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Frage zu einer "Mahnung"

Discussion on Frage zu einer "Mahnung" within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
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_SkuLz_'s Avatar
 
elite*gold: 12
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Frage zu einer "Mahnung"

Huhu Community,

ich hoffe das mir der ein oder andere helfen kann da Google nicht gerade
was richtiges ausspuckt.


Es ist so meine Freundin hat gestern eine Letzte Mahnung von einem Taxi Unternehmen bekommen worin stand das sie am 21.01.2012 ! Eine fahrt um 40Euro offen hat welche noch nicht beglichen wurde.

Die Mahnung bekam sie gestern also 2 1/2 Jahre Später und zugleich auch direkt eine Letzte Mahnung welche bei nicht Bezahlung Strafrechtliche folgen hat. (Inkasso) - davor kamen aber die letzte 2 1/2 Jahre nie eine Rechnung / Mahnung von dem Unternehmen. (Wir sind früher des öfteren damit gefahren hatten aber immer direkt bezahlt)


Meine frage, ist sowas gerechtfertigt? 2 1/2 Jahre Später eine Mahnung auszustellen, oder gibt es da auch für das Unternehmen eine Frist?!

Vorallem wenn davor noch NIE eine Mahnung kam.
_SkuLz_ is offline  
Old 06/07/2014, 12:59   #2
 
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Dann kam eben jetzt eine Mahnung, muss Sie bezahlen.
PayPal drohte mir auch mit Inkasso, jedoch dürfen sie keine Zinsen verlangen, da 2 1/2 Jahre eine lange Zeit sind.
Oldsqwl is offline  
Old 06/07/2014, 12:59   #3
 
Tömaaaa's Avatar
 
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ich würde sie ignorieren. in meinen augen spam
Tömaaaa is offline  
Old 06/07/2014, 13:01   #4
 
NeexT38's Avatar
 
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Ich kenne mich zwar nicht aus mit so rechtlichen Sachen,
aber ich würde sagen mal anrufen.
Und von wo weis as Taxi Unternehmen wo du bzw deine Freundin wohnst ?
Vielleicht nur eine Abzocke-Rechnung ?
Habe auch mal ne Mail erhalten das ich von so einem Elektro-Laden nen PC bestellt
habe für 3.500 € und das ich ne Anzeige bekomme wenn ich es in den nächsten 2 tagen nicht zahle.
Jetzt sind knapp 1 Jahr vorbei und habe nichts bekommen.

Hoffe konnte zumidnest bisschen helfen (:
NeexT38 is offline  
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Old 06/07/2014, 13:01   #5

 
Soundwave ♪'s Avatar
 
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§195 BGB Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre

und wenn ich mich an den BWL Unterricht erinnere dann dürfen erst nach der 3. Mahnung rechtliche Schritte eingeleitet werden.


Ruf bei diesem Taxiunternehmen mal an und die werden es dir schon sagen.

Wenn du die 40€ wirklich nicht gezahlt hast, dann solltest du das schleunigst nachholen. Falls du gar kein Taxi gefahren bist und du trotzdem eine solche Mahnung erhälst kannst du sie in den Mülleimer hauen.
Soundwave ♪ is offline  
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Old 06/07/2014, 13:03   #6
 
.StarSplash's Avatar
 
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Ist sie denn da Taxi gefahren? An Fahrten die man nicht bezahlen kann sollte man sich ja erinnern.
.StarSplash is offline  
Old 06/07/2014, 13:06   #7
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_SkuLz_'s Avatar
 
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Ist sie denn da Taxi gefahren? An Fahrten die man nicht bezahlen kann sollte man sich ja erinnern.

Sie weiß es nicht mehr, aber ich Arbeitete in dieser Zeit als Kellner und hatte eigentlich immer Geld in der Tasche deshalb kann ich mir nicht vorstellen das sie eine Rechnung aufschrieben lies.


Es steht ja direkt dort das die Rechnung vom 21.01.2012 ist die fälligkeit am 17.06.2014 ist und dahinter Letzte Mahnung davor ist aber noch NIE eine gekommen.


Aber werd ich wohl Dienstag anrufen müssen, kann auch sein wie jemand geschrieben hat das es ein Fake ist.


Wenn die Rechnung tatsächlich von dem Taxiunternehmen ist, dürfen die aber trotz keiner 2 Mahnungen davor die Letzte direkt schicken oder?
_SkuLz_ is offline  
Old 06/07/2014, 13:11   #8
 
Error-404's Avatar
 
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Originally Posted by Soundwave ♪ View Post
§195 BGB Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre

und wenn ich mich an den BWL Unterricht erinnere dann dürfen erst nach der 3. Mahnung rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Nein, Mahnung werden nicht gesetzlich geregelt. Man kann sofort rechtliche Schritte einleiten. Wie man es macht bleibt jedem selbst überlassen.
Error-404 is offline  
Old 06/07/2014, 13:15   #9
 
Kampflesbe's Avatar
 
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Niemand ist verpflichtet Mahnung raus zu schicken. Man kann direkt einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen ohne vorher jemanden abzumahnen.

(Also die aussergerichtlichen Mahnungen sind nicht pflicht)

2,5 Jahre ist tzd etwas lang ...
Kampflesbe is offline  
Old 06/07/2014, 13:18   #10
 
.StarSplash's Avatar
 
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Dann lass dir doch mal die Rechtmäßigkeit der Forderung aufzeigen, frag bei dem Taxiunternehmen mal nach einer Kopie dieser Rechnung.
.StarSplash is offline  
Old 06/07/2014, 13:25   #11
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_SkuLz_'s Avatar
 
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Ja, werde ich am Dienstag eh - aber danke für die Hilfe
_SkuLz_ is offline  
Old 06/07/2014, 13:27   #12


 
Taylorloved's Avatar
 
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Ich würde sagen beim Taxiunternehmen anrufen und fragen wen dann bezahlen wen nichts vorliegt dann in Müller hauen.
Taylorloved is offline  
Old 06/07/2014, 14:42   #13
 
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ruf da echt an. 2 1/2 jahre später eine Rechnung schicken klingt schon etwas nach abzocke .. hast du den Brief genau geschaut ob da auch Stempel oder sonstiges drauf ist?
Vladislaw#' is offline  
Old 06/07/2014, 14:45   #14
 
juhsex's Avatar
 
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Aber ruf nicht auf die Nummer die auf dem Zettel steht an sondern such dir deren Nummer aus dem Internet raus.
juhsex is offline  
Old 06/09/2014, 06:19   #15
 
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Ich ignoriere so viele Mahnungen und Inkasso Scheiße ist meistens nur Spam oder Scam-Versuche, habe seit 3 Jahren locker 10 Inkasso's offen und es ist NICHTS passiert.
Also sie soll einfach nichts machen.

Mfg
NATURE. is offline  
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