Als du deine Wohnräume mit der Schreckschusswaffe verlassen hast, hast du diese geführt.
Zum Führen einer SSW musst du mind. 18 Jahre alt sein und benötigst einen kleinen Waffenschein, den du mitsamt eines Ausweisdokumentes vorzeigen hättest mussten.
Aus deinem Text kann ich jedoch nicht herauslesen, ob du so etwas besitzt.
Demnach hast du mindestens eine Ordnungswidrigkeit begangen, die die Beamten prüfen werden. Die Waffe wurde als Beweisstück sichergestellt.
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