklich keine Absicht aggressiv rüberzukommen.
Kann leider nicht nachvollziehen wo du dich angegriffen fühlst?
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Kein Problem. In meinem Satz steht auch nicht, dass ich mich angegriffen fühle. Ich finde es nur übertrieben einem Menschen so was zu raten beziehungsweise zu wünschen, dass solche Menschen wie er so was tun . Ich meine, es ist ja sein gutes Recht jemand dafür zu verklagen, ist immer noch besser als das was die Firma "King" macht mit ihren Wörtern "Candy" und "Saga".
Quote:
Originally Posted by Whoknowsit
da sie beim Kauf einer Physikalischen Disk nicht Einsehbar sind
Hm... Doch. Im Internet
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Deswegen hat Spegeli geschrieben, dass es in dem Verfahren darum geht, dass diese eben NUR im Internet anzusehen sind, nicht aber BEIM dem Kauf einer physikalischen Diskette, wenn man nichts davon weiß. Mann müsste also praktisch schon bei dem Kauf die AGB akzeptieren und nicht erst nach dem Kauf, nach dem erstellen von dem Account usw.
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02/20/2014, 00:45
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#10
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elite*gold: 146
Join Date: May 2009
Posts: 3,764
Received Thanks: 6,973
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Quote:
Mann müsste also praktisch schon bei dem Kauf die AGB akzeptieren und nicht erst nach dem Kauf, nach dem erstellen von dem Account usw.
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Dann zeig mir mal ein einziges Produkt, wo genau DAS der Fall ist...
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02/20/2014, 01:19
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2007
Posts: 980
Received Thanks: 532
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Quote:
Originally Posted by Whoknowsit
Dann zeig mir mal ein einziges Produkt, wo genau DAS der Fall ist...
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Sag das nicht mehr sondern den Leuten die Blizzard dafür verklagen. Habe ja nie gesagt, dass ich ihre Meinung teile.
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02/20/2014, 03:25
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#12
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elite*gold: 18
Join Date: May 2009
Posts: 7,614
Received Thanks: 1,599
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Quote:
Originally Posted by Whoknowsit
Dann zeig mir mal ein einziges Produkt, wo genau DAS der Fall ist...
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Wüsste ich jetzt aktuell auch keins, allerdings ist das eben verzwicktes Recht ;-)
Nur ein Beispiel:
Deine Freundin kauft dir das Spiel und schenkt es dir z.b. 1 Monat später zum Geburtstag.
Jetzt tritt einer der 2 Fälle ein:
1) Du bist mit den Battle.Net AGBs nicht Einverstanden, erstellst dir daher keinen Account und kannst daher auch nicht WoW Aktivieren und Spielen.
2) DU bist mit den Battle.Net AGBs Einverstanden und erstellst dir einen Account, Aktivierst den Key und beim ersten Login in das Spiel erscheinen dir die AGBs und die EULA und mit beidem bist du nicht Einverstanden und lehnst ab.
(Wichtig: Die AGBs für das erstellen eines Battle.Net Accounts, sind nicht die gleichen AGBs wie die WoW AGBs...zumindest soweit ich das weis)
Jetzt hast du entweder einen unbenutzen WoW Key oder einen aktivierten WoW Key aber in beiden fällen kannst du nicht Spielen, da du die AGBs nicht Akzeptiert hast.
In Fall 1) könnte deine Freundin das Spiel zurück geben, sofern die Verpackung ungeöffnet ist und der Händler es zurück nimmt.
Bei Fall 2) wird der Händler es auf jeden fall nicht zurück nehmen und Blizzard wird dir auch nicht das Geld zurück erstatten.
Ich glaube so in dem groben gehts um den Streit AGB Streit zwischen Bossland und Blizzard ;-)
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02/20/2014, 19:57
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#13
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2012
Posts: 389
Received Thanks: 110
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Wäre es nicht eine Lösung, wenn Blizzard einfach die AGBs an jede Box heften würde? Natürlich mit einem Hinweis (wie üblich) das wenn Änderungen auftauchen die angehefteten AGBs trotzdem gültig sind und im Internet die Aktualisierung eingesehen werden kann?
Dann wäre doch das Thema erledigt oder sehe ich da etwas falsch?
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02/20/2014, 20:32
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#14
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elite*gold: 146
Join Date: May 2009
Posts: 3,764
Received Thanks: 6,973
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Das ist alles Korintenkackerei. Weder irgendein Spielehersteller noch sonst irgendjemand auf dieser Welt macht die AGB beim Kauf zugänglich. Entweder, du liest sie dir vor dem Kauf im Internet oder sonst wo durch, oder nach dem Kauf.
Einzige Ausnahme sind digitale Downloads, da ist's technisch auch möglich.
Aber darum geht es überhaupt nicht. Weder im Rechtsstreit zwischen Bossland und Blizzard (außer, ich hab da etwas nicht mitbekommen) oder der Verbraucherzentrale und Blizzard.
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02/20/2014, 23:13
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#15
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elite*gold: 10
Join Date: Feb 2014
Posts: 78
Received Thanks: 6
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Die meisten Leute lesen die AGB's so oder so nicht...
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