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Ich ahne schlimmes
Discussion on Ich ahne schlimmes within the World of Warcraft forum part of the Popular Games category.
12/19/2008, 15:02
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#16
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elite*gold: 0
Join Date: Jun 2008
Posts: 201
Received Thanks: 34
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das wird ihn wohl kaum davon abhalten...tut mir leid für dein geld
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12/19/2008, 16:01
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#17
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2007
Posts: 953
Received Thanks: 1,325
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Kleines Anwaltsgeheimnis: 99% aller Leute geben ihren Mist zu wenn ein Schreiben vom Anwalt eingetrudelt kommt in dem auch noch die Kopie der Anzeige beiliegt.
Im übrigen sollten sich hier einige nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wenn es um zivilrechtliche Dinge geht. Woher wisst ihr denn, dass das Einschalten eines Anwaltes scheitern würde? Habt ihr da Grundlagen für? Nein.
Nehme ich für eine solche Angelegenheit ein Mandat an, schreibe ich den Handelspartner an er soll den Account wieder zugänglich machen oder das Geld zurücküberweisen. Geschieht das nicht innerhalb von sieben Tagen wandert der Kram zum Gericht. Und one mit der Wimper zu zucken wird Antrag beim Gericht gestellt (mündliche Verhandlung). Dem Gericht wird gleiches mitgeteilt:
In eBay-Auktionen wird immer wieder groß deklariert, dass der Account nie negativ aufgefallen ist. Tja, aber kurz nach dem Deal funktioniert er nicht mehr. Account funktionierte wunderbar -> Kauf -> funktioniert nicht mehr wunderbar -> Betrug.
Ja, das mag bei einigen Kopfschütteln auslösen - ist aber eine relativ einfache Sache. Natürlich muss mein Mandant Beweise erbringen, aber hier reichen für den Verdachtsmoment schon die Tatsachen, dass ein Zugriff auf den Account nicht mehr möglich ist. Und schon haben wir eine Beweislastumkehr. Und dann will ich den Verkäufer mal schwitzen sehen.
Alles in allem: Es ist garnicht so spektakulär wie sich das einige immer vorstellen: Mein Mandant kommt zu mir, ich schicke die Briefe los. Wenn nach dem Brief nichts passiert wird der Verkäufer spätestens bei der Verhandlung vor Gericht weich, denn irgendwie muss er ja begründen wieso der nie negativ aufgefallene Account nach dem Kauf nicht mehr funktioniert.
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12/19/2008, 16:07
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#18
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2007
Posts: 16,433
Received Thanks: 3,683
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Das gute bei ebay ist, ist dass du rechtlich abgesichert bist.
Das kannste ihm dann ja auch nochmal ins Gedächtnis rufen.
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12/19/2008, 16:12
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#19
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elite*gold: 11
Join Date: May 2007
Posts: 62,452
Received Thanks: 29,520
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Wie ist denn das EQ von dem Char ?
Weiß gar nicht warum atm noch Leute Chars bei Ebay kaufen.
1-80 geht in max. 2 Wochen auch wenn man zu viel zockt, Werbt einen Freund 4tw.
Außerdem bekommt man atm so schnell das EQ zusammen.
Ich würde den Account nicht Kaufen.
Achja achte mal auf seine Ebay Bewertungen und wielange es ihn schon da gibt usw.
Vorallem solltest du nachschauen was für Aktionen er in den letzten Wochen in Ebay laufen hatte nicht das du siehst aha das ist schon der 10te Account den Monat den er Verkauft.
Mir ist noch der Gedanke gekommen das der Account gescammt sein kann er die Chars auf einen neuen Account getranst hat und dann diesen Verkaufen will.
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12/19/2008, 16:32
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#20
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2007
Posts: 591
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er hat scheinbar privat server accounts verkauft, aber dieser ist auf einem offiziellen server
das equip is standard was man nach 80 halt hat ohne großartig inis gegangen zu sein. ich wollte damit nur die level phase überbrücken und da ja noch ein krieger drauf war hab ich mir gedacht schlägste zu ^^ naja noch hab ich ihn
wie teuer würde mich das mim anwalt kommen?
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12/19/2008, 16:38
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#21
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2007
Posts: 16,433
Received Thanks: 3,683
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Wenn der Anwalt nur ein Schreiben machen soll, ist es nicht so teuer.
Fragste am besten mal ^^
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12/19/2008, 17:27
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#22
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2007
Posts: 953
Received Thanks: 1,325
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Das kommt darauf an was Du verdienst. Beziehst du Sozialleistungen (ALG2, Sozialhilfe, Krankengeld, Halb- oder Waisenrente, etc.) kannst Du zum Amtsgericht gehen und Dir einen Beratungsschein abholen. Das dauert 5 Minuten. Du musst natürlich belegen, dass Du Sozialleistungen emüfängst. Dafür reicht aber der Bescheid bzw. Berechnungsbogen aus.
Hast Du den Bescheid, kannst Du einen Anwalt Deiner Wahl aufsuchen.
Viele (oder eigentlich alle) Anwälte beraten Dich auch im Zuge der Erstberatung bevor Du den Schein hast. Einfach anrufen und nachfragen.
Beziehst du keine Sozialleistungen, dann kannst Du bei der Erstberatung mit Kosten iHv 50EUR rechnen. Alles weitere wird nach dem RVG vergütet (Streitwert). Eine Rechtsschutzversicherung würde hier auch die Kosten zu 100% übernehmen, sofern Du betrogen wirst über eBay.
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12/19/2008, 17:34
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#23
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2008
Posts: 30
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Quote:
Originally Posted by ObiLee
Wie ist denn das EQ von dem Char ?
Weiß gar nicht warum atm noch Leute Chars bei Ebay kaufen.
1-80 geht in max. 2 Wochen auch wenn man zu viel zockt, Werbt einen Freund 4tw.
Außerdem bekommt man atm so schnell das EQ zusammen.
Ich würde den Account nicht Kaufen.
Achja achte mal auf seine Ebay Bewertungen und wielange es ihn schon da gibt usw.
Vorallem solltest du nachschauen was für Aktionen er in den letzten Wochen in Ebay laufen hatte nicht das du siehst aha das ist schon der 10te Account den Monat den er Verkauft.
Mir ist noch der Gedanke gekommen das der Account gescammt sein kann er die Chars auf einen neuen Account getranst hat und dann diesen Verkaufen will.
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Rofl... zwei wochen. Das geht nur als Arbeitsloser ohne jegliche Verpflichtungen oder als Schüler der Ferien hat.
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12/19/2008, 18:00
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#24
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2005
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12/19/2008, 18:04
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#25
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2007
Posts: 591
Received Thanks: 30
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ja anwalt würd ich auch außen vor lassen...
bin schüler in den ferien :P... und noch minderjährig (17) da kommt das problem hinzu das ich so gesehen gar nicht über ebay handeln darf...
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12/19/2008, 20:40
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#26
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2007
Posts: 953
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Also es steht Dir frei IncenD-Raven glauben zu schenken, mir Glauben zu schenken oder einen Anwalt aufzusuchen - sollte es denn nötig sein. Mit Minderjährigkeit hat das nichts zu tun - ab 16 bist Du geschäftsfähig. Ende.
P.S.: Ich sage noch immer, dass man sich ohne Fachkenntniss nicht zu weit aus dem Fenster lehnen sollte IncenD. Da Du eine Anspielung subtiler Natur nicht wahrnimmst, sage ich es Dir direkt. Warst Du schonmal bei iiner mündlichen Verhandlung vor Gericht? Hast Du schon einmal eine Verhandlung geführt? Was erlaubt Dir meine Glaubwürdigkeit / Ausführung unbegründet in Frage zu stellen? Alles was Du dadurch erreichst ist
a) Unsicherheit beim Threadersteller
b) Höheren Postcount
Aber das b) vor Ausschluss von a) steht sieht man hier ja öfter.
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12/19/2008, 20:49
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#27
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2005
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Received Thanks: 419
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12/19/2008, 20:54
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#28
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elite*gold: 20
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man ich versteh hier kein Wort was hier rechtlich besprochen wird!
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12/19/2008, 21:00
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#29
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elite*gold: 0
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Wie ich mich fühle ist nicht Gegenstand der Diskussion. Mir geht es nur darum, dass Du als Laie den Standpunkt vertrittst Ahnung zu haben. Und Du beweist Deine Unfähigkeit wieder einmal:
1. AGB nicht AGBs, oder hast du schonmal von Allgemeinen GeschäftsbedingungenS gehört? Ich führe das nicht als Grammatikflame auf, sonder weil Du den Zivilrechtlich-informierten markierst. Und in dieser Situation sollte man das wissen.
2. Hast Du Dich gerade metaphorisch ausgeknockt: Du stellst also die BLIZZARD AGB, einen Vertrag zwischen Dir und einer Firma ÜBER deutsches Gesetz? Wo lebst Du? Es kam ein gültiger Kaufvertrag zustande. Ob Blizzard das will oder nicht ist völlig unerheblich. Alles was die machen (können) - auch laut AGB - ist, Dir den Account zu sperren oder ihn zu verwarnen. Mehr auch nicht. Der Gültigkeit der eBay-Auktion tut das keinen Abbruch.
Unfassbar wie naiv man sein muss um sich als Rechtslaie mit einem Juristen im Thema zivilrecht zu duellieren. Oder einfach nur zu sehr von sich überzeugt.
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12/19/2008, 21:05
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#30
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elite*gold: 0
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