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Account Verkauf auf eBay

Discussion on Account Verkauf auf eBay within the World of Warcraft forum part of the Popular Games category.

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Old   #1

 
Lord|Kenji's Avatar
 
elite*gold: 322
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Exclamation Account Verkauf auf eBay

Ich hatte meinen Account auf eBay gestellt, verkauft und alle notwendigen Daten an den Käufer weitergegeben, also alles zu 100 % erfüllt von meiner Seite.

Nun jedoch nach etwas mehr als einem Monat nach dem Verkauf des Accounts musste ich via Armory feststellen, dass der Account seit ca. 2 Wochen nicht mehr genutzt wurde und das er wahrscheinlich seit dieser Zeit auch gesperrt war, was ich später feststellen musste.

Nun, da der Käufer nach Erhalt der Daten nichts, GAR NICHTS, geändert hatte, hatte ich natürlich freien Zugang zum Account, habe jedoch nicht darauf zugegriffen, bis auf heute!

Ich logge mich also normal in die Accountverwaltung ein um zu gucken wieviel Spielzeit noch auf dem Account ist ... Rücklastschrift, Account wurde gesperrt ... ok ... der Account wurde wahrscheinlich durch die Rücklastschrift gesperrt, aber was "komisch" ist, dass der Käufer sich zu keinem Zeitpunkt bei mir gemeldet hat, bis auf heute natürlich, nachdem ich den Account mal wieder auf eBay gestellt habe ~_~.

Also habe ich die Rücklastschrift bezahlt, mich in den Account eingeloggt und natürlich etwas gezockt, jedoch in keinster Weise den Spielstand irgendwie "verschlechtert", der Account ist also nachwievor im selben Zustand wie zum Tag des Kaufes und eben das der Account um ca. 17 Tage erweitert wurde durch die Rücklastschriftbegleichung in Höhe von 12,99 €.

Der Käufer meldet sich also bei mir in ICQ und droht mir sofort mit einer Anzeige und will sein Geld zurück - was er jedoch nicht bedacht hat war, dass ich ihn den Account wieder spielbar gemacht habe, in dem ich, sagen wir per Zufall mitbekommen habe, dass der Account gesperrt wurde.

Nachdem er also ca. 2 Wochen gesperrt war und der Käufer sich nichteinmal rührte oder ähnliches unternommen hatte um den Account zu entsperren, meldet er sich in ICQ mit einer "Anzeige + Geld zurück" Nachricht.

Was habe ich zu befürchten und in wie fern habe ich etwas verbrochen?



Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen klar darstellen konnte und ich auch hoffentlich von den einem oder anderen User hier im Forum einen nützlichen Ratschlag bekomme, wie ich mit der Situation umgehen soll!

DANKE

MfG
Lord|Kenji is offline  
Old 10/16/2011, 19:53   #2
 
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Hmm du hast ihm denn Account verkauft, du kannst dich doch nicht einfach einloggen! Der Accoung gehört jetzt ihm! Nicht mehr dir! Zudem ist es ja auch noch verboten mit wow Acounts zu handeln, falls er dich anzeigt, hast du ein echtes Problem ..
Zerokidy is offline  
Old 10/16/2011, 20:04   #3
 
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Stimme ich zu, du hast verkauft und Recovert, er kann sein Geld zurück verlangen.
Littledagger is offline  
Old 10/16/2011, 20:19   #4

 
Lord|Kenji's Avatar
 
elite*gold: 322
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Naja ich mein, der Account war gesperrt und er hatte auch keinerlei Daten geändert und gemeldet bzw. unternommen hat er auch nichts dagegen, der Acc wäre also nachwievor gesperrt, letztendlich habe ich zwar den account "recovert", aber er hat ja keinen direkten Schaden, außer das ich das PW kurz geändert hatte.

Die Schuld liegt doch da eher bei ihm, nach einem Monat nichts ändern, weder Mail, noch das PW und sich dann wundern?
Lord|Kenji is offline  
Old 10/16/2011, 20:30   #5
 
Noyze's Avatar
 
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Das spielt keine Rolle.
Du hast ihn verkauft und in dem Fall greift der Kaufvertrag.
Wenn ich ein Auto verkaufe und der Käufer in der Nachbarschaft die Schlüssel stecken lässt kann ich mir das Auto auch nicht einfach so wiederholen.

Du hast den Account verkauft. Er hat ihn gekauft. Das ist nicht länger mehr dein Eigentum.
Noyze is offline  
Old 10/16/2011, 20:38   #6

 
Lord|Kenji's Avatar
 
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Und die Accountsperre ist hier auch total irrelevant?

Ist ja nicht so, dass ich den Account wieder zurückgeholt habe, ich habe ihn "nur" entsperren lassen und eben ein neues PW verwendet.

Letztendlich habe ich ja nichts wirklich "gestohlen", will ihn den Account ja auch nicht vorenthalten, aber er hat rein gar nichts während der Sperrung unternommen und sobald ich den Account hatte und entsperrt hatte + Die Rücklastschrift beglichen habe kommt eine Drohung ... für mich eher unlogisch und total naiv.

edit:

Das Beispiel mit dem Auto ist nicht komplett und mir fällt auf der Stelle kein besseres Beispiel ein aber

... ich verkaufe es ... es wird ein paar Tage verwendet und geht dann kaputt, es wird eine "lange" Zeit nicht verwendet ... daraufhin repariere ich es, fahre etwas damit rum, will es jedoch nicht wirklich weiterverkaufen, sondern wieder dem neuen Besitzer zurückbringen ... wäre das immernoch strafbar?
Lord|Kenji is offline  
Old 10/16/2011, 21:13   #7
 
Ext3ndedBurs's Avatar
 
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Hab ich jetzt richtig verstanden ?
Du hast deinen Account auf eBay an jemanden verkauft.
Der Account wurde gesperrt, du hast ihn recovert, stellst ihn WIEDER (du bist nicht mehr der Eigentümer des Accounts) auf eBay zum Verkauf und der Käufer, welcher sich einen Dreck um den Account gekümmert hat, beschwert sich, will sein Geld zurück und droht mit einer Anzeige ?
Wenn das der Fall ist, kannst du mit einer Anzeige rechnen, falls der Eigentümer des Accounts seine Drohung war macht.

Du solltest dich in solchen Fällen jedoch nicht auf das Verlassen was hier gesagt wird, da die meisten hier auch nur Laien sind, und somit kein Fachwissen haben, was dazu führt, dass das Geschriebene totaler Schwachsinn sein kann. Sprich lieber mal mit deinem Anwalt darüber, da kannst du dir sicher sein das das stimmt

€dit : Das mit dem Auto wäre dann denke ich Diebstahl, auch wenn du das Auto zurückbringst. Ob du eine Anzeige bekommst oder nicht, liegt im Ermessen des Autoinhabers.

€dit² : Die Schuld liegt in jedem Fall auch bei dem Inhaber, da er die Pflicht hat, seinen Account zu schützen (denke ich jetzt mal). Also hat er auch eine Teilschuld, denn es kann ja auch sein das du einen Keylogger/Trojaner oder was auch immer hattest der die Accountdaten ausgespäht hat und sich dann ein Hacker in den Account eingeloggt hat und irgendwas gemacht hat.

Was mich jetzt jedoch wundert ist warum der Käufer sich beschwert, das du ihm sozusagen 13 Euro gegeben hast und dafür kurz gezockt hast
Ext3ndedBurs is offline  
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Old 10/16/2011, 22:09   #8



 
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Ich bin hier kein Jurist, aber es war falsch, dass du dich wieder in den Account eingeloggt hast. Nach dem Kauf warst du nicht mehr der Eigentümer, basta. Auch wenn der Account gebannt war und du ihm ein gefallen getan hast, wayne.
Ansonsten stimme ich Ext3nded zu.
Rikkami is offline  
Old 10/16/2011, 22:20   #9
 
Crossaxxx's Avatar
 
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Ext3nded hat recht.

Und wenn er die Anzeige macht dann kommt er mit großer Wahrscheinlichkeit damit durch.
Crossaxxx is offline  
Old 10/16/2011, 22:22   #10
 
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Sehe ich auch so.
Der Account gehört nicht mehr dir, daher darfst du dich nicht einloggen. Ganz egal ob er gesperrt war oder nicht.
Wingardium is offline  
Old 10/16/2011, 22:38   #11
 
Sakura®'s Avatar
 
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Beispiel in Reallife

Wenn ich ein Auto verkaufe und der neue Besitzer 2 Wochen lang mit dem Auto nicht fährt, anrührt oder sonst was) und ich mir denke; "ach er benutzt das Auto nicht, nehme ich doch mein zweiten Schlüssel und fahre damit ein wenig rum und verkaufe es doch wieder, er braucht ihn doch nicht, wenn er es nicht benutzt?" würdest du mit Recht eine Anzeige kassieren.

Das gleiche Beispiel in WoW:

Wenn ich ein Account verkaufe und der neue Besitzer 2 Wochen lang mit dem Account nicht spielt, nicht einloggt oder sonst was) und ich mir denke; "ach er benutzt den Account nicht, nehme ich doch mein Perso und recover den Account und spiele damit ein wenig und verkaufe es wieder, er benutzt ihn ja nicht" würdest du mit Recht eine Anzeige kassieren.
Sakura® is offline  
Old 10/16/2011, 22:51   #12
 
Nelunia's Avatar
 
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Es wird keine Konsequenzen haben, weil du dich eingeloggt hast. Der Verkäufer hat selber Schuld und muss bei anfallenden Schäden selber dastehen. Das heißt, wenn du z.B. Lsv gespeert hast, oder gar Unsinn mit seinem Account getrieben hast, kannst du dafür nicht belangt werden. Da ist der Verkäufer selbst Schuld. (Er (!) ist für die Accountsicherheit zuständig)

Was nun das falsche war, dass du den Account wieder bei Ebay reingestellt hast. Wobei du aber nicht angeben musst, dass es sich um den gleichen Account handelt.
Wenn der Käufer sich wirklich um eine Anzeige kümmert, würde ich nichts davon erzählen, sondern dass es sich hierbei um einen anderen Account handelt. Auch solltest du dich nicht mehr mit ihm einlassen, Gespräche etc.
Sag ihm einfach, dass es sich hierbei um einen anderen Account handelt und du dich nicht auf auf sein Account eingeloggt hast, falls du das schon mal irgendwie erwähnt hast, versuch dir was anderes einfallen zu lassen
Nelunia is offline  
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Old 10/16/2011, 22:52   #13
 
braven1337's Avatar
 
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Er kommt mit seiner Anzeige nur durch, falls du in deiner Ebay-Auktion vergessen hast zu erwähnen dass alle änderbaren Daten bezüglich deiner Daten geändert werden MÜSSEN.

Fall du dies nicht angegeben hast, mach eine Rücklastschrift des Geldes welches du für das Bezahlen der Rücklastschrift deines "Ex-Accounts" bezahlt hast.
Somit hat er seinen Account im gleichen Stand wie er ihn gekauft hat. (bzw. sperren lassen hat) Dies ist jedoch beruht auf Verhandlungsbasis. Er kann nach wie vor eine Anzeige machen, jedoch auch nicht Ewigkeiten nachdem die Tat geschehen ist.

Mein Tipp: Verlang die 12,99€ vom Käufer zurück die du zur Entsperrung seiner Misserfolge bezahlt hast, und erstattest dem Käufer DANACH sein gezahltes Geld für den Account wieder zurück.
(Der Account gehört danach natürlich wieder DIR !)

mfg
braveN1337


€: Der User über mir hat in diesem Teil:
Quote:
Es wird keine Konsequenzen haben, weil du dich eingeloggt hast. Der Verkäufer hat selber Schuld und muss bei anfallenden Schäden selber dastehen. Das heißt, wenn du z.B. Lsv gespeert hast, oder gar Unsinn mit seinem Account getrieben hast, kannst du dafür nicht belangt werden. Da ist der Verkäufer selbst Schuld. (Er (!) ist für die Accountsicherheit zuständig)
nicht ganz Unrecht.
braven1337 is offline  
Old 10/17/2011, 10:27   #14
 
elite*gold: 110
Join Date: Aug 2011
Posts: 305
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Du hast den account verkauft per ebay damit bist du einen kaufvertrag eingeangen. du hast ihm die daten übermittelt was er nun mit dem account macht und ob er was ändert ist ja sein bier. der account war vllt. gesperrt aber was geht dich denn das an? du hast ihn verkauft. Ob der acc gesperrt wird und du ihn wieder entsperrst iondem du das geld überweist is egal. weil eig. hast du sozusagen jetzt den account von him gehackt da du ihn ja davor verkauft hast
wenn er zum anwalt geht rechne mal mit einer anzeige wegen Betrugs und diebstahl
warum betrug? du ahst was verkauft und wolltest es zurück holen.
Powerphil777 is offline  
Old 10/17/2011, 20:03   #15
 
Mericat's Avatar
 
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du hast ihn verkauft und dich eingeloggt ohne erlaubnis
am besten war DIESER teil:
Account mal wieder auf eBay gestellt habe

du stellst einen bereits verkauften account erneut auf ebay ? er gehört NICHT mehr dir !
das ist strafbar es ist diebstahl und auchnoch n ziehmlich mießer...
es geht dich doch einen dreck an du hast dein geld was gehts dich an was er damit macht o.O

ich kann dein verhalten da nicht verstehen... du hast mit der sache doch nix mehr zu tun wenn er sich bei dir beschwert hätte ja aber er hats nicht

du hast ganz klar scheisse gebaut und ja er kann dich anzeigen rede aber mal lieber mit ihm sag ihm wie es war entschuldige dich und hoff drauf das er einsichtig ist

es ist nicht grade schön aber so ist es nunmal leider... ihm gehört der account den er hat den gekauft und einloggen ohne erlaubnis ist verboten egal ob er die daten ändert oder sie noch 20 jahre so lässt
Mericat is offline  
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