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Gilt das Hausrecht in einer Schule über das BGB?

Discussion on Gilt das Hausrecht in einer Schule über das BGB? within the School & Education forum part of the Off-Topics category.

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Old 04/28/2013, 02:15   #31
 
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Entweder du gibst ihm das Handy, oder man wird dich aus der klasse werfen - zumindestens hab ichs oft so von andern gehört & erlebt. Wegnehmen darf er es normal nicht,wobei es in der schulordnung drin stehen kann,unterschreibst da natürlich heißt das soviel wie "ich stimme zu", und joar..dann sollte man sich schon dran halten.
Man brauch das Handy im Unterricht nicht,also machste es aus im unterricht und nutzt es in der pause,da ises normal erlaubt da kein unterricht.
Cambios is offline  
Old 04/28/2013, 02:17   #32


 
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Lehrer können dich nicht von der Schule verweisen, nicht mal dein Direktor kann das

Im Übrigen ist Diebstahl keine Kleinigkeit, wenn es sich wie bei Aimoxs Freund gar über mehrere Wochen streckt würde ich da nun gar keinen Spaß mehr verstehen.

Wozu müssen denn die Eltern mitspielen ? Jeder Bürger hat das Recht auf seine Rechte und dabei das Recht an seiner Seite zu haben
Schonmal etwas von Erziehung gehört?
Gab schon genug Fälle, in dem Kinder gegen ihre Eltern wegen angeblichen Diebstahls klagen wollten und damit nicht durchgekomen sind.
Natürlich nicht direkt verweisen, aber indirekt dir das Schulleben schlechter machen(oder indirekt durch richtige Aktionen nen Fall gegen dich aufbauen und so doch runterschmeißen), wobei es wohl eh schon Gründe genug dafür gibt.
Aka Störung des Unterrichts.
Aber ja, nur weil es theoretisch alles so einfach regelbar ist, wirds natürlich in der Praxis auch so sein.
Mister Joy is offline  
Old 04/28/2013, 02:20   #33
 
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Schonmal etwas von Erziehung gehört?
Gab schon genug Fälle, in dem Kinder gegen ihre Eltern wegen angeblichen Diebstahls klagen wollten und damit nicht durchgekomen sind.
Natürlich nicht direkt verweisen, aber indirekt dir das Schulleben schlechter machen, wobei es wohl eh schon Gründe genug dafür gibt.
Aka Störung des Unterrichts.
Aber ja, nur weil es theoretisch alles so einfach regelbar ist, wirds natürlich in der Praxis auch so sein.
Soweit mir bekannt haben die Lehrer in der Schulzeit eine "übertragene Aufsichtspflicht", womit sie das Handy bis Schulende einziehen können,
aber wenn die Schule rum ist müssen sie es zurückgeben,
zumindestens war das bei uns immer so, und wenn sie es uns nicht gaben
haben wir es uns einfach wieder gehohlt (lag immer in einer Schublade)..
ganz einfach.
Cambios is offline  
Old 04/28/2013, 02:22   #34
 
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Schonmal etwas von Erziehung gehört?
Gab schon genug Fälle, in dem Kinder gegen ihre Eltern wegen angeblichen Diebstahls klagen wollten und damit nicht durchgekomen sind.
Natürlich nicht direkt verweisen, aber indirekt dir das Schulleben schlechter machen, wobei es wohl eh schon Gründe genug dafür gibt.
Aka Störung des Unterrichts.
Aber ja, nur weil es theoretisch alles so einfach regelbar ist, wirds natürlich in der Praxis auch so sein.
Wenn es der Erziehung dient darf man also gegen Gesetze verstoßen, verstehe.

Wenn "Wegnehmen" bei dir eine Erziehungsform war/ist, lief was falsch.

Desweiteren ist es weder das Recht noch die Pflicht eines Lehrers in die Erziehung einzugreifen, die obliegt den Eltern, diese geben sie nur leider zu gern ab.

Zudem sollte erstmal ein Grund für eine Erziehungsmaßnahme vorliegen, nicht ? Welchen Anlass gibt die Nutzung eines Handys in einer Freistunde ?

Ich kenne 2 Fälle in denen so etwas durchgekommen ist, keinen bei dem es nicht geklappt hat. Einer war ein ehemaliger Mitschüler der gegen eine Lehrerin vorgegangen ist. Beim anderen wurde ein Verwandter bestraft, der ist selbst Direktor an einer Schule
.StarSplash is offline  
Old 04/28/2013, 02:22   #35


 
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Originally Posted by Cambios View Post
Soweit mir bekannt haben die Lehrer in der Schulzeit eine "übertragene Aufsichtspflicht", womit sie das Handy bis Schulende einziehen können,
aber wenn die Schule rum ist müssen sie es zurückgeben,
zumindestens war das bei uns immer so, und wenn sie es uns nicht gaben
haben wir es uns einfach wieder gehohlt (lag immer in einer Schublade)..
ganz einfach.
Ich würd in der Pause direkt die Eltern anrufen(als Lehrer) und dann könnte man das ja mit denen ausmachen.
Mister Joy is offline  
Old 04/28/2013, 02:23   #36
 
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Ich würd in der Pause direkt die Eltern anrufen(als Lehrer) und dann könnte man das ja mit denen ausmachen.
Wäre natürlich eine Möglichkeit
Und ich glaube damit würden die meißten Lehrer auch durchkommen und die Eltern zustimmen

p.s: Falls jemand das hier angesprochene Kostenlose Büchlein will..



Könnt ihr hier anfordern^^
Cambios is offline  
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Old 04/28/2013, 03:00   #37
 
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Gibt Klauseln, Hausordnungen dürfen in Gewissen Punkten dem BGB Widersprechen.

Aber jeder Menschliche Verstand sollte einem sagen das, dass BGB über der Hausordnung der Schule steht.
Wenn in der Hausordnung der Schule steht das Mord und Vergewaltigung erlaubt ist... wär ja kompletter Schwachsinn...
Solar_Energy is offline  
Old 04/28/2013, 03:28   #38
 
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Sie dürfen dir das nur bis zum Ende des Schultages abnehmen und müssen es dir danach wieder geben. Wenn nicht, begehen sie eine Straftat. Wenn dir dein Lehrer das Handy wegnimmt, fragst nach, wann du nach der Schule es abholen kannst. Wenn er sagt "Garnicht", dann sag ihm das er ne Straftat begeht und wenn er es nicht rausrückt, du Anzeige bei der Polizei stellst wegen Diebstahl.


Einfacher gehts nicht? Was soll er machen? Dir dafür ne ungerechtfertige 6 in der Arbeit geben?
phreeak is offline  
Old 04/28/2013, 03:30   #39
 
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Originally Posted by Solar_Energy View Post
Gibt Klauseln, Hausordnungen dürfen in Gewissen Punkten dem BGB Widersprechen.
Keine Klausel in keiner Hausordnung Deutschlands darf dem BGB widersprechen.
.StarSplash is offline  
Old 04/28/2013, 03:50   #40
 
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Keine Klausel in keiner Hausordnung Deutschlands darf dem BGB widersprechen.
Dies kannst du natürlich sagen weil du Hausordnungen aller Schulen und das komplette BGB kennst.
(Zumal ich nicht sagte das Klauseln der Hausordnung gegen das BGB verstoßen.
Ich schrieb das Klauseln existieren die Hausordnungen möglich machen.)

Wenn der Lehrer also dein Handy für die Stunde oder den Tag einkassiert, da du es während der Stunde benutzt hast, was laut Hausordnung verboten ist, kannst du direkt zur Polizei und die Schule wegen Diebstahl verklagen.
Gut zu wissen... -.-
Solar_Energy is offline  
Old 04/28/2013, 04:14   #41
 
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Das kann ich sagen weil das Bundesrecht definitiv vor der Hausordnung einer Schule geht Deshalb KANN keine Hausordnung dem deutschen Recht widersprechen, sonst ist sie ungültig.
.StarSplash is offline  
Old 04/28/2013, 11:27   #42
 
Dubbie2011's Avatar
 
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Das kann ich sagen weil das Bundesrecht definitiv vor der Hausordnung einer Schule geht Deshalb KANN keine Hausordnung dem deutschen Recht widersprechen, sonst ist sie ungültig.
In einem der 85er Gesetze(glaube ich) steht irgendwas von "sofern nicht durch ein anderes Gesetz erlaubt". Kann besagtes Gesetz das Schulgesetz sein?
Dubbie2011 is offline  
Old 04/28/2013, 11:49   #43
 
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Originally Posted by Dashuri View Post
BGB steht über der Schulordnung..zu dem darf der Lehrer dir gesetzlich nichts abnehmen wo du nicht einwilligst, sonst wäre es Diebstahl. Ganz einfach.
Nein. Ein Lehrer hat kein Beschlagnahmungsrecht wie manche Polizisten, das stimmt, aber er ist autorisiert dir das Handy während dem Unterricht/Schultag für den Zweck eines Störungsfreien Unterrichts zu entnehmen. Auch der Lehrer hat das Recht seinen Beruf ungestört auszuüben, und da das Bildungsgesetz in dem Sinne nicht wirklich gegen das Grundgesetz geht, darf er auch ohne deinen willentlichen Einverständnis für den Rest des Schultages dein Handy entziehen.

Generell steht ein Hausrecht natürlich nicht gegen das BGB.
theit000 is offline  
Old 04/28/2013, 12:15   #44
 
Dubbie2011's Avatar
 
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Originally Posted by theit000 View Post
Nein. Ein Lehrer hat kein Beschlagnahmungsrecht wie manche Polizisten, das stimmt, aber er ist autorisiert dir das Handy während dem Unterricht/Schultag für den Zweck eines Störungsfreien Unterrichts zu entnehmen. Auch der Lehrer hat das Recht seinen Beruf ungestört auszuüben, und da das Bildungsgesetz in dem Sinne nicht wirklich gegen das Grundgesetz geht, darf er auch ohne deinen willentlichen Einverständnis für den Rest des Schultages dein Handy entziehen.

Generell steht ein Hausrecht natürlich nicht gegen das BGB.
Man will es uns aber in unseren Freistunden einziehen..
Im unterricht ist das ja klar^^
Dubbie2011 is offline  
Old 04/28/2013, 12:24   #45


 
Zevion's Avatar
 
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Originally Posted by Dubbie2011 View Post
Man will es uns aber in unseren Freistunden einziehen..
Im unterricht ist das ja klar^^
Dürfen sie normal nicht, so ist das auch bei uns. In den Freistunden dürfen wir es benutzen, aber im Unterricht nicht, was auch klar ist.

Haben uns mal alle erkundigt und die müssen es aber später wiedergeben, wenn wir Schulschluss haben.
Zevion is offline  
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