Ein kleines Programm beherrschte in den letzten drei Wochen die News in der deutschen Videospielszene: Origin. Mittlerweile hat EA die EULA mehrmals überarbeitet und auch Origin bekam einige Updates spendiert. Die
hat sich erneut an Rechtsanwalt Thomas Schwenke gewandt, der sich die neuste EULA angeschaut hat. Er kommt diesmal zum Ergebnis, dass die EULA branchenüblich ist und als annehmbar gilt. Abgesehen von einigen Kleinigkeiten unterscheidet sich die EULA nicht mehr von Programmen wie Steam und co.
“Die EULA der Anwendung Origin wurde aufgrund der Nutzerproteste mittlerweile drei Mal aktualisiert, wobei die beanstandeten Punkte aus den EULA gestrichen worden sind. Die EULA enthält keine Klauseln mehr, welche die Weitergabe der Nutzerdaten für Marktforschungszwecke oder das heimliche scannen des gesamten Computers inklusive aller installierten Software und Daten, erlauben. Vielmehr steht in der EULA ausdrücklich: „Von der Anwendung werden keinerlei Daten wie Bilder, Dokumente oder sonstige mit der Anwendung nicht in Zusammenhang stehende persönliche Daten aufgerufen oder erhoben.“ Zur Wahrung des Kopierschutzes wird branchenüblich ein Geräte-ID-Code des Computers erstellt, der nicht auslesbar gespeichert wird und eine mehrfache Nutzung der EA-Spiele auf verschiedenen Rechnern verhindert. Klauseln, die jegliche Haftung und Gewährleistung ausschlossen, wurden komplett gestrichen. Ebenfalls werden die Nutzer nicht gezwungen sich an englische Gerichte zu wenden und auch die deutschen Verbraucherrechte werden nicht ausgeschlossen. Hinweise auf die Datenerhebung (z.B. IP-Adresse) werden nun wie vom Gesetz gefordert, in den EULA durch Fettschrift hervorgehoben und verständlich dargelegt. Die Nutzerdaten dürfen nun nicht überall in der Welt, sondern nur in den USA und Kanada gespeichert werden.
Im Ergebnis kann die EULA abgesehen von kleinen Beanstandungen als branchenüblich und annehmbar bezeichnet werden. Hätte EA sie von Anfang an so gestaltet, hätte es die Nutzerproteste nicht gegeben. Nachdem EA nun auch mehrfach beteuert hat, dass die Datenerhebung laut EULA weiter reichte als die tatsächlichen Möglichkeiten von Origin, ist nun abzuwarten, ob die Untersuchung der NRW-Datenschutzbeauftragten dies bestätigt. Was bleibt, ist ein erheblicher Vertrauensbruch und die Frage, ob EA tatsächlich versuchte die Nutzer auszuspähen oder schlichtweg nicht an die deutschen und europäischen Rechtsstandards gedacht hat.”
Beim Origin-Update ist nun auch etwas neues vorzufinden. Das Programm verhält sich unauffällig, wird von Virenprogrammen wie Avira nicht mehr als Malware erkannt und laut ProcessMonitor bleibt Origin dauerhaft in seinem eigenen Ordner. Scans außerhalb des Origin-Ordners konnte ich in nach mehrmaligen Prüfen nicht mehr feststellen.
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