Verbot ist in der Formulierung aber nicht zuläßig da es nach dem Grundgesetz keine Zensur geben darf und ein staatlich verordnetes Verbot ist Zensur. Das davor war ja schon eine gesetzliche Grauzone weil es auf "freiwilliger Selbstkontrolle" beruhte (die nicht freiwillig war, aber das juckt keinen solange da noch frei drin steht).
Aber ein rigoroses Verbot, also auch für Erwachsene kommt dem Tatbestand der Zensur gleich und ist damit wider dem Grundgesetz. Entweder das wird geändert oder aber das Gesetz wird so nicht kommen.
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