Für den Verkauf von Nutzerlizenzen und Registrierungsschlüsseln für Software muss bei erfolgreichem Verkauf ein Beleg mitgeschickt werden. Der Beleg kann ein gescanntes/fotografiertes Dokument sein, oder - falls online erworben - in digitaler Form vorliegen. Der Verkauf ohne Beleg ist verboten.
Die Lizenzbestimmungen müssen klar erkennbar sein, ebenso wie der Registrierungsschlüssel selbst.