Springmesser in Deutschland
In Deutschland sind Springmesser grundsätzlich nicht verboten, jedoch mit einigen starken Einschränkungen. Zunächst sind ausschließlich Springmesser erlaubt, deren Klinge seitlich herausspringt. Sogenannte OTF-Messer (Out of the Front), bei welchen die Klinge nach vorne herausspringt sind generell verboten.
Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge sind nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Die Messerklinge darf maximal 8,5 cm lang sein
Die Klinge darf nicht beidseitig geschliffen sein
Wenn diese Maße also nicht eingehalten werden sind Springmesser verboten.
Zu beachten ist, dass Springmesser prinzipiell Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes sind. Dies bedeutet dass man für Kauf und Besitz mindestens 18 Jahre alt sein muss.
Das öffentliche Führen von Springmessern ohne Begründung stellt nach der aktuellen Rechtslage außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und ist nur erlaubt wenn ein nachvollziehbares Interesse besteht, welches beispielsweise in jagdlichen und beruflichen Tätigkeiten oder auch in der Verwendung bei Arbeit oder Sport liegen kann. Beachten Sie bitte, dass die Bereithaltung zur Selbstverteidigung nicht darunter fällt. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen Springmesser nicht unter das deutsche Waffengesetz fallen, und damit auch keiner Altersbeschränkung unterliegen:
Die Klinge hat eine Maximallänge von 4,1 cm
Die Klinge ist maximal 1 cm breit