Dein Gehalt bei der Ausbildung wird von dem Unterhalt gekürzt, das gilt natürlich nicht für dein Kindergeld.
Falls deine Eltern sich weigern, den Unterhalt aufzubringen, reichst du Klage ein. Bist du auf das vorzeitige Geld angewiesen, stellst du einen Vorausleistungsantrag. Das Geld holt sich das Amt dann nachträglich von deinen Eltern.